Was?Wo?Wie?

  • Ach so ALG II = Hartz 4... Bei meinen Sachen steht eben nur ALG II / Sozialgeld ... deswegen hab ich gedacht daß erst später H4 kommt... :rolleyes2:
    Arbeiten geh ich momentan nicht, da mein kleiner Schnuggi erst 4 Monate alt ist :-)
    Die Ämter sind wirklich komisch :rolleyes2: Ich bin immer brav in die Arbeit gegangen und hab nie etwas von diesen Ämtern oder vom Staat gebraucht, kaum bekommt man ein Kind von einem A... der einen Sitzen lässt hängt man da und weiß ned wie man über die Runden kommen soll :(
    Was muss ich beachten, wenn jetzt bis Mai ALG II bewilligt ist? Wann muss ich dort weiter beantragen dass ich kein Geld-Loch dazwischen habe?

  • Du musst alle änderungen beim amt angeben, falls du mehr oder weniger geld bekommst.


    Du bekommst 4 bis 6 wochen bevor der bewilligungszeitraum abläuft autmatisch nen fortzahlungsantrag zu geschickt den du dann wieder beim amt abgeben musst und dann dauert das 3 wochen und du bekommst einen neuen bescheid.


    Ich bekomme 650 euro weil ich ja kein elterngeld oder so noch dazu bekomme meine kleine ist ja schon fast 6

  • Ach so.. :-)


    Aber knapp ist das ja schon berechnet von den Ämtern... Stimmt es daß die einem Vorschreiben können daß man in eine andere Wohnung ziehen muss?


    Ich weiß ganz schön viele Fragen auf einmal... :D

  • ach du kannst doch fragen, dafür sind wir doch hier.


    Ja, wenn die wohnug all zu groß ist kann es sein das du ausziehen musst, das ist richtig.


    Ja das ist echt knapp, hast ja gesehen was ich habe an geld und es ist nicht immer leicht

  • :thanks: erstmal :-)


    Aber dann hätte ich das jetzt gleich bei dem ersten Bescheid bekommen, oder? Das mit der Wohnung?
    Richtet sich das nur nach der Größe oder auch nach den Mietkosten oder wenn z.B. die Wohnung zu groß wäre aber extrem günstig? :hae:


    Ja hab gelesen wie es bei dir ist.. finde das echt fies von den Ämtern.. man bringt sich ja ned Absichtlich in solch eine Lage?!!

  • Es kommt ja drauf an ob die wohnung sehr zu groß ist oder nur paar qm.


    Was die miete betrifft muss du mal auf dem amt fragen , weil der mietspiegel überall anders ist.


    Ich darf bei mir z.b. eine wohnung mit 60 qm haben und die 397 euro warm kostest, das kann aber bei dir schon wieder anders sein.

  • :hae: Naja.. hab 93 qm bezahl dafür 445 Euro warm. Stand aber nix im Bescheid daß ich mir eine andere Wohnung suchen müsste.
    Bei uns bezahlt man normal für ca. 70 qm so einen Mietpreis. Vielleicht muß ich deswegen nicht umziehen? Bin ja froh daß ich bleiben darf weil die Lage sehr praktisch ist, mitten in der Stadt (fast), kann also auch oft das Auto einfach stehen lassen und zu Fuß einkaufen gehen usw. Ist ein Kleines Wohnhaus mit 6 Parteien, sehr ruhig das ist einfach toll!

  • Bei dir kann es ja auch sein weil du den größten teil deines unterhalts ja durch elterngeld und so bekommst, wenn du jetzt nur ALG2 kriegen würdest dann wärs vielleich anderns.


    Aber ist doch schön das es so geht.


    Ich habe ja in meine stadt das problem das es kaum 60qm wohnungen gibt die 3 zimmer haben und ich möchte ja ein kinderzimmer haben und da ist es schwer was zu finden.

  • Bei uns ist es leider auch sehr schwer, da die meisten 3-Zimmer-Wohnungen sehr teuer sind. Z.B. von der Wohnbau (die eigentlich sog. "Sozialwohnungen" vermieten), die verlangen für eine 3-Zi-Whg im 3.Stock mit ca 80 qm 596 Euro?! (Ohne Aufzug o.ä.)
    Das find ich echt Hammerhart!
    Diese Wohnung war ein absoluter Glücksgriff damals und war ein totaler Zufall daß ich davon erfahren habe. Das ist eine Privatperson die dieses Gebäude vermietet, der Vermieter hat sein Haus direkt hinter dem Mietshaus.

  • hi ev:
    nur mal ganz kurz. wenn deine sb deine mietübernahmeerklärung geschluckt hat, ist das in ordnung. solange du keine aufforderung bekommst mietkosten (kdu - kosten der unterkunft) zu senken ist alles i.O. sobald diese aufforderung irgendwann mal kommen sollte hast du 6 monate zeit dir eine neue wohnung zu suchen. in den meisten fällen geht arge nach der devise: eine person anspruch 45-50 qm, zwei personen 60-65 qm. und dazu wird nach dem örtlichen mietpiegel geschaut welchen pegel (?) sie angeben für angemessene miete und heizkosten (warmmiete)... es gibt aber auch argen die arbeiten nach den kriterien der produkttheorie die das bsg 2008 bestätigt hat (google mal wenn du lust hast: sgb2 bsg produkttheorie) aber die is bissel schwammig u. unverständlich: grob zusammengefasst besagt es die arge habe sich am mietspiegel nach der angemessenen miete für die jeweilige anzahl der leute einer bg zu orientieren, die größe der wohnung spiele dabei keine rolle solange die miete stimmt. (grob auf deutsch übersetzt).
    heißt wenn deine wohnung mit 93 qm eine miete hat die den angemessenheitskritierien für ein oder zwei personen entsprechen dann ist das vollkommen ok. meine wohnung hat 75qm (vierraum platte) und kostet 439 euro. weißt du was ich mein. die gefahr sehe ich allerdings wenn du mal eine betriebskostennachzahlung hast, dann kann dir passieren das die garnicht oder nur anteilig übernommen wird (bis zur angemessenheit) weil die wohnung zu groß ist und dir ja momentan nur 50 qm für eine person zustehen würden (da baby im zimmer der eltern schläft - geht sb fast immer von aus und zieht das auch durch)...
    aber bis das auf dich zurollt oder überhaupt zurollen könnte entspann dich.


    zum thema weiterbewilligungsantrag: ein solcher antrag sollte mind. 6 wochen vor bewilligungszeitraumsende abgegeben werden in der leistungsabteilung. die meisten argen schicken die zeitnah zu, damit man genügend zeit hat den auszufüllen und bescheinigungen die angefordert wurden, mit beizulegen.
    sollte dies nicht sein, kannst du dir den vollständigen bewilligungsantrag auf den seiten der arbeitsagentur runterladen


    seite der argeformulare

  • :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks:


    Ihr seid echt Suuuuper :respekt


    Jetzt hab ich es geschnallt :-) :-)


    :blume

  • Hallo Evelyn,


    wenn Du bisher immer arbeiten warst warum bekommst du dann nicht normales Arbeitslosengeld?
    Ich bekomme keines, weil ich schon neun Jahre nicht mehr festangestellt war, sondern mit zwei Kinder immer nur auf 400,- Euro- Basis. Muß jetzt irgenwann auch mal gucken ob ich ALGII bekomme, denke aber eher nicht. Bekomme noch Unterhalt vom KV auch für micht Und habe auch noch ne Lebensversicherung. Wißt ihr wie hoch der Freibetrag ist?


    LG

  • Hallo ,die Nummer mit( umziehen müssen) hab ich gerade durch wobei die Quadratmeter nicht so ins Gewicht fallen wie die Miethöhe.Das (AMT)benutzt dafür eine Tabelle der vergleichbaren Mieten im Kreis o. Stadt die Angaben darauf beziehen sich nach meiner Meinung aber auf ein Paralleluniversum auf jeden Fall nicht auf den Raum Rhein/Main.Also hab ich auch keine Wohnung in der Preislage gefunden ,sie ist 80 Euro zu teuer.Da man aber 100 Euro dazu verdienen darf passt es wider.Alles andere wird ja angerechnet sogar die Halbwaisenrente der kinder .Und es gibt kein Datenschutz bzw.Bankgeheimnis mehr für Harz 4 empfänger.Und das nach 28 Jahren Berufstätigkeit ohne Pause. Gruß Dj.Gh. :brille

  • ´@dj: bankgeheimnis und datenschutz gibts auch net für andere bürger, denn die werden genauso überwacht. find ich auch nicht weiter schlimm. es handelt sich nicht um eine hartzvier falle sondern um grundsicherung im notfall. das ganze procedere war schon zu sozizeiten so. nur hieß es halt anders

  • Wegen GEZ hab gelesen daß man nur den Sozialgeldbescheid hinschicken muss dann wird man automatisch befreit, stimmt das?


    Zwecks ALG II nochmal :hae: :
    Also hätte ich jetzt erstmal normales Arbeitslosengeld beantragen müssen oder wie oder was? bin schon wieder total verwirrt :schiel mir wurde gesagt daß ich den ALG II/Sozialgeld-Antrag ausfüllen muss ?!
    Hab ich schon wieder was falsch gemacht? Find des ja echt gemein daß niemand genaue Auskunft gibt in den Ämtern was und wo und wie man Anträge stellen kann usw :motz:

  • GEZ Befreiung läuft auf Antrag, das entsprechende Formular und alle Infos bekommst Du hier gez. Die Befreiung greift in dem Monat, nach dem Monat der Antragsstellung.


    Befreiung von der Zuzahlung der Krankenkassen, lohnt sich in jedem Fall bei ´ner Kur, Du brauchst nicht ständig Überweisungen. Sind im Regelfall um die 85 € Zuzahlung pro Jahr, bei chronischen Erkrankungen die Hälfte. Also 4 mal Rezeptgebühren, 2 mal Zahnarzt und 4 mal Hausarzt und Du bist schon bei 80 €. Vorteil ist(für mich zumindest), dass es ein planbarer Betrag ist.


    lg von overtherainbow :rainbow: