Ergänzendes Hartz und Einkommensteuerrückzahlung

  • Hallo



    Ich weiß gar nicht ob ich hier die Frage richtig stelle aber ich mache es einfach.



    Kennt sich jemand mit aus ob die Einkommensteuerrückzahlung auf Hartz IV angerechnet wird oder nicht? Also ich bekomme ergänzend Hartz IV seit letztem Jahr April. Habe davor die drei Monat noch Lohnsteuerklasse VI gehabt und musste Lohnsteuer bezahlen weil ich auch noch mehr Stunden gemacht habe, die aber aus betrieblichen und privaten Gründen reduziert.



    Danke für die Antwort.



    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Ich kenne mich damit leider auch nicht aus, allerdings betriftt es mich auch. Ich habe Lohnsteuerklasse 2 und bekomme ergänzendes Hartz 4! Ich arbeite seit diesem Jahr und zahle auch Steuern, wenn auch wenig!

  • Ja , wrid sie ! Denn es gilt das Zuflußprinzip! Du musst sie also auf jeden Fall angeben.... Tust du das nicht, und beim Sozialablgeich kommt das heraus gibts ne Sanktion...

  • Schade das wären genau die 300 Euronen für die neue Brille meiner Tochter gewesen........seufz......kann man nichts tun,...... :(

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Warum musst Du denn soviel für die Brille zahlen???
    Die Gläser übernimmt doch eigentlich die Kasse, und das Gestell kostet doch nicht 300€?


    Dennoch, hätte ich Dir das Geld natürlich gegönnt!

  • Die Krankenkasse bezahlt nur die normalen Gläser. Da meine Kleine aber wenn wir die normalen Gläser nehmen mit Glasbausteinen vor den Augen rumlaufen würde, nehme ich immer extra welche die noch mal extra geschliffen werden und da kostet ein Glas um die 80 Euro. Da sie zu dem dieses Jahr auch eine neue Sonnenbrille brauch mit den aktuellen Werten sind so um die 300 mal schnell weg :ohnmacht: Pro Gestell sind dann auch noch mal 50 bis 100 Euronen fälli. Aber wie gesagt ich möchte nicht das sie da mit extrem dicken Glasbausteinen vor den Augen rumrennt. Ich meine ich will mich ja auch nicht beschweren aber wäre halt nett gewesen wenn ich die Rückzahlung dafür hätte behalten können, und nicht an die Spardose müsste. :(



    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Die krankenkassen zahlen schon lange nichts mehr für die Gläser!!


    Einige Optiker haben da allerdings einige Angebote, ein "Führender" ganz besonders.


    Optisch sind die Gestelle dann nicht immer grad der Hit, aber mit einer Zuzahlung gibt es da schon eine gewisse Auswahl...aber 300 € ist schon happig...

  • Das stimmt nicht ganz, Jens.


    Für Kinder werden die Gläser sehr wohl noch gezahlt, sogar Kunststoffgläser. Mein Sohn hat vor etwa vier Wochen seine erste Brille bekommen. Der "Führende" hat noch einen Hartlackierung für die Gläser kostenfrei dazu gegeben. Aber auch bei anderen Optikern hätte ich die Gläser so bekommen.


    Für mich selber sieht es natürlich ganz anders aus (könnte ich jetzt natürlich eine Grundstzdiskussion lostreten, wie ich ohne bitte arbeiten oder mich durch die Gegend bewegen sollte! Wird aber nichts nützen, also lass ichs...)


    Gruß,
    Andrea

  • Ja aber die 300 Euronen sind ja in dem Sinne für zwei Brillen inclusive der Beschichtung usw. Ausserdem muss meine Tochter die Brille den ganzen Tag tragen und da ist es mir schon wichtig das sie ihr und mir vom Gestell her gefällt.



    Zu den großen ach so tollen Namenhaften gehe ich selber nicht mehr weil ich da zwei mal schlechter Erfahrungen gemacht habe. Ich gehe in ein kleines Geschäft,die sind nicht wirklich soviel teurer nur vom Service, Reperatur und Beratung um einiges besser. Ist jedenfalls meine persönliche Meinung.



    Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Ich hatte gerade ein gespräch mit dem Fallmanager wegen der Steuer. Ich habe aber eine Nachzahlung zu leisten immerhin satte 1250 Euro ( Aufgrund der Unterhaltzzahlungen). Davon wollen die nichts übernehmen. Dann können die doch auch nicht die Rückzahlungen anrechnen oder?

  • Rückzahlungen werden immer angerechnet, auch wenn das Guthaben aus der Zeit vor H4 ist. :kopf
    Je nach Höhe, kann es sich rechnen, sich kurzzeitig vom Bezug abzumelden und dann wieder anzumelden. Leider ist dies manchmal der einzige Weg, finanziell überleben zu können. :wand

  • Eine große Kette bietet doch diese Brillenvesicherungen an.... Da bekommst Du die nächste Brille ( oder auch bei Verlust und beschädigung ) komplett umsonst.....
    Wieso sind die Gestelle der GünstigOptiker nicht immer der Hit?? Sooo schlimm finde ich die nicht. Ich habe selber so eines und keinen Pfennig dazugezahlt.... Das ist sogar ziemlich modisch. Rein fachlich rät überigens der Augenartz hier in der Gegend ( und der ist annerkannt supergut und Kompetent ) gerade zu den Günstig-Optikern . Er sagt: die bieten genau dasselbe wie jeder andere Optiker , sind genauso ausgebildet und haben diesselbe Kompetenz - nur sind sie halt weitaus güstiger.....


    Habe ich z.b. bei meinen Kontaktlinsen schamlos genutzt... Bei den Günstig- Optikern ist das Anpassen , die Kontrollen etc. nämlich komplett umsonst.... Da man ja eben hinterher meist die Linsen und Pflege dort kauft... Muss man aber nicht! Ich kaufe die im I- Net--- Noch günstiger.
    Und auch hier hat mir der Augenartz dazu geraten zu diesem Günstig-optiker zu gehen.....

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Rückzahlungen werden immer angerechnet, auch wenn das Guthaben aus der Zeit vor H4 ist. :kopf
    Je nach Höhe, kann es sich rechnen, sich kurzzeitig vom Bezug abzumelden und dann wieder anzumelden. Leider ist dies manchmal der einzige Weg, finanziell überleben zu können. :wand


    :bldgt:

  • Warum hast Du diese Rückerstattung bekommen ??


    War es aufgrund des Urteils zur Fahrtkostenpauschale ??


    Dann würde ich noch eine Möglichkeit sehen, daß Du dieses Geld nicht abgezogen bekommst..... Denn Du hast das ja nicht zu verschulden daß du es nicht früher wiederbekommen hast....


    melden aber musst Du es auf jeden Fall...


    Versuchen würde ich es..