Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

  • Ich weiß nicht ob es dazu schon mal einen Thread gab, ich hab allerdings leider nichts gefunden.


    Der Vater meines Kindes lebt ja seit Sommer 2007 in Spanien, da war ich im 4. Monat schwanger. Er arbeitet dort und kommt auch irgendwann wieder zurück, ich weiß nur nicht genau wann.. ob dieses oder nächstes Jahr keine Ahnung..


    Als es dann im März den Unterhalt ging, haben der Beistand, er und ich uns so geeinigt, dass er vorerst den Mindestunterhalt von 202,- zahlen soll, da er zu diesem Zeitpunkt nur bis Juli in Spanien bleiben wollte und wir fanden, dass es zu umständlich für diese kurze Zeit ist, bis er die ganzen Lohnzettel schicken würde etc... Ich weiß nicht, war ich da zu gutgläubig?


    Nun ja, im Juli meinte er, dass er nochmal verlängert und evtl. erst Anfang 2009 wieder hier ist.. bisher ist er nicht da.. er war im November hier, hat den Kleinen besucht und ist hinterher zum JA gerannt und hat rumgejammert, ob er nicht weniger zahlen kann, da er ja nicht der Großverdiener ist.. der Beistand hat sich das dann angeschaut und meinte zu ihm, dass er da noch Glück hat, weil er normalerweise mehr als diese 202,- zahlen müsste ;) (das weiß ich auch nicht von ihm, sondern vom Beistand)


    Jetzt zu meiner Frage..was ist wenn er wieder zurück kommt und hier keine Arbeit hat? Bin ich da auf dem richtigen Stand, dass er als Arbeitsloser 900,- zur Verfügung haben darf und alles was drüber geht, muss er an das Kind zahlen? Oder wie läuft das dann ab? Oder bekomm ich nur den Vorschuss? Oder den Vorschuss und einen Teil vom Vater??


    Sorry, der Text ist etwas länger geworden, mir lag das aber lange schon wie ein Stein im Magen und wollte mir mal die Info von Euch holen.. Danke :)

  • Hallo
    Ja so in etwa ist die regelung er darf ca900 Euro haben falls mehr vorhanden ist muss er das an dich bezahlen falls er arbeitslosengeld 2 bezieht kannst du wie ich einen Antrag beim Jugendamt stellen auf unterhaltsvorschuss bei mir sind es 117 Euro pro Monat.

  • Der Unterhalt wird nicht nach seinem Arbeitsstatus berechnet, sondern nach seinem Einkommen, egal, woher es fließt. Was dem Kind zusteht, kannst Du grob an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ablesen (im Netz mit Hr. Google und seinen Freunden leicht zu finden).
    Ist der Kindsvater leistungsfähig, steht Dir ggfls. auch noch Betreuungsunterhalt zu.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo


    Dein Ex hat ein SB von 770€ wenn er Arbeitslos ist, wenn er allerdings Arbeitet, hat er einen SB von 900€.
    Das heisst wenn er sagen wir 1000€ an Arbeitslosengeld bekommt, muss er alles an euer Kind zahlen, bis ihm noch 770€ bleiben.


    Lg

  • Hey


    Und um nun noch das durcheinander komplett zu machen... ;) .. gut wäre es derzeit wenn die Summer die er derzeit an Unterhalt zahlt tituliert wäre..(was ja ansich der Fall sein sollte, wenn das JA als Beistand fungiert)..


    Sollte der Vater dann wirklich arbeitslos sein, ist der SB erstmal egal, weil Arbeislosigkeit im Unterhaltsrecht als vorrübergehendes Ereignis gewertet wird, u er somit den KU in der titulierten Höhe weiter leisten muß u das bis zu einer Dauer von 6 Monaten...erst dann könte er den Titel abändern lassen u es würde der SB von 770 € zum tragen kommen.


    @JadyLein, Vorschuß u ein Teil vom Vater geht nicht..wenn er später dann noch für KU leistungsfähig ist, würde der KU auf das UVG angerechnet..es gäbe dann nicht volles UVG + einen Teilbetrag des ursprünglichen KU`s ..


    Gruß
    Jens

  • Hallo LadyLein


    im Großen und Ganzen kann ich mich den Anderen nur anschließen. Ich bin unterhaltspflichtiger Elternteil und versuche das mal irgendwie vereinfacht und aus der Praxis rüberzubringen.


    Da ich mich 2 Jahre in einer (Vollzeit-) Ausbildung befunden habe und diese Zeit mit ALGII überbrücken mußte, konnte ich auch keinen Unterhalt zahlen. Meine beiden Kinder haben, natürlich erst ab Antragstellung, Zahlungen von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen, die immer unter den Beträgen des gesetzlichen Mindestunterhaltes liegen. Die Differenz zum vollen Unterhalt kann gerichtlich eingeklagt werden, was dann in der Regel zu einem Titel führt, der den Kindern natürlich in dem Moment erstmal nichts nützt. Liegt im Ermessen des 1. Elternteiles...


    Nun bin ich direkt nach meiner Ausbildung übernommen worden, arbeite Vollzeit und übe zusätzlich eine kleine Honorartätigkeit aus. Nun können sich die Elternteile über die Unterhaltszahlungen einigen und sich beispielsweise an der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Die Werte aus dieser Tabelle sind erstmal nur Orientierungswerte und nicht verbindlich. Wenn keine Einigung erzielt wird, dann wird der zu zahlende Unterhalt gerichtlich festgelegt, anhand der Einnahmen und auch Ausgaben des unterhaltspflichtigen Elternteiles.


    Und da bin ich jetzt bei mir und dem Selbstbehalt von zur Zeit 900 €. Ich arbeite Vollzeit, gebe meine Honorartätigkeit ganz korrekt an...aber...obwohl ich noch das Weihnachtsgeld und sonstige Zuwendungen bereits für die Unterhaltszahlungen aufwende, reicht mein Einkommen nicht aus um den vollständigen Unterhalt für meine beiden Kinder zahlen zu können, selbst nicht den geringeren Betrag des Unterhaltvorschusses.


    Der Grund dafür ist folgender: Mein Selbstbehalt liegt bei 900 €. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für meine Kinder zur Zeit ca. 350 €. Wenn ich diesen Beitrag zahlen kann dann zieht sich die Unterhaltsvorschusskasse raus und ich zahle den Unterhalt direkt an die Mutter.


    Da ich aber nicht über ein Auto verfüge nutze ich den ÖPNV mit entsprechendem Monatsticket um zur Arbeit zu kommen. Außerdem habe ich eine Riester-Rente abgeschlossen und ich bin über meinen Arbeitgeber zwangsverpflichtet zu einer betrieblichen Altersvorsorge.


    Kurzum: Ausgaben die zum Erwirken von Einnahmen führen, wie mein Monatsticket oder Ausgaben zur gesetzlichen Altersvorsorge werden dem unterhaltspflichtigen Elternteil als Freibetrag auf den Selbstbehalt von 900 € angerechnet.


    Insofern würde ich dir auch empfehlen, so schnell wie möglich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen...oder... solange ein höherer Betrag möglich ist, die Sache direkt mit dem Vater ausmachen.


    Bei mir ist bis heute nichts über das Gericht gelaufen und ich habe auch bis heute keine Urkunde beim JA unterschrieben, weil ich immer das abgeführt habe, was ich auch bezahlen konnte. Das hängt alles davon ab, inwiefern sich die Elternteile einigen könnnen oder ob sich der zu zahlende Teil aus seiner Verantwortung zieht oder nicht.


    Ich hoffe, du kannst damit was anfangen. Leider ist es echt schwierig bei diesem Thema und die Mühlen der Bürokratie mahlen hier sehr langsam. Und obwohl bei mir alles ganz gut läuft, ist es für beide Seiten echt schwierig an Informationen zu kommen bei der Unterhaltsvorschusskasse.


    Liebe Grüße von el sol :strahlen

  • Hey


    Zwar etwas off Topic, aber dennoch..:


    36 J, Unterhaltspflichtig u eine 2jährige Vollzeitausbildung..die dann letztendlich wieder kein entsprechendes Einkommen erbringt, das KU geleistet werden kann, sondern wieder weiterhin die Allgemeinheit für die Kids aufkommen muß...
    Und vorher bestand keine Ausbildung?!..ken Job mit entsprechend hohem Einkommen??


    Ich würd mal eher sagen, das da jemand eher mit einem sehr blauen Auge "davon gekommen" ist, um es mal so zu sagen..
    Rein rechlich gesehen, ist das eine sehr brenzlige Sache..


    Ob wirklich alle "Kosten" vom Netto abgezogen werden können, wage ich ein wenig zu bezweifeln..besonders wenn da jemand mal genau nachhakt..


    Vollzeitjob, für den extra eine Ausbildung gemacht wurde + Nebenjob, und für KU reicht es dennoch noch nicht..naja.. :Hm


    Gruß
    Jens



    *edit


    P.S. ..aber irgendwie kann da ja was nicht stimmen..es gibt 350 € UVG für zwei Kids (das wären zu fast100% also UVG...


    Zitat

    obwohl ich noch das Weihnachtsgeld und sonstige Zuwendungen bereits für die Unterhaltszahlungen aufwende, reicht mein Einkommen nicht aus um den vollständigen Unterhalt für meine beiden Kinder zahlen zu können, selbst nicht den geringeren Betrag des Unterhaltvorschusses.

    ..letztendlich zahlst du aber demnach doch gar keinen KU..oder wie jetzt?!


    Zitat

    Der Grund dafür ist folgender: Mein Selbstbehalt liegt bei 900 €. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für meine Kinder zur Zeit ca. 350 €. Wenn ich diesen Beitrag zahlen kann dann zieht sich die Unterhaltsvorschusskasse raus und ich zahle den Unterhalt direkt an die Mutter.


    ..und?..wäre doch wenigstens gut so..u es müßte auch nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen..


    Zitat

    Das hängt alles davon ab, inwiefern sich die Elternteile einigen könnnen oder ob sich der zu zahlende Teil aus seiner Verantwortung zieht oder nicht.


    Wenn aber öffentliche Gelder beansprucht werden, so wie auch in deinem Fall, können sich da nicht die Eltern untereinander sich einigen, denn da geht es schlichtweg nach dem Gesetz..

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Jens,


    nimm' das mal so hin was ich geschrieben habe. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass zum Selbstbehalt eventuell noch weitere Kosten angerechnet werden.


    Das Nachhaken kann jeder gerne machen. Ich habe es schriftlich von der Unterhaltsvorschusskasse.


    Und auch wenn du die Höhe meines Einkommen anzweifeln magst, ich arbeite im öffentlichen Dienst und das Thema Lohnpolitik und Nettoeinkommen ist ein anderes Thema. Und ca. 250 Euro Weihnachtsgeld ergeben halt auch nur knapp über 20 Euro für Unterhaltszahlungen im Monat.


    Ich liege mit meinen Nettoeinkünften ja auch nur um ein paar Euro unter dem Satz der Unterhaltsvorschusskasse. Lediglich die Differenz wird aufgestockt.


    Ich hoffe du bist bei den nächsten Tarifverhandlungen mit dabei und setzt dich für mehr Nettoeinkommen ein!!!


    Lieben Gruß :strahlen

  • Das Nachhaken kann jeder gerne machen. Ich habe es schriftlich von der Unterhaltsvorschusskasse.




    Das war ja ein Nachhaken...
    Gibst ja aber nichts Preis..


    Und ca. 250 Euro Weihnachtsgeld ergeben halt auch nur knapp über 20 Euro für Unterhaltszahlungen im Monat.


    Heißt das du nun 20 € Monatlich KU leistest?

  • Danke für die Nachfrage, aber es ist leider in der Praxis auch so kompliziert und der Schriftverkehr mit dem Amt dauert Monat (ungelogen).


    Also...Einmalzahlungen, wie z. B. das Weihnachtsgeld usw.werden nicht auf den jeweiligen Monat angerechnet, sondern auf einen bestimmten Zeitraum. Das Weihnachtsgeld z. B. wird bei mir auf 12 Monate umgerechnet. Ich mache es jetzt mal rechnerisch einfach und nehme mal 240 Euro Weihnachts- und Urlaubsgeld einmalig ausgezahlt. Auf 12 Monate fallen also 20 Euro pro Monat zusätzlich an als Einkunft.


    Ich zahle also mein monatliches Einkommen, was über den SB von 900 Euro liegt + 20 Euro für Weihnachtsgeld und meine monatlich umgerechnete Nebentätigkeit an die UVK.


    Aber ich will die Brücke zu LadyLein schlagen, denn die hat ein ganz anderes Problem, das sie eventuell aber auch betreffen könnte.


    Mit meinen jetzigen Nettoeinkünften würde ich bei dem SB von 900 EURO den Unterhalt direkt an die Mutter überweisen und wir hätten mit der UVK eigentlich nichts mehr am Hut. Aber...die Riester-Rente und mein Monatsticket werden auf den Selbstbehalt draufgerechnet. Bei mir ist das zur Zeit ein Betrag von ca. 130 Euro. Somit darf ich also ca. 1030 Euro für mich behalten. Durch das Anrechnen dieser Kosten falle ich leider noch knapp unter die Grenze, so dass die UVK noch einen kleinen Betrag zuschießen muss.


    Da ja der Kindesvater von LadyLein wohl erstmal auch nicht zu den Schwerverdienern gehören wird, kann es sein, dass sein Selbstbehalt sich auch verändert. Den großen Nachteil sehe ich halt, dass die UVK ja eben nur für...ich glaube...6 Jahre unterstützt. Und wenn dann keine Arbeit und nicht genügend Geld vorhanden ist, oder sich der-/diejenige aus dem Staub macht, dann is dat schon Scheiße.


    In diesem Sinne gutes Gelingen von el sol :strahlen

  • Öhm.. es wird schon Unterhalt vom Vater gezahlt.. 202,- Mindestunterhalt.. er arbeitet ja momentan noch.. Bin ja auch froh drum, da wir das Geld ja auch brauchen, deshalb geh ich ja ab nächsten Monat auch wieder arbeiten.
    Mir ging es nur darum dass ich mal weiß wie es ist, wenn er arbeitslos zurück nach Deutschland kommt.
    Das weiß ich ja jetzt.. wir haben einen Titel.. und wenn er zurück kommt muss er dennoch 202.- bezahlen (wegen Titel) und das auf jeden Fall 6 Monate.. und würde es keinen Titel geben, dann dürften ihn zum Selbstbehalt bei Arbeitslosigkeit 770,- bleiben..


    Ich hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden und bin nicht wieder komplett durcheinander gemacht worden :P