.... was zählt bei der Berechnung als Einkommen?

  • Wer hat Ahnung, was bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen zählt?
    Mein Ex hat jetzt die Unterlagen zur Berechnung bei meiner Anwältin abgegeben, hat dabei aber seine Mieteinnahmen nicht angegeben, weil das Geld angeblich auf einen Bausparvertrag läuft :nanana und hat auch nicht angegeben, dass er direkt nach der Trennung seine Lebensversicherung ( Begünstigter war sein Sohn) verkloppt hat. Seine Begründung war, dass er das Geld ja nicht mehr hat - er musste sich nach der Trennung was Gutes tun und hat sich ein neues Auto und ein Motorrad kaufen müssen. :wand
    Wird das nicht auch als Einkommen gezählt und aufs Jahr umgelegt?


    Lg

  • Bie der Unterhaltsberechnung zählt nur das regelmässige Einkommen. Mieteinahmen gehören dazu ! Die muss mna schließlich auch versteuern!!! Verkäufe aus Lebensversicherungen nicht..... Die sind weg-
    Wenn er sie nach der Trennung aber vor Zustellung des Scheidungsantrages " verprasst" hat, dann hast Du leider Pech gehabt und die sind weg.....Einkommen ist sowas in keinem Fall.



    Ansonsten würden sie zumindest in den Zugewinnausgleich eingehen...Das tun sie auch in Form eines Auto oder eines Motorrads....

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • ... sowas blödes! wir waren ja nicht verheiratet. da hab ich wohl pech gehabt.
    naja - sagt immerhin eine menge über seinen charakter aus und bestätigt mich in der richtigkeit meiner entscheidung - das ist ja auch was!

  • Tja . wenn ihr nicht verheiratet wart , dann hast Du leider was den Zugewinn angeht mit Zitronen gehandelt.....
    Aber ein gutes hat es doch: Du brauchst ihm auch nichts von deinen Anwartschaften der rente , deinem Geld etc. abzugeben...
    Überigens :_ auch wenn man nicht verheirate ist, kann man z.b Unterhalt fürs Kind außergerichtlich regeln... Und muss den Ex nicht vors Gericht zerren..... Vielleicht erntet man da mehr Entgegenkommen? Und ganz ehrlich: wenn es seine lebensvericherung ist, ihr nicht verheiratet wart, er sie allso auch immer allein bezahlt hat - wieso sollte Dir irgendwas davon zustehen??

  • .... nee, geht ja auch nicht darum, dass ich was davon haben will. Finde es nur schlicht sch.... , dass er sie nach der Trennung verkauft hat und sein Sohn jetzt im Falle seines Ablebens nicht versorgt ist.
    Hat sich doch von mir getrennt - nicht vom Kind.
    Allein bezahlt ist so´ne Sache.... egal ob verheiratet oder nicht - die Kasse war ja gemeinsam, also hab ich ja auch einen Teil bezahlt - hat ja nix mit dem Trauschein zu tun!