Hauskauf, aber kein Unterhalt seit Geburt....Brauch euren Rat!

  • Vors OLG sollte man aber nur mit kräftigen Beweisen treten. Und die müssen in dieser Amtsgerichts-Verhandlung bereits auf dem Tisch liegen, da das OLG keine neuen Beweise zulässt, sondern nur überprüft, ob das Amtsgericht richtig gearbeitet hat. Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Jemandem mit 40-Std.-Job und einer angebotenen Unterhaltszahlung von € 150,- noch Zeitungsaustragen aufzuerlegen, macht kaum ein Gericht, geschweige denn ein OLG. Sprich: Es ist ärgerlich, aber man müsste jetzt Tatsachen auf den Tisch legen können, sonst geht nichts.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vors OLG sollte man aber nur mit kräftigen Beweisen treten. Und die müssen in dieser Amtsgerichts-Verhandlung bereits auf dem Tisch liegen, da das OLG keine neuen Beweise zulässt, sondern nur überprüft, ob das Amtsgericht richtig gearbeitet hat. Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Jemandem mit 40-Std.-Job und einer angebotenen Unterhaltszahlung von € 150,- noch Zeitungsaustragen aufzuerlegen, macht kaum ein Gericht, geschweige denn ein OLG. Sprich: Es ist ärgerlich, aber man müsste jetzt Tatsachen auf den Tisch legen können, sonst geht nichts.

    Danke für eure Auskünfte bisher.


    @ Volleybap
    Ich hatte ihm ja einen Job in unserer Firma, wo wir früher gearbeitet hatten besorgt (an einem anderen Standort und genausoweit entfernt wie seine jetzige Arbeitsstelle ca. 200km von seinem Wohnort) bei der er das doppelte verdienen würde und weniger arbeiten müsste. Das allerdings will er ja nicht, deshalb das Vergleichsangebot. Mein Anwalt hat jetzt nochmal alles ausgerechnet und ich werde das Vergleichsangebot nicht annehmen, da die Tatsache, daß er regelmässig zahlt, nicht wirklich gegeben ist. Somit erhalte ich jetzt irgendwann einen Titel über den Mindestunterhalt von € 199,00. Den kann ich dann vollstrecken. Das ist jetzt Risiko, da es sein könnte, daß der Unterhalt weniger wird, selbst bei Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze. Außerdem kommt es auch auf den Richter an wie der das sieht. Ein bißchen flau ist mir bei der Sache schon, aber ich probiere es zumindest. Denn irgendwer muß ja mal diesen Mindestunterhalt ausgerechnet haben und ich werde mich nicht mit weniger zufrieden geben. Denn er will ungern zahlen, das Kind nicht sehen....das geht meiner Meinung eben nicht. Einen Tod muß er sterben. Mein Angebot damals €70 zu zahlen und dafür beteuten Umgang wahrzunehmen hat er abgelehnt. Einerseits verstehe ich das, andererseits muß er dann auch die Konsequenzen tragen und zumindest sich zahlungsfähig zu halten. Ist eben meine persönliche Meinung.


    trix
    Bevor du dich aufregst, lies bitte erst mal mein Eröffnungstext. Ich will keine persönlichen Daten von ihm und auch den GB-Auszug nicht, sondern Unterhalt. Und wenn ich ihn nur so kriege, wieso sollte ich mir den GB-Auszug nicht holen. Für das Vollstreckungsverfahren kriege ich ihn, ob er das will oder nicht, hat mein Anwalt gesagt. Ich hoffe allerdings, daß es soweit nicht kommen muß, denn dann müssen wir nochmal vor Gericht.

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"