Wievie darf meine Wohnung kosten?

  • such mal bei google mit den schlagwörtern "mietobergrenze hartz4 alg2" und deinem bundesland.
    genauere informationen kann dir dein zuständiges job center geben.


    wissenswert ist auch, dass man als alleinerziehende 10% mehr kaltmiete haben darf.
    mir wurde z.b. gesagt, dass die m² zahl zweitrangig ist, sondern es um den m²-km preis geht. hätte also geheißen, wenn ich eine 80m² finde, die unter der mietgrenze gelegen hätte, so hätte ich die auch bewilligt bekommen.
    DAS allerdings liegt wohl (wie so vieles) im ermessen des sachbearbeiters.

  • Hallo Jens,



    es gibt die ein oder andere Rechtsprechung dazu und das BSG hat dazu anscheinend auch schon was gesagt.


    Ich habe es jetzt nur überflogen und die Urteile nicht gelesen, kann daher nur verlinken, was ich gelesen habe:


    Sozialticker


    Herbert Masslau




    Begründet wird wohl, dass Alleinerziehende gegenüber "intakten" Familien benachteiligt sind.



    Eine komplette Familie, also 2 Erwachsene, 2 Kinder hat Anspruch auf 4 Zimmer.
    Jedes der Kinder eines, und die Eltern ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer.
    Die Familie hat also einen Gemeinschaftsraum.


    Alleinerziehende/r mit 2 Kindern hat Anspruch auf 3 Zimmer (außer er findet eine 4 Zimmer Wohnung mit den entsprechenden qm)
    Wenn die Kids nicht zusammen in ein Zimmer können, dann muss der Erwachsene sich ein Wohn/Schlafzimmer einrichten, die Familie hat kein Gemeinschaftszimmer.


    Die Urteile rügen wohl, dass Alleinerziehende damit benachteiligt werden gegenüber intakten Familien.






    Ich habe z.B "nur" 3 Zimmer. Jedes meiner Kinder hat 1 Zimmer (18 und 7)
    Mein Zimmer ist ein Wohn-Schlafzimmer. Halt wie früher das Zimmer zuhause.
    Das ist manchmal blöd, weil sich tagsüber echt viel in "meinem Zimmer" abspielt und ich wirklich kein Stück Privatsphäre habe dadurch.
    Es wirkt sich mit der Zeit sogar auf die Schlafhygiene aus.
    Darüber will ich nun nicht klagen, ich würd aus meiner Wohnung nicht ausziehen, auch wenn ich mir mehr leisten könnte.
    Ich wollte nur darstellen, wie sich das gestaltet.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Und worauf begründet sich das??


    das kann ich dir leider nicht sagen. ich weiß nur, dass ich dadurch meine suche erweitern konnte und statt nach einer wohnung mit 390€ KM zu suchen, auf 419€ (420€)KM aufstocken konnte - was natürlich klasse war.


    wie gesagt.. das wurde mir so nebenbei am tele von meiner SB gesagt und zwar nicht gleich beim ersten gespräch!

    Einmal editiert, zuletzt von Trisha ()

  • Also, ich hab angerufen und in erfahrung gebarcht das bei mir eine Wohnung 505 € kalt kosten darf. Da ich alleinerziehend bin kann ich also auch eine nehmen, die 555 kosten darf??????
    Is nicht wahr, oder?? Ist das denn von Sachbearbeiterin zu Sachbearbeiterin anders oder ist das eine pauschale Sache?? Hab nämlich letztes Jahr eine super schöne Wohnung von der städtischen Wohnungsgenossenschaft angeboten bekommen und die lag glaub bei 535 kalt. Habe sie nciht bewilligt bekommen!

    Liebe ist keine Entscheidung sondern ein Gefühl

  • 505,-€ kalt??? :wow


    Meine Güte, bin gerade etwas sprachlos.......meine darf nur 320,-€ kalt kosten :ohnmacht:



    Edith: Sorry sehe gerade, dass du 3 Kinder hast, dann gelten ja andere Preisgrenzen.

    Einmal editiert, zuletzt von summerbreeze275 ()

  • schau mal hier:
    klick


    und hier


    unschlüssig bin ich mir jetzt allerdings, warum es zu mir hieß, ich dürfe 10% mehr kaltmiete haben.. von wohnraum war nicht die rede ?(

  • Hey


    Das ganze richtet sich nach dem WOGG (Wohngeldgesetz) und nach dem ortsüblichen Mietspiegel.


    Die Wohnung muß aber genau genommen in der Höhe der Kaltmiete als angemessen eingestuft werden, sowie auch in der Wohnraumgröße als angemessen gelten..u das in Abhängigkeit der Personenzahl.



    Gruß
    Jens