Hallo, ich werde mir voraussichtlich mit meiner Tochter (6 Monate) eine eigene Wohnung suchen. Nun bin ich über diverse Informationen gestolpert, u.a. auch darüber, das ab 2009 wohl neue Regeln gelten.
Ich wollte uns eine kleine 3-Zimmer-Wohnung suchen und frage mich jetzt, ob es bezüglich der Zimmeranzahl auch Auflagen gibt (also ob uns evt. nur 2 Zimmer zustehen)? Eigentlich dürfte die Zimmeranzahl doch egal sein, wenn qm der Wohnung und Kaltmiete stimmen, also "angemessen" sind, oder irre ich mich da? Beim Amt wollte ich jetzt noch nicht nachfragen, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken. Ich wollte erst die neue Wohnung mieten (mit Elterngeld und Elternbürgschaft) und dann später beim Amt die Übernahme der Miete beantragen - wenn das Elterngeld ausläuft und ich Hartz IV beantragen muss...
Ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum mit meiner Frage richtig!?