Kindergeldzuschlag und Wohngeld

  • Hallo!


    Bin Alleinerziehende und in Scheidung lebende Mutter von zwei Kindern.


    Habe bis Dezember 2008 ALGII bezogen, durch die Erhöhung des Kindergeldes wurde mir mitgeteilt, das meine Kinder zuviel Einkommen haben und aus der ALGII fallen und Wohngeld beantragen solle.


    Einmal bekomme ich UV und einmal Unterhalt mtl 230 Euro.


    Mist beim Wohngeld ist, ich bin nur solange Krankenversichert bis die Scheidung Rechtkräftig ist.


    Meine Frage, habe Wohngeld beantragt und möchte gerne den Kindergeldzuschlag beantragen.


    Wir der Kindergeldzuschlag auf das Wohngeld angerechnet ?


    Danke für Eure Antworten ;o)


    Liebe Grüsse Nicole

  • Zitat

    Habe bis Dezember 2008 ALGII bezogen, durch die Erhöhung des
    Kindergeldes wurde mir mitgeteilt, das meine Kinder zuviel Einkommen
    haben und aus der ALGII fallen und Wohngeld beantragen solle.

    Und Du bekommst weiter ALG 2, oder wie ist das zu verstehen?


    Wenn DU weiterhin ALg 2 beziehst, dann bist du auch weiter krankenversichert über die Arge.
    Welche Art von Einkommen hast DU?


    Zitat

    Wir der Kindergeldzuschlag auf das Wohngeld angerechnet ?

    Umgekehrt wird ein Schuh daraus, das Wohngeld zählt als Einkommen beim Kinderzuschlag.


    Informativ ist diese Broschüre vom Bundesministerium für Familie zum Kinderzuschlag. Lies die doch einfach mal.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    Einmal editiert, zuletzt von shawnee ()

  • Wenn deine Kinder mehr als 140,-€ Unterhaltsvorschuss bekommen, erhalten sie keinen Kinderzuschlag mehr.
    Unterhaltsvorschuss zählt als Einkommen der Kinder.

  • Ziemlich kompliziert das ganze.


    Ich schreib mal wie es bei mir ist:


    Ich: Hartz 4 und Minijob


    Sohn (15) : Hartz 4 (da kein Unterhalt gezahlt wird und UVG nicht mehr greift) und Kindergeld


    Töchter (11 und 7) : UVG und Kindergeld - damit können sei ihren Bedarf selbst decken und fallen aus der Bedarfsgemeinschaft

    Da das aber nicht reicht, bekommen die beiden Wohngeld .
    Das allerdings ist 90 Euro höher als der Bedarf der Familie.
    Somit werden mir vom Hartz4 diese 90Euro als Einkommen verrechnet und weniger gezahlt.



    Ich denke, so wird es auch bei Euch sein.



    Wie gesagt, ziemlich komplizierte Kiste.....

  • Edit: Nun sind zwei Beiträge durcheinander geraten. Ich beziehe mich zum Teil auf Kiki (TE) und zum Teil auf Tilla. Habe erst später gesehen, dass nicht Kiki (TE ihre Situation genau geschildert hat, sondern Tilla)

    Zitat

    Mist beim Wohngeld ist, ich bin nur solange Krankenversichert bis die Scheidung Rechtkräftig ist.


    Ist das denn üblich über den Ex Mann versichert zu bleiben bis die Scheidung rechtskräftig ist? (War nie verheirtatet, weiß da nichts von)


    Wie dem auch sei, DU wirst über die Arge krankenversichert, wenn du nicht versicherungspflichtig arbeitest und nicht (mehr) über deinen (Ex)Mann versichert bist.





    § 26 SGB2

    ICH würde es meiner Arge einfach nach der Scheidung schriftlich mitteilen, dass die Versicherungsbeiträge übernommen werden müssen.
    Wenn der Termin schon feststeht, dann würde ich es vorher mitteilen, damit es nahtlos geht.




    Was mit den Kindern ist, das kann ich nicht sagen, nur vermuten:
    Es gibt aber ja nicht viele Möglichkeiten:


    1.) Sie werden über dich familienversichert.
    2.) Sie können in der Familienversicherung des Vaters bleiben.


    Ich konnte mir das für meinen Sohn aussuchen, ob er bei mir oder seinem Vater mitversichert sein soll. Wir sind aber auch Beide versicherungspflichtig berufstätig.



    Zum Kinderzuschlag



    Um den Kinderzuschlag zu bekommen, muss man ein Mindesteinkommen haben. Bei Alleinerziehenden beträgt das 600 Euro (ohne Wohngeld und Kindergeld)


    Lies doch mal diese Broschüre dazu, dort steht recht verständlich drin, wer anspruchsberechtigt ist:


    Broschüre des Ministeriums für Familie




    Zitat

    Somit werden mir vom Hartz4 diese 90Euro als Einkommen verrechnet und weniger gezahlt.


    Hier wird das überschüssige Kindergeld angerechnet, nicht das Wohngeld (unterm Strich ist es für deinen Geldbeutel natürlich egal, welches Geld dir nun übertragen wird)



    Off Topic:


    Seit dem Jahr 2005 ist in Deutschland die Familienversicherung für mehrere Ehefrauen (Vielehe) nicht mehr möglich.


    Habe ich im Wiki gelesen und fand ich zum Schmunzeln ....


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    Einmal editiert, zuletzt von shawnee ()