Frage zu Umgang

  • Hallo,
    ich habe nach langen hin und her für meinen kleinen einen Umgang rechtgesprochen bekommen. In dem derzeitigen Beschluss ist der Umgang nicht geregelt.
    Auch das gemeinsame Sorgerecht haben wir beide, worüber ich mich sehr für uns beide freue. Ich habe mich an das JA wegen dem Umgang gewendet, um weitere Schritte über Gericht zu vermeiden und hoffe das meine Partnerin kooperativ bleibt. Leider hat sich das in der Vergangenheit nicht oft gezeigt, aber man sollte die Hoffnung nicht aufgeben. :engel
    Mein kleiner ist jetzt ca. 18 Monate und wir wohnen derzeit ungefähr 200km auseinander.
    Wie sieht der Umgang bei einem Kleinkind seines Alters im Normalfall aus?
    Gibts da irgendwelche Reglungen?
    Wieviel Std. oder Tage stehen mir und vorallem meinem kleinen zu?
    Wegen der grossen Entfernung ist es dann so, das mein kleiner mit zu mir übers Wochenende kommt? Sowas kam mir zwar zu Ohren, weiss aber leider nichts handfestes.
    Kann sie mir trotz Beschluss weiterhin den Umgang verweigern, was bleibt mir dann? Wieder der Schritt übers Gericht? Mir grauts davor, da ich weitere Unruhen vermeiden lassen will.
    Ich wäre eure Antworten sehr dankbar :-)
    LG
    Gabriel

  • Also erstmal finde ich gut, daß Du nicht soviel über das gericht laufen lassen willst. Nun wie lange oder wie oft Du Umgang bekommst hängt natürlich von der einzelnen Situation ab. Und wegen der großen Entfernung ist es schon mal nicht so gut. Na mit einem 18 Monatigen kleinkind würde ich mich nicht zu sehr auf einen Mehrtägigen Kontakt freuen, persöhnlich finde ich, daß Stundenweise ein Umgang schon gemacht werden sollte, vorzugsweise an Wochenenden. Pauschaliseren lässt sich der Umgang nicht, die Äusseren Umstände sind entscheident.


    Wenn sie weiterhin den Umgang Boykotiert wirst Du wohl nicht um eine Gerichtliche Entscheidung herumkommen, aber es währe doch schön, wenn Ihr euch einigen könntet so lange es noch geht.

    Einmal editiert, zuletzt von breisgauer ()

  • Es handelt sich doch um deine Mutter, oder!? Wenn du also dein Kind bei dir hast kannst du doch dann deine Mutter besuchen! In dem Fall wird die Oma auch gerichtlich nichts ändern! :brille


    Nun kommts ja darauf an wegen deinem Umgang was du für ein Verhältnis hast zu deinem Kind! Bist du momentan eine fremde Person?
    Jetzt nix falsch verstehen, aber mein Sohn war zur Trennung auch 18 Monate. Der Vater meldete sich dann gute 3 Monate nicht... :amok::bldgt:
    Dann wollte er den Umgang mit Übernachtung und mehrere Wochen und überhaupt und sowieso... Doch hatte der Kleine in der Zeit seinen Vater vergessen! Wir einigten uns für erstmal betreuten Umgang. Er besuchte uns also, der Kleine hat den KV voll ignoriert und diesem wurde bewußt wieviel Arbeit nun dahinter steckt den Umgangswunsch des KV zu realisieren! :muede Er kam nach dem Tag nie wieder...


    Wenn dein Kind mit dir so als PErson nichts anfangen kann wirst du so kleine erst einmal anfangen müssen. Stundenweise Besuche im Beisein einer vertrauten Person! Dann Stundenweise allein und dann irgendwann mal mit Übernachtung! Aber BITTE, es ist nicht dein Recht auf Umgang. Sondern Recht des Kindes... Also sollte der Umgang auch auf Geschwindigkeit des Kindes laufen! :winken:


    Was den Umgang an sich mit Übernachtungen betrifft gibt es keine gerichtliche Entscheidungen! Wie überhaupt den Umgang entsprechend! Jedes Kind und jeder Fall ist anders...

  • Ich habe derzeit betreuten Umgang und er und ich haben unseren Spass. Das er mich vergessen hat, ist zum Glück nicht der Fall.
    Da es eine Einstweilige Verfügung gegen mich gibt, aber ich ein Recht auf den Umgang mit meinem kleinen zugesprochen bekommen habe, weiss ich nicht wie das realisierbar sein soll(und wie du schon sagtes, auch er hat ein Recht auf Umgang, was leider derzeit absolut ignoriert wird)
    Ausserdem habe ich auch eine Pflicht, der ich nachkommen möchte, weil ich ihn nunmal sehr liebe. Aber diese Liebe wird ausgenutzt.
    Kurz zu meiner Frau...sie kommt aus einem muslimischen Land und wohnt derzeit bei meinem Bruder, mit dem ich im Erbstreit bin. Im Normalfall wäre der eigene Bruder ja bestimmt seinen kleinen Bruder behilflich, sich mit seiner Frau zu versöhnen, aber naja es ist nicht der Normalfall... Das er bei unserer Versöhnung nicht sehr behilflich ist, könnt ihr euch ja denken. Leider muss sie das machen, was er sagt, es ist so, das sie quasi jetzt unter seiner Obhut steht. Auch ihr Vater ist so drauf...wenn er sagt, du bleibst da und tust das, was der liebe Herr Bruder sagt, dann muss sie das machen, auch wenn sie es nicht möchte...ganz ehrlich das kotzt mich schon so ein bisschen an und den meisten von euch wird das sicherlich auch absolut unverständlich sein. Hätte ich gewusst, das ihre unselbstständigkeit so krass ist...
    Warum sollte sie eine Versöhnung nicht möchten? Naja sie hat mir schon mehrmals angeboten, das ich zu ihr ziehen kann und das sie einer Versöhnung nicht abgeneigt ist. Aber auf dem offliziellen Weg, Gerichte, JA usw bin ich der böse böse Mann...
    Kein Mensch möchte wirklich, das ein Kind ohne seinen Vater aufwächst...ich kann sie verstehen, das ihr die Hände gebunden sind und vielleicht kennt sie auch keinen anderen Ausweg im Moment, als das Angebot, das ich zu ihr ziehe....
    Jetzt kommt der Knackpunkt...ihr Vater sagt mir dreist, ich soll das geerbte Haus verkaufen und mich doch dann dort um meine Frau und mein Kind kümmern und dorthin ziehen. Das wäre natürlich super für meinen Bruder, der inzwischen nach mehreren Monaten Anwaltsbriefverkehr mitgekriegt hat, das so ein Pflichtanteil gerade nicht die Welt ist. Sogar in meinem Fall, das man die Anwaltskosten gerade so bezahlen kann. Und wenn ich nachgebe, bin ich in derselben Lage wie meine Frau...ohne eigene Entscheidungsfreiheit. Aber ich möchte und sie möchte auch...es ist eine zwickmühle
    Ihr Vater kennt übrigens den Wert von dem geerbten Haus, was mich sehr stutzig gemacht hat. Das geht jetzt schon seit mehren Monaten so....
    ich stell mir ständig die Fragen, wenn sie doch möchte und ich auch, warum lässt man uns nicht? Was hat das ganze mit dem Haus zu tun...okay es ist bisschen was wert....das Menschen für ein bisschen Kohle so tief sinken können.
    Die Einstweilige Verfügung ist absolut überflüssig, da wir uns bei den betreuten Umgängen immer wieder sehen und auch miteinander reden. Sie möchte das im Endeffekt ,denke ich auch nicht. Aber welche Wahl hat sie, da sie kein Wort Deutsch spricht. Sie stammt aus einem orientalischen Land und hat keine Ahnung von den Gesetzten hier. Ihr wird gesagt, das wenn sie das aufhebt, SIE dafür strafe bekommt. Und ich dachte, die Verfügung wäre gegen mich? Kein Mensch glaubt mir, ausser Freunden und ein paar Verwandten, die inzwischen mitbekommen haben, das da etwas Faul ist...
    Versteht mich bitte nicht falsch...Natürlich möchte ich mich um meine Frau kümmern und natürlich auch um meinen geliebten Sohn, aber ist es das Wert? Ich kann nicht ständig mit diesen Erpressungen leben und habe es ehrlich gesagt auch ziemlich satt....ich möchte es nicht mehr! Aber ich denke an die Zukunft meines Jungen, was wird aus ihm?
    Es ärgert mich wirklich, das man ihre Unwissenheit so schamlos ausnutzt.... :flenn Sie hat keine Ahnung welches Spiel mit ihr gespielt wird und leider glaubt sie es mir nicht und wenn, was kann sie denn dagegen tun...
    Diesen Monat soll ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt stattfinden...ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie das weitergehen soll....ich darf mich ihr nicht nähern, aber will natürlich einen Umgang mit meinem Jungen. Er hat bei mir sein eigenes Zimmer und alles was er braucht...ich kann mir nur einen übers WE Umgang vorstellen oder gibts andere Wege?

  • Hallo Gabriel,


    wenn Du jetzt Betreuten Umgang hast, wird Dir keine sagen können, wie es weiter geht.


    Der Betreute Umgang dient ja der Umgangsanbahnung und es muss dann geschaut werden,
    wie es weiter geht.


    Du kannst Dir ja selber schon mal Gedanken machen, wie ein Umgang so erfolgen kann.
    Die Faustregel ist ja, dass, je jünger die Kinder sind, der Umgang kürzer ist, aber auch die
    Intervalle kürzer sein sollten.


    Z.B. könnte ein Umgang in dem Alter so aussehen, dass Du mit dem Kind einmal pro Woche
    etwa 3 Stunden zusammen sein kannst.

    Du solltest Dir schon mal Gedanken machen, wie und wo in Deiner Situation Übergabesituationen
    möglich sind, die das Näherungsverbot beachten. Die Übergabeperson sollte da z.B. nicht unbedingt
    Deine neue Freundin sein, sondern eine Person, die auch die Mutter akzeptieren kann.


    Wie lange wird denn der Umgang in der bisherigen Form so weiter gehen?


    Gruß


    Der Kater :D

  • die frage ist ob das kind in der verfügung mit eingeschloßen ist und darum der betreute umgang ist. dann wird es wohl keinen unbetreuten umgang mehr geben, solange diese verfügung aufrechterhalten wird seitens der frau. ist jetz mal mein bauchgefühl. ich glaube auch nicht das sie eine strafe bekommt, wenn sie ihrerseits gegen die verfügung verstößt, aber sie würde sich unglaubwürdig machen.


    was war denn der anlass dafür? irgendwer muss es ja beantragt haben und ein richter muss es ausgesprochen haben und dafür muss schon einiges vorfallen. von daher finde ich es vielleicht bissel runtergespielt seitens des kv....

  • Hallo Grinsekater,
    du scheinst Alice im Wunderland zu mögen :winken:
    Erstmal danke für deine Antwort...lauf Verfahrenspflegerin und JA ist der betreute Umgang kein dauerzustand und nur eine Übergangslösung damit er nicht entfremdet...
    Dieser findet derzeit beim Kinderschutzbund statt und die nette Betreuerin hat schon gesagt, das auch ein Elterngespräch stattfinden könnte...
    Diesen Monat soll halt ein Gespräch beim JA stattfinden, wo wir warscheinlich besprechen werden, wie es denn weitergehen soll...
    Die Problematik ist natürlich, das sie sehr weit weg wohnt...es sind ca 2,5std Autofahrt und ich stände zB dann mit meinem kleinen 3 Std in einer fremden Stadt, die ich absolut nicht kenne. Im Winter natürlich nicht so das geeignete, mir macht die Kälte nix aus, aber ich denke an ihn...
    Edit: @ chang Den Anlass hatte ich schonmal hier im Forum gepostet. Ich möchte sicherlich nix runterspielen...mir werden aber gewalttaten gegenüber ihr vorgeworfen. Er ist nicht in der Verfügung mit eingeschlossen. Sie hat es beantragt und meinte daraufhin, das man ihr das Kind nun gegeben hatte...Ich hab sie dann aufgeklärt, das das nur ne Verfügung ist und nix mit unserem kleinen zu tun hat. Die mangelnde Deutschkenntniss bricht uns das Genick. Meiner Meinung nach, hat sie tierische Angst davor den kleinen zu verlieren. Warscheinlich wird ihr damit auch angst gemacht.Was soll sie denn auch tun, für unseren kleinen würde ich auch alles tun und in den saueren Apfel beissen. Vielleicht hab ich ihr auch etwas Angst gemacht, weil ich als die Verfügung kam, meinerseits das ABR beantragt habe...ihrerseits gings gleich in die vollen. Das Alleinige Sorgerecht...und letztens als ich sie gefragt habe, warum sie das möchte, hatte sie davon nichtmal eine Ahnung. Sie hat sehr schockiert geguckt. Egal bei was, sie braucht immer einen Dolmetscher. Sie versteht ja nicht, was man sonst noch so mit ihrer Anwältin beredet. Bei unserem betreuten Umgang ist immer meine schwägerin und ihre Kinder dabei...immer...also man achtet sehr gut darauf, das wir uns nicht mal alleine unterhalten.

  • mal ehrlich gabriel: wenn dir eine bannmeile auferlegt wurde oder kontaktsperre, dann glaubst du doch wohl nicht das es ein gemeinsames gespräch mit ihr beim jugendamt geben wird. vor allem wenn sie meint sie muß bei aufhebung dessen dafür strafe zahlen. um sich nicht unglaubwürdig zu machen, wird sie das m.e. nicht tun. genauso wenig wie ich glaube das der umgang aufgehoben wird in der form wie er jetzt ist. jeder mensch der eine solche verfügung erstellen lässt wird drauf beharren, das es bei betreuten umgang bleibt. denn sie wird ja nen grund haben für ihre bemühungen dir gegenüber.


    meine bekannte hat das auch. die kinder sehen ihren vater nur über betreuten umgang, seit mehr als einem jahr und in der hinsicht ist auch keine änderung für ihn absehbar. es gibt keine telefonate, keine schriftstücke oder irgendeine kommunikation zw. den eltern. es redet nur ihr anwalt.

  • mal ehrlich gabriel: wenn dir eine bannmeile auferlegt wurde oder kontaktsperre, dann glaubst du doch wohl nicht das es ein gemeinsames gespräch mit ihr beim jugendamt geben wird.



    Warum das nicht? Das Jugendamt ist ein neutraler Ort. Dann dürfte ja die Mutter auch nicht
    zum Gericht erscheinen, wenn der Vater kommt :radab


    :D

  • Hallo Gabriel,


    wie Grinsekatze schreibt, ist das JA ein neutraler Ort und hat mit der Verfügung nichts zu tun. Die Frage ist nur ob die KM bereit ist sich mit dir dort zu treffen, denn müssen tut sie es nicht.


    Komischerweise hat mir in meinem Fall mir auch der KV vorgeworfen ich hätte angst er nimmt mir das Kind weg. Diese Angst hatte ich nicht. Aber wenn du wie in meinem Fall auch der KM schon immer während eurer Beziehung angedroht hast ihr das Kind weg zu nehmen und sie zudem auch recht wenig deutsch versteht, kann ich nachvollziehen, dass sie Angst hat.


    Gabriel, was mir in deinem Fall etwas merkwürdig erscheint, du zeigst großes Verständnis für deine Frau beantragst aber auch gleichzeitig das ABR.


    Viele Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Warum das nicht? Das Jugendamt ist ein neutraler Ort. Dann dürfte ja die Mutter auch nicht
    zum Gericht erscheinen, wenn der Vater kommt :radab


    sie muss dort nicht erscheinen, es gibt anwälte. egal ob neutraler ort oder nicht, es reicht wenn die anwältin erscheint und die interessen der km vertritt. wenn ein gericht bis dato betreuten umgang festgelegt hat, wäre auch kein grund ein weiteres gespräch darüber zu führen. wenn das kind in der bannmeile inbegriffen ist, dann bleibt es alles so wie bisher. wenn es eine solche verurteilung gibt, dann ist es meistens wegen häuslicher gewalt.


    von daher gibt es doch ein urteil das betreuten umgang empfiehlt und solange es kein anderes urteil gibt, ist das halt so. wenn die mutter zu gesprächen bereit ist, wäre das zu begrüßen. wenn nicht, dann muss er damit leben.


    aber sie muss doch eigentlich nicht mal beim betreuten umgang dabei sein. bissel wirr ist die geschichte schon.

    Einmal editiert, zuletzt von chang ()


  • sie muss dort nicht erscheinen, es gibt anwälte.


    Eine typische Chang Antwort. Jede Mutter kann/soll (ganz natürlich) den Umgang verweigern
    und sich somit destruktiv verhalten.


    Das ist aber noch lange kein Grund hier derart destruktive Gedankengänge zu verbreiten!
    Es gibt keinen Automatismus für Umgangsverweigerungen!


    :D

  • Ich habe ihr niemals angedroht das Kind wegzunehmen...der Grund warum ich Angst gekriegt habe und das ABR beantragt habe war, das man mir gesagt hat, wenn ich net spute, dann würde man Frau und Kind in die Türkei schicken. Zu der Zeit hat man mir schon jeglichen Umgang verboten, obwohl ich eine Woche vorher für Geld noch vorbeikommen und ihn sehen durfte. Bei einem leckeren Cafe hab ich ihr 500,- gegeben, ärztliche Unterlagen und wir haben bisserl über meinen neuen Job geredet.Alles sehr wiedersprüchlich...da man jaaaa hier von der absoluten Todesangst usw redet und ich bisher davon nix mitgekriegt habe. Bei dem Institut wo der betreute Umgang stattfindet, sehen sich die meisten Eltern nicht mal, sondern die Kinder werden an den Betreuer übergeben. Bei uns ist das nicht der Fall, wir sehen uns und reden zwischendurch. Die verfügung ist sinnlos und wirds auch bleiben. Zum Glück ist sie nur auf ein halbes Jahr befristet, mal sehen wie es weitergeht...ich hab das Gefühl in einem schlechter Soapopera zu leben
    Also es gibt keine Verordnung gegen unseren kleinen und der Umgang soll ungestört trotz Verfügung stattfinden...
    Der betreute Umgang kam durch die VP und das JA zustande, da sie meinten, das er mich ansonsten ganz vergisst...ich war sehr froh, das sie so schnell reagiert haben. Ein Gericht hat das nicht beschlossen.
    Unser kleiner darf das Bundesgebiet nicht verlassen und Sorgerecht haben beide Elternteile
    Welche anderen Möglichkeiten meinst du Sonnenschein?
    Deswegen bin ich auch so verwirrt @ chang...einerseits soll ich mich ihr nicht nähern und andereseits soll der Umgang stattfinden. Wie das von statten gehen soll, gilt es wohl doch noch herauszufinden...

  • Hallo Gabriel,


    je nu, ich versuche mich jetzt mal diplomatisch auszudrücken, da ich dich nicht kenne und auch versuchen werde keine Vorurteile gegen dich zu bringen.


    Vorab, versuch mich zu verstehen, da ich auch ein gebranntes Kind bin was Gewalt anbetrifft.


    Was deine Frau anbetrifft.
    Du hast dir eine Frau aus einem muslimischen Land und gewählt und du beschwerst dich jetzt etwas über ihre Unselbstständigkeit. War das jetzt von dir ernst gemeint?


    Und da bin ich mal ehrlich. Ohne Grund wird sie nicht eine einstweilige Verfügung gegen dich wegen Gewalt erwirkt haben. Wäre merkwürdig wenn es ihr bei dir gut gegangen wäre.
    Und ob ihr euch wieder versöhnen möchtet, dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern.
    Gut, es gibt viele Frauen die dann doch wieder zurück möchten.
    Ich selber möchte jetzt auch nicht spekulieren was deine Familie oder sonstiges Betrifft. Das könnt nur ihr wissen. Hört sich alles nur a bisserl merkwürdig an.
    Deine Frau könnte nur mit einer Strafe rechnen, wenn sie alles nur inszeniert hat, da sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben musste. Das ist dann so etwas wie Meineid und kann bestraft werden.


    Was die Verfügung anbetrifft darfst du dich ihr nicht nähern. Komischerweise schreibst du aber von Treffen mit deiner Frau.


    Betreuter Umgang findet normalerweise auch nur mit einer kompetenten Person vom JA statt und sicher nicht in deinem Haus übers Wochenende schon mal gar nicht.


    Wie bereits erwähnt, kann muss aber nicht deine Frau bereit sein zu einem gemeinsamen Gespräch beim JA. Dort kann jeder von euch beiden seine Vorschläge einbringen. Du könntest allerdings auch darauf bestehen dass ein Neutraler Dolmetscher dabei ist.


    Jetzt gehen wir mal von den Fall aus du bist ihr gegenüber gewalttätig geworden, damit möchte ich dir jetzt aber in keinen Fall irgendetwas unterstellen, hättest du jetzt z.B. noch die Möglichkeit ein antiaggressions- Tranig zu machen oder dir gegebenenfalls auch psychologische Hilfe zu holen. So etwas befürworten JA und auch Gerichte, dürfen es allerdings nicht von dir verlangen sondern es muss aus freien Stücken von dir kommen. Damit hättest schon mal einen Pluspunkt.


    Zu der einstweiligen Verfügung möchte ich dir noch sagen.
    Sie wird in der Regel ein halbes Jahr aufrechterhalten, kann aber in Härtefällen noch länger aufrechterhalten werden.


    Sei mir nicht böse, aber deine Geschichte hört sich für mich etwas verwirrend an.
    Ich kann dir nur empfehlen zu Handeln falls dir deine Ehe und dein Kind wichtig sind.


    Viele Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe