Hallo Ihr alle, Die Vermögensausandersetzung gehört immer zu der Scheidung/Trennung. Ich habe damit jetzt ein Problem und möchte gerne Rat von euch holen:Ich besetze eine Einzelunternehme für Marketing, Produktenzulassung und Fachübersetzung, und habe Zuhaus in unserem Haus ein Büro. Ich nutze ein Giro-konto von meiner privaten Konto als Geschäftskonto. Als ich und meiner Mann trennten, war der Betrag von dem Geschäftskonto ca. 60.000,00Euro. Meiner Mann und sein RA behaupten, der Betrag von dem Geschäftskonto ist ein Teil von unserem gemeinsamen Vermögen muss bei der Vermögensausandersetzung 50% zu 50% geteilt werden. Ich finde es sehr ungerecht, weil
- Das Geschäftskonto ist ein Teil meiner Arbeitsplatz. Im Konto fliesst ständig Geld, ich bekomme zwar Einnahme, muss aber auch die andere Leute und Firmen bezahlen. Ohne Geld werde ich meine arbeitsplatz verlieren, und als eine 38 jährige AE mit zwei Kinder finde ich kaum schnell eine passende Stelle.
- Mit Hilf von mir behaltet mein Mann noch eine gut und sichere stelle. Kann man nicht den Wert seiner Stelle einschätzen und auch 50% zu 50% teilen?
Wie viele % von dem Betrag eines Geschäftskonto darf man bei Scheidung/Trennung noch für Geschäftszweck behalten?Gibt es wo eine Beratungsstelle für solche Frage?Ich habe mit einer RAin gesprochen, aber sie meinte, sie kann mir in dieser Stelle auch nicht weiter helfen.Wie ist euere Meinung dazu?Danke,Liliyu