Wie viele darf man von Geschäftskonto noch behalten??

  • Hallo Ihr alle, Die Vermögensausandersetzung gehört immer zu der Scheidung/Trennung. Ich habe damit jetzt ein Problem und möchte gerne Rat von euch holen:Ich besetze eine Einzelunternehme für Marketing, Produktenzulassung und Fachübersetzung, und habe Zuhaus in unserem Haus ein Büro. Ich nutze ein Giro-konto von meiner privaten Konto als Geschäftskonto. Als ich und meiner Mann trennten, war der Betrag von dem Geschäftskonto ca. 60.000,00Euro. Meiner Mann und sein RA behaupten, der Betrag von dem Geschäftskonto ist ein Teil von unserem gemeinsamen Vermögen muss bei der Vermögensausandersetzung 50% zu 50% geteilt werden. Ich finde es sehr ungerecht, weil

    • Das Geschäftskonto ist ein Teil meiner Arbeitsplatz. Im Konto fliesst ständig Geld, ich bekomme zwar Einnahme, muss aber auch die andere Leute und Firmen bezahlen. Ohne Geld werde ich meine arbeitsplatz verlieren, und als eine 38 jährige AE mit zwei Kinder finde ich kaum schnell eine passende Stelle.
    • Mit Hilf von mir behaltet mein Mann noch eine gut und sichere stelle. Kann man nicht den Wert seiner Stelle einschätzen und auch 50% zu 50% teilen?

    Wie viele % von dem Betrag eines Geschäftskonto darf man bei Scheidung/Trennung noch für Geschäftszweck behalten?Gibt es wo eine Beratungsstelle für solche Frage?Ich habe mit einer RAin gesprochen, aber sie meinte, sie kann mir in dieser Stelle auch nicht weiter helfen.Wie ist euere Meinung dazu?Danke,Liliyu

  • Ich würde Dir gerne helfen, aber weiß zuwenig davon.


    Ein geschäftskonto wird anderst berechnet als das eigene Konto. Das ist kompliziert,vorzurechnen was geschäftlich ist und was Privat ist. Rechne es raus was Privat war zum Zeitpunkt der Trennung und leg es Ihnen vor. Etwas anderes wird Dir nicht übrigbleiben.


    Kannst ja mal bei Recht-de nachgucken, vieleicht weiß da jemand was genaueres.


    LG
    breisgauer

  • Hallo!


    Ich würde an Deiner Stelle zu einer/einem RAin/RA gehen der sich auf so was spezialisiert hat.Der/die muss Dir da Auskunft geben können.Vielleicht kann Dir Deine jetzige RAin behilflich sein bei der Suche nach einem Kollegen der Dir da weiterhelfen kann.
    Oder schau, wie breisgauer geschrieben hat, unter recht-de nach.


    LG
    Juliane

  • hallo breisgauer, danke für den Antwort.


    meinst du www.abc-recht.de? wenn ja, habe eben angeschaut, aber ich finde dort kein entsprechend Thema, deshalb keine richtige Ratgeber. Hoffe, was du meinst, ist was anderes.


    hallo Juliana, meine RAin ist eigentenlich Expert für Famillerecht, sie hat schon in diesem Branch über 30j. gearbeitet. Meine Gefühle sagt mir manchmal, dass sie mir vielleicht nicht so schnell helfen will, natürlich will sie mich auch nicht so schnell an jemand anderes schieben.


    danke,


    Liliyu

  • Bei der Größenordnung ist das hier vielleicht auch die falsche Plattform.


    hallo,


    wenn es ein kleine Betrag wäre, würde ich dann einfach so lassen. weil es um ein Größenordnung geht, versuche ich dann eine gerechte Lösung zu finden. Zu diskutieren ist die Größe des Betrag nicht so wichtig, ich hoffe nur, dass jemand hier so änhliche Fall gehabt und mir mit eigene Erfahrung Rat geben kann.


    Danke,


    Liliyu

  • Ja die größenordnug hat nix zu sagen, aber leider ist es ein Gemischtes Konto.


    kleiner Vorschlag, eröffne ein zweites Girokonto das Du nur als Geschäftskonto nutzt, ist auch in Zukunft etwas durchsichtiger. Ich würde das so rechnen:
    Gesamtbetrag minus Einkünfte Geschäftlich minus austehender Lohnzahlungen minus austehender Zahlungen an andere Firmen.


    Ich verstehe nicht,daß Dir Deine Anwältin nicht helfen kann, natürlich bekommt Sie den Streitwert bezahlt, und sie wird es wahrscheinlich vermeiden jetzt
    den Streitwert herunterzu setzen.


    Ich hab Dir eine PN geschickt, mit einem Link, hast du mal da gefragt?


    LG beisgauer

  • ich besitze schon mehr Giro-konto. was ich hier genannte Geschäftskonto ist ein Giro-konto fast nur für meine Geschäftssache. Mit meinem Mann haben wir auch ein gemeinsame Giro-konto für alle gemeinsame private Sache. Aber bedanke mich für den netten Tip.


    meine RAin(und seiner RA) versucht vorerste eine Einigung zwischen mir und meinem Mann zu schaffen. Natürlich gibt es noch andere Streitpunkt zwischen mir und meinem Mann bei der Vermögensausandersetzung, ich habe vor unserer Ehe schon einige Dummheit(in Güte getan!) gemacht, so werden die Sache jetzt ziemlich kompliziert.


    ich schaue morgen genau die Like, die du an mich geschickt hast.


    danke,


    Liliyu

  • 1. Geschäftskonto und Privatkonto müssen sauber voneinander getrennt werden. Zusammen mit Deiner Buchhaltung müsste das allerdings zu schaffen sein, Du musst dies ja auch für das Finanzamt sauber trennen können.
    2. Ist die Firma in Deinem Besitz, fließt die natürlich auch in die Vermögensauseinandersetzung mit ein. Aber natürlich anders bewertet.


    3. Du musst mit Deinem Steuerberater und Deinem Anwalt über die Bücher gehen und die Geldsummen und die Abgrenzungen genau vornehmen. Das kann man nicht übers Internet und da kann auch kein Internet-Anwalt Dich beraten. Bist Du sicher, dass Du Deine Anwältin richtig verstanden hast, dass sie das nicht kann bzw. nicht will? Das genau wäre und ist doch ihre Arbeit. Wenn sie es nicht kann/will, musst Du wechseln. Ohne Anwalt geht Dir das Geld ganz schnell verlustig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hallo Bap,


    es kann sein, dass ich meine RAin nicht richtig alles vestanden habe, deshalb versuche ich die Meinung und Erfahrung für ein bestimmte Punkt von der anderen zu hören, damit ich meine RAin besser verstehen kann. Meine RAin spielt gerne ihre Strategie, die für mich manchmal schwer zu verstehen ist.


    dank für deine Tips,


    Lg von Liliyu