1.1.2009 Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuß sinken

  • Welchen Sinn macht die Kindergelderhöhung, wenn mir der Unterhaltsvorschuss um genau diesen Erhöhungsbetrag gekürzt wird? Sowas besch***** :kopf

  • Welchen Sinn macht die Kindergelderhöhung, wenn mir der Unterhaltsvorschuss um genau diesen Erhöhungsbetrag gekürzt wird? Sowas besch***** :kopf


    Kann dir da nur recht geben

  • ..war doch klar, dass das so gerechnet wird. Das eine wird erhöht, das andere zieht nicht nach. Damit bleiben die Zahlbeträge (KU, UV) genau gleich hoch. Allerdings bekommt man den Unterhalt abzüglich des halben Kindergeldes. Das Kindergeld wird um 10€ erhöht, das heisst, dass jeder ET 5€ entlastet wird, oder eben das JA, wenn UV gezahlt wird. Letztlich hat man dann 5€ mehr in der Tasche.
    Im Klartext, jeder bekommt die Hälfte Entlastung durch die KG- Erhöhung. Also wird da letztlich nix gekürzt. :kopf

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Und die Männer die sich ausm Staub gemacht haben sind wieder frein raus...das ist so zum :kotz
    Warum werden immer die Männer noch dafür belohnt das sie Frau sitzen lassen? :angry

  • stimmt doch gar nicht... tz... beide ET`s profitieren lediglich von der KG- Erhöhung. Der KV mit 5€ und die KM mit 5€. Und dass die "Regulierungen" des Staates immer Pferdefüße haben, weil sie vergessen den "Rest" mitzuregulieren, das ist doch bekannt.
    Übrigends wird auch weiterhin das volle KG auf Harz4 angerechnet. Und der Grundbedarf des Kindes erhöht sich nicht. Also haben ALG2 - E,pfänger faktisch wirklich gar nix von der KG-Erhöhung. Da wird politisch einfach zu kurz gedacht.
    Auch beim Unterhalt müssten die Berechnungsgrundlagen und der Mindestbedarf verändert werden, aber das wäre nicht ganz fair.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Natürlich stimmt das, da er ja jetzt 3 Euro weniger zahlen muß. und das ist einfach nur scheiße, er verlässt mich und profitiert jetzt auch noch davon. GAaanz toll und vorallem gaaanz fair

    Einmal editiert, zuletzt von gelöschter Benutzer ()

  • Ich hatte letzte woche eine Aufforderung von der Gemeinde im Briefkasten,ich solle doch bitte kommen und einen Wohngeldantrag stellen,weil Timo ja eigenes Einkommen hat,hätte er Anrecht auf Wohngeld.
    das gleiche schreiben bekam ich von der Arge.....
    Ich also dahin,habe die Frau dann gefragt welchen Sinn das macht,das wir von hier Wohngeld bekämen,wenn es doch von der Arge wieder Abgezogen wird,weil es als Einkommen zählt....??!!


    Da musste die Frau auch schmunzeln und sagte dann aber ,das das Wohngeld nicht angerechnet würde und es das zusätzlich geben würde!!! :wow
    Jetzt bin ich man auf den Schrieb gespannt.......ob wir dann vielleicht ein paar Taler zusätzlich bekommen!!! :D


    lg
    Nadine

    __________________
    "Ärgere dich nicht darüber,dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber,dass der Dornenstrauch Rosen trägt"-arabisches Sprichwort-

  • Hey


    Zitat

    Und die Männer die sich ausm Staub gemacht haben sind wieder frein raus...das ist so zum
    Warum werden immer die Männer noch dafür belohnt das sie Frau sitzen lassen?



    MOMENT!


    Und was ist mit den Frauen die sich aus dem Staub gemacht haben?? ..die sind ebenfalls doch fein raus!!


    Warum werden Frauen noch dafür belohnt das sie Ihre kinder sitzen lassen!


    Ds ist also ebenso zum :kotz



    Wenn dann doch komplett den Satz aussprechen ;-)
    Es sind nämlich nicht nur die Männer so!!!!


    Wobei esja hier nicht darum geht, das die Männer die Frauen sitzen gelassen haben, sondern wenn gehts um die Kids..geht doch ums Kindergeld/KU/UVG..




    Nadine


    Zitat

    Da musste die Frau auch schmunzeln und sagte dann aber ,das das Wohngeld nicht angerechnet würde und es das zusätzlich geben würde!!!


    Wohngeld? zusätzlich zum ALG2?
    Na das is ja ne Guter!


    Da kann was nicht stimmen...Entweder wird ALG2 bezogen, oder Wohngeld..beides geht nicht..


    Gruß
    Jens

  • Jens


    ja sorry, falsch ausgedrückt, dann halt so...Warum werden die Unterhaltspflichtigen noch dafür belohnt das sie einen sitzen gelassen haben

  • Wohngeld? zusätzlich zum ALG2?
    Na das is ja ne Guter!


    Da kann was nicht stimmen...Entweder wird ALG2 bezogen, oder Wohngeld..beides geht nicht..


    Gruß
    Jens


    Falsch. Hatte ich an anderer Stelle schonmal erklärt.
    Bekommt das Kind soviel KU, dass es seinen Bedarf damit decken kann, fällt es aus ALG II raus. Wohngeld kann ihm dann aufgrund seines Mietanteils zustehen.
    Dieses Wohngeld hat nichts mit der Mutter zu tun. Ihr Mietanteil wird von der Arge getragen. Und zwar zu einem höheren Prozentsatz als Wohngeld für das Kind fließen wird.
    Gut dürfte hier nur der Staat wegkommen.


    Ich hätte eine Anrechnung der Kinder bei der Einkommenssteuer besser gefunden als mehr KG.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hey


    Falsch. Hatte ich an anderer Stelle schonmal erklärt.
    Bekommt das Kind soviel KU, dass es seinen Bedarf damit decken kann, fällt es aus ALG II raus. Wohngeld kann ihm dann aufgrund seines Mietanteils zustehen.


    Mag sein, das du das zwar schon irgendwo gesagt hast, wir hatten das TZhema hier ja auch grad letztens, da ging es um den Bedarf des Kindes bei ALG2 u Unterhalt u Anrechnung von KU.


    Aber, irgendwie wage ich zu behaupten das da an deiner Ausführung was nicht ganz passen kann (ich sge extra wage, weil es gibt ja anscheinend einiges im SGB)


    Entweder ist der Bedarf des Kindes durch KU gedeckt u es "fällt" sozusagen aus der BG heraus, darum gings ja, oder aber er ist durch den KU nicht ganz gedeckt, dann zählt es zur BG u erhält zusätzlich zum KU ALG2


    Jetzt aber "behauptest du, der Bedraf ist durch KU gedeckt, aber das Kind soll Wohngeld bekommen...


    Sorry, abr schon rein logisch gedacht, kann da jetzt irgendwie was nicht passen!!


    Entweder ist der Bedarf des Kindes gedeckt oder er ist es nicht..und zum Bedarf des Kindes gehören auch anteilig die Wohnkosten!!


    Ist also der Bedarf gedeckt, kann es nicht noch zusätzlich Woh geld geben..für was dann auch??
    (die Wohnkosten beim ALG2 werden ausserdem auch teilweise noch als "pauschaliertes Wohngeld" bezeichnet..nicht das da jetzt was verwechselt wird)


    Also irgendwie kann m.E. da was nicht stimmen, an dem was du da jetzt behauptest..


    Aber wie gesagt, ich bin mir da jetzt nur zu 99,8 % sicher...lasse mich da sehr gern eines besseren belehren..
    Aber irgendwie ergibt das keinen Sinn...Bedarf gedeckt, u dann aber doch nicht..u KU ist auch regulär für Wohnkosten des Kindes gedacht..


    Gruß
    Jens

  • Da kann ich dir wirklich nur zustimmen @ Mela. Wenn man sieht wieviel sich die Politiker ihre Diäten erhöhen und das dann immer gleich rückwirkend,ist es ein Hohn die 10,- Kigeld erhöhung

  • Jens,


    es ist ganz einfach. Wenn ein Erwachsener Einkommen hat und das reicht zahlenmäßig um Miete abzudecken und ein bisschen drüber zu haben, bekommt er Wohngeld, weil er sonst nicht genug hat, um seine sonstigen Lebenshaltungskosten zu decken. Für ALG II hat er in dem Fall nämlich zu viel.
    Genauso ist es beim Kind.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Bei mir gehts gerade aktuell um den Unterhalt.... da bekommt man echt einen Hals..... Deutschland Kinder/Familienfreundliches Land, dass ich nicht lache... Mein Ex lies uns vor 3 Wochen sitzen... Er hat unterm Strich ca 250,-€ mehr als ich und meine Tochter! Ist das den fair, aber die lieben Beamten in Berlin kümmert das ja wenig, bei denen ihren Gehälter! Manchmal frage ich mich denken die auch was bei der Sache? Na ja was bringst nun müssen wir es halt so nehmen wie es ist!
    Kopf hoch


    LG Knöpfle :rolleyes: :rolleyes:

  • Hey Kaj


    es ist ganz einfach. Wenn ein Erwachsener Einkommen hat und das reicht zahlenmäßig um Miete abzudecken und ein bisschen drüber zu haben, bekommt er Wohngeld, weil er sonst nicht genug hat, um seine sonstigen Lebenshaltungskosten zu decken. Für ALG II hat er in dem Fall nämlich zu viel.
    Genauso ist es beim Kind.



    Also was Wohngeld ist weiß ich!!!
    Ebenso was ALG2 ist..


    Aber das nun eine BG, die ALG2 bezieht u aus der das Kind rausfällt weil der BEDARF des kindes nach SGB II wegen des eigenen Einkommens durch Kindesunterhalt gedeckt ist, soll hier also noch zusätzlich Wohngeld bekommen??
    Für was??


    Ic weiß nicht, sorry, aber das wird doch nun wirklich abstrakt..da kann was nicht stimmen..


    Würde heißen, das Kind ist aus der BG raus, weil es seine Bedarf decken kann, sprich Lebenunterhalt u Wohnanteil..u soll noch Wohngeld bekommen?
    Und die restlichen Personen der BG, bekommen ALG2 (inklusive Wohnanteile)..
    Also irgendwie, ist da dann doppelt u dreifach für die Miete gesorgt..
    Ich weiß nicht..das kann nicht sein..


    Gruß
    Jens


    *edit


    U wer stellt den Antrag auf Wohngeld u wer bezieht es?
    Ein minderjähriges Kind, kann den Antrag nicht stellen..u auch nicht Wohngeld beziehen..also wäre es die Mutter, das wiederum wäre dann Einkommen der BG?!
    Sorry, aber das kommt mit echt etwas sehr merkwürdig vor...

    2 Mal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Der Sorgeberechtigte verwaltet nur.
    Und zwischen Wohngeld und ALG II besteht ein ziemlich großer Unterschied. Darum kann man das eine auch beziehen, wenn man beim anderen rausfällt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Bei mir gehts gerade aktuell um den Unterhalt.... da bekommt man echt einen Hals..... Deutschland Kinder/Familienfreundliches Land, dass ich nicht lache... Mein Ex lies uns vor 3 Wochen sitzen... Er hat unterm Strich ca 250,-€ mehr als ich und meine Tochter! Ist das den fair, aber die lieben Beamten in Berlin kümmert das ja wenig, bei denen ihren Gehälter! Manchmal frage ich mich denken die auch was bei der Sache? Na ja was bringst nun müssen wir es halt so nehmen wie es ist!
    Kopf hoch


    LG Knöpfle :rolleyes: :rolleyes:


    In anderen Ländern, z.B. in Norwegen sieht es ganz anders aus. Kein Betreuungsunterhalt, Berücksichtigung beider Gehälter der Eltern, maximale Unterhaltsdauer für Eheleute: 1 Jahr. Dagegen ist Deutschland das Unterhalts-Schlaraffenland, was selbst eine alleinerziehende norwegische Mutter eindrucksvoll bestätigt. (Beiträge Nr. 10 und 12 des folgenden Links)


    http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=420

  • Hey Kaj


    Also ich hab mich mal eben auf die Kürze etwas schlauer gemacht..


    Tz, da wird doch der Hund in der Pfanne fett... ;)


    Das is wirklich so..


    Somit macht es ja erst recht noch für viele mehr Sinn, dem unterhaltspflichtigen gehörig auf der "Tasche" zu liegen, wenn er nicht zahlt..


    Denn das dann ja wirklich eine etwas andere Sachlage..ich hät es nicht gedacht...


    Genug Kindesunterhalt u schon gibt es keine BG mehr..dafür Wohngeld


    Am Rande bemerkt, is die Anrechnung dann des KG, das den Bedraf des Kindes übersteigt, auf den verbleibenden der BG auch nicht ganz astrein, da scheint es Entscheidungen zu geben, das dies ebenfalls nicht sein soll..


    Gruß
    Jens