Vaterschaftsanerkennung,nur ärger.

  • im mom bin ich ganz schön fertig.eigentlich weiß ich garnicht
    warum,weil ich hab ja gewusst was auf mich zukommen wird,zumindest hab
    ich mir es gedacht.


    also ich war letzte woche auf dem jugendamt,wegen
    vaterschaftanerkennung.der wehrte herr hat sich ja nicht einmal
    gemeldet bei mir(was mir auch ganz recht war und ist)


    nun war ich heute wieder dort,weil ich noch paar unterlagen bringen musste.


    meine bearbeiterin teilte mir nun heute mit,das sie ihn schon in der
    zwischenzeit angeschrieben hat und er auch zurückgeschrieben hat.


    ich schreib es euch mal in paar stichpunkten,sonst reg ich mich wieder auf.




    -er wird nicht zum besagten termin erscheinen


    -er wird definitiv die vaterschaft nicht anerkennen


    -er kennt mich zwar und wir hatten nur eine reine freundschaftliche beziehung [Blockierte Grafik: http://www.smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/hahaha-024.gif]
    [Blockierte Grafik: http://www.smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/hahaha-024.gif]
    [Blockierte Grafik: http://www.smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/hahaha-024.gif]



    -er hat nie gewusst das ich schwanger gewesen bin und das ich überhaupt ein kind bekommen hab [Blockierte Grafik: http://www.smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/hahaha-024.gif]



    -im januar 08 hätten wir uns aus den augen verloren [Blockierte Grafik: http://www.smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/hahaha-024.gif]



    -er wird keine einkommensnachweise zuschicken


    dann bin ich wahrscheinlich durch den wind schwanger geworden.


    ich hab echt mit einigen sachen von ihm gerechnet,aber das ist der absolute hammer.

  • Hi


    Ja dann gratuliere ich Dir mal zu Deinem neuen Messias :lgh:lgh:lgh !!!!


    Aber er wird da schon noch hinterkommen das er mit seiner sturen Art wohl nicht durchkommen wird am besten ist es Du lässt Dich noch mal beraten was Du für Möglichkeiten hast. Ich meine mal gehört zu haben das wenn es hart auf hart kommt ein Vaterschafttest auch gerichtlich angeordnet werden kann und wenn der so ausfällt wie Du vermutest bleibt Ihm nix anderes übrig als die Verantwortung zu übernehmen!!


    LG

  • ich habe eine beistandschaft beim JA unterschrieben und gleichzeitig einen antrag für prozesskostenhilfe.
    die frau vom JA wird nun im nov die klage einreichen und dann wird ein vaterschaftstest gemacht.


    weiß jemand ob er dann die kosten tragen muss,oder wie wird das laufen?

  • wenn er der Vater ist (und davon gehe ich aus!) dann wird er diese Kosten tragen, evtl. Prozeßkosten, die Kosten für Betreuungsunterhalt, und den Kindsunterhalt.......

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo nochmal!!


    Also in der Regel gehen die Kosten für Test´s, Anwälte, Gerichtskosten usw... immer an die Partei die den Prozess verliert!!


    Und das muss dann eben derjenige zahlen der A.) genug Geld hat die Kosten selbst zu tragen.
    B.) die Rechtsschutzversicherung mit gegenfalls einem eigenen Anteil
    C.) der Staat wenn jemand Prozesskostenbeihilfe bekommt


    Und die restlichen Sachen wie Unterhalt usw... muss dann eben geregelt werden kommt ja drauf an ob der KV voll beschäftigt ist oder nicht und falls nicht gibt es da ja auch noch Möglichkeiten.


    LG

  • Wenn Du eine GANZ, GANZ Liebe sein möchtest (lach), dann kannst Du ihn dezent darauf hinweisen, daß die Kosten, die jetzt auf ihn zukommen werden, empfindlich höher ausfallen, als wenn er Einsicht zeigt. Denn:


    a, eine Vaterschaftsanerkennung ist kostenfrei


    b, ein gerichtlich anerkannter VT kommt auf MINDESTENS 2000,- Euro


    c, sollte er Zweifel an der Vaterschaft haben, könntet Ihr einen Test im Internet bestellen, kostet ca. 189,- Euro


    d, er wird die gesamten Gerichtskosten tragen müssen,


    e, kannst Du auch noch die Erstlingsausstattung samt Schwangerschaftskleidung von ihm zusätzlich (anteilig) einfordern,


    f, sieht ein Richter es überhaupt nicht gerne, wenn sich ein KV der Verantwortung entziehen möchte,


    g, Unterhalt für Dich muß er auch zahlen!!!!! (Dazu benötigst Du aber einen Anwalt, den Du Dir auch mit einem Beratungshilfeschein leisten kannst)


    h, wird alles sehr lange dauern, d.h. Zusatzkosten!!!!!

  • danke für eure schnellen antworten


    Laternchen74
    dein beschrieben punkt e würde mich mal interessieren.kannst du mir mehr darüber sagen?
    wie und wo beantrage ich sowas?ich meine ich habe zwar alles für meine maus,aber sein verhalten lässt mich übel aufstoßen und schließlich hab ich die kleine ja nicht alleine in die welt gesetzt.
    punkt c wäre eine einfache und schnelle lösung,aber leider wird er sich darauf niemals einlassen,denn er denkt,das er davon kommt und wird sich nur noch weiter in die sache verrennen.


    ich frag mich nur wie das vor gericht werden soll,sein brief mit den aussagen wir das JA zum gericht schicken,als beweis.
    naja kann mir ja auch egal sein,er steht ja da wie max in der sonne und nicht ich.


    wie lange dauert das denn bis der test gemacht wird?das JA will ja die klage im nov. einreichen und dann soll ich ein termin bekommen zur blutabnahme mit meiner tochter.

  • Das Thema kenn ich von meiner Schwester. Der biologische Vater meines Neffen wollte damals auch nicht die Vaterschaft anerkennen. Erst als das Jugendamt einen Vaterschaftstest anordnen wollte und er die Kosten hätte übernehmen müssen, viel ihm plötzlich ein, das er doch mit meiner Schwester zusammen war und sie nicht durch den Wind schwanger geworden ist. Das Jugendamt wird dir ja Unterhalt zahlen, weil er es nicht tut. Diese Kosten wolllen sie ja von ihm wieder.



    Mach dir keinen Kopf, du kommst so oder so zu deinem Recht, ganz egal, was dein Ex dem Jugendamt mitteilt.



    Liebe Grüße, Monique

  • ich meine aber mal gehört zu haben,das man wenn man eine insolvenz hat keine neuen schulden machen darf,sonst hat man seine gesammten schulden wieder und in dem sinne macht er ja dann neue schulden



    nee, indem Sinne sind das keine neuen Schulden- es kann ihm sogar egal sein- er bekommt die Prozeßkosten und evtl. Unterhaltszahlungen quasi obendrauf.... von daher ist es doppelt unsinnig nicht zu zahlen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • nee, indem Sinne sind das keine neuen Schulden- es kann ihm sogar egal sein- er bekommt die Prozeßkosten und evtl. Unterhaltszahlungen quasi obendrauf.... von daher ist es doppelt unsinnig nicht zu zahlen

    obwohl er voll arbeiten geht und gut verdient?

  • Hallo Alice,


    also ich hab die Vaterschaftanerkennung siet heute hinter mir....


    lasse auf jedenfall einen gerichtl. VS- test durchführen. ilies mich auf einen privaten ein (800,- war noch der günstigste). dann zieht es sich nicht so in die länge.... 4 Wochen hab ich gewartet und x Anrufe beim Anwalt wie beim JA gemacht....
    Allerdings hat das Ja bei mir gepfuscht udn ich trage bislang die Kosten selbst für die PKH ...ob ich die nun weiter zahlen muss erfahre ich Morgen beim Anwalt. Das Ja übernimmt auch den Unterhalt nach der Vaterschftsklärung aber das übergebe doch lieber einem Familienanwalt(naja, das Vertrauen vom JA ist weg bei mir)...Die Kosten trägt der Kv nach erwiesener Vaterschaft!
    da ich einen Teil auch Zivilrechtlich einklagen muss stehen für mich auch Zusatzkosten an und es wird noch andauern... bis zum heutigen Tag vergingen nur für die Vaterschaftsklärung 8 Monate!


    Gruss rabea

  • Hallo Alice,


    wenn Du schon alle Dinge bzgl. der Erstlingsausstattung hast, kannst Du die Quittungen, sofern vorhanden, beim Anwalt einreichen, der stellt eine Liste zusammen und fordert dies ein. Kann lange dauern und es ist fraglich, ob Du je Geld siehst.


    Meine erste Anwältin machte mich damals darauf aufmerksam und meine jetzige Anwältin verfolgt das weiter. Mir selbst ist es mittlerweile zu müßig, da dauernd nachzuhaken. Das Geld gab ich aus und es fehlt mir jetzt nicht UNBEDINGT. Klar, wäre es schön gewesen, wenn er sich beteiligt hätte. Aber nicht des Geldes wegen, sondern damit ich später auch dem Kleinen mal sagen kann: "Schau, das hast Du von Deinem Vater bekommen." Er hätte also das Ein oder Andere zusteuern können, nicht unbedingt in Form von Geld.


    Was den V-Test betrifft, vertrete ich mittlerweile die Auffassung, daß ein Mensch manchesmal nur durch bittere Erfahrung lernt. Soll heißen, wenn der KV die günstigere Variante nicht möchte, Pech für die Kuh Elsa, dann wird die Variante vom JA eben die teurere für ihn. Es wäre von Dir eben gut gemeint, die Entscheidung trägt er und somit eben auch die Konsequenzen.

  • Also ich war damals do lieb bzw. doof :wand:wand:wand ihm einen privaten Vaterschaftstest zu erlauben. Ich dachte, er müsse doch einsehen, wie entgegenkommend ich bin und überhaupt. 179 Euro brauchte er nur zahlen.



    Zum Dank muss ich nun nicht nur die bis dahin aufgelaufenen Anwaltskosten tragen, (die Klage auf Unterhalt war ja schon eingereicht und wurde vom Gericht niedergelegt, weil er nach dem Test dann anfing zu zahlen) Nein, ich muss mir seitdem auch noch den Vorwurf gefallen lassen, dass ich mich ja nur darauf eingelassen hätte, weil ich mir selber nicht sicher war :hä


    Ich könnte echt :kotz:kotz:kotz:kotz:kotz



    Seitdem kann ich nur jeder Frau empfehlen, wenn sie sich sicher ist und der KV son Theater macht: dann eben Gerichtlich.


    Ich wünsch dir Kraft den ganzen Sche... durchzustehen. Weiß wie du dich fühlst. Ich denke auch nur mit Grauen an den nächsten Gerichtstermin. Und habe Geduld! Mein Sohn ist schon über zwei und es ist weder der KU richtig geklärt, noch die Erstausstattung geschweige denn der BU.


    Aber auch du wirst es durchhalten :daumen


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Ich kann Dir nur raten, dran zu bleiben, damit sich das ganze Verfahren nicht zu sehr in die Länge zieht. Mach denen Druck, dass sie es nicht ewig schleifen lassen.


    Bei uns geht das (mit Beistandschaft) nun schon 1 1/4 Jahre. Test wurde schon im Januar 08 angeordnet. Aber der Benannte hat sich dem mehrfach entzogen und ist mittlerweile schlicht unbekannt verzogen. Nun kann angeblich keiner mehr was machen.


    Also bleibt meine Tochter wohl amtlich eine unbefleckte Empfängnis.