Beantragung von Unterhaltsvorschuss: wie lange???

  • Jens, manchmal muss man Druck ausüben. Habe so einige Erfahrungen mit dem JA. Bei mir war das grosse Thema damals die Übernahme der Betreuungskosten. Die haben erst vorläufig gezahlt, unter Vorbehalt. Dann wollten sie nicht mehr zahlen, da eine andere Unterlage vom selben JA fehlte...drei Türen weiter... Es ging soweit, daß mein Job auf dem Spiel stand. Ich habe dann damals eine Beschwerde an die Leitung des JA geschickt und die Kopie an unseren Bürgermeister. Siehe da, auf das Handeln des Bürgermeisters kam gerade noch fristgerecht das OK, damit ich den Platz meiner Kleinen nicht verliere. Die SB von der UVG Stelle war superschnell. Hoffe das wird sie auch diesmal sein. Habe wieder UVG beantragt, da der Unterhalt die nächsten Monate auf Grund von Krankheit wegfällt.
    Sicherlich sollte dieser Druck nicht sofort ausgeübt werden, wenn es finanziell noch geht. Aber hast Du kein Geld mehr, der Monat ist noch lang und die Kinder haben Hunger, musst Du Druck machen.

  • @ JEns


    was is los mit Dir?? Soll ich Dir meine Ex ausleihen?? Die steht auf sowas .... Aber Vorsicht, die ist nicht zu unterschätzen ....


    Weisst Du, die Leute aum Amt sind meist ganz ok - und die Faulen greift man sich ganz lieb und nett über deren Vorgesetzte. Anwälte lassen die Alarmglocken angehen - es drohen Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Aufsichtsbehörde oder gar Untätigkeitsklagen, die machen sich in den PErsonalakten der Auslöser nicht gut - auch wenn die Betroffenen noch so cool tun, als würde sie das nicht anfechten. Als Kenner der Szene und Ex-Beamter weiß ich, was das bedeutet.


    Besser - wie im normalen Leben auch - gehts mit einem Appell an das Gute im Menschen. Nicht prollig lospoltern - keep cool :dribbel:dribbel:dribbel


    Also, ich versuche Dir das ganz praktisch zu erklären: Es mag für Dich befriedigend sein, das arme Laternchen derart derb anzublasen, dass es schier erlöschen will. :hilfe


    Sei ein Gentleman und vertrag Dich gleich wieder mit ihr ... :blume:blume ein kleines aber enrstgemeintes SORRY wird Dir sicher nicht schwer fallen, oder??


    Streit gibt nur Magengeschwüre - gib Dir einen Ruck ...


    LG

  • Hey Cobra,


    es gibt ja doch noch Gentlemens :D wobei ich nicht wirklich daran zweifle. Danke und :blume für die "Schützenhilfe", doch sehe ich jens post gelassen. Über das Forum kann er sich (wie viele andere auch) nur bedingt ein Bild machen und evtl. kommt dann ein post von mir etwas verzerrt rüber. Und jeder hat seine Ansichten auch wenn diese - wie Du schreibst - nicht derb rübergebracht werden müssen.


    Vielleicht freut es Dich zu lesen, daß mein Licht derart stark ist, daß noch nicht mal Sauerstoffentzug dieses zu löschen vermag.

  • Hey


    @cobra


    Zitat

    Anwälte lassen die Alarmglocken angehen - es drohen Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Aufsichtsbehörde oder gar Untätigkeitsklagen, die machen sich in den PErsonalakten der Auslöser nicht gut - auch wenn die Betroffenen noch so cool tun, als würde sie das nicht anfechten. Als Kenner der Szene und Ex-Beamter weiß ich, was das bedeutet.


    Also als Ex-Beamter solltest du dann ja wiessen wie es mit Dienstaufsichtsbeschwerden läuft..u sicher landen die noch bei der Ausichtsbehörde..sonder?? Naaa...wo landen die..


    Lt. Dienstrecht, solltest du das wissen..


    Und auch was es mit der Untätigkeit auf sich hat..und wann die Eintritt bzw. wann sie gegeben ist...und dann weißt du sicher auch wieviel Wasser da den Rhein schon herunter gelaufen ist..


    Davon mal noch abgesehen, muß da auch wirklich was sein, das solltest du wissen, um Untätigkeit hier vorzuwerfen..u wie kann man das als Behörde umgehen?..müßtest du wissen..


    Und was mit einer Dienstaufsichtbeschwerde passiert u ihr Werdegang solte auch klar sein..


    Und da drohe ich gleich bei antragstellung mit einem RA? und setze Fristen bei solche einem Antrag?!


    Du hattest aber Dienstrecht und Verwaltungsrecht?


    Dann is es ja gut...




    Also ich bleib weiterhin dabei, solche Tipps bringen dem TE sicher nichts..ganz im Gegenteil...das normale sachliche Gespäche mit dem Sachberabeiter bringt da deutlich mehr, als mit RA und Frsiten zu drohen..


    Aber bitte, wie jeder mag..



    Also fleißig drohen, dann gehts sicher besser vorran mit dem Antrag..
    Und dann schnlle gleich Dienstaufsichtsbeschwerde u Untätigkeit vorwerfen...passt dann schon...


    Die TE wird ihre wahre freude haben...



    Und wir haben uns alle wieder lieb..oder auch nicht..


    Gruß
    Jens
    :nixwieweg