Hallo,
Ich hätte eine kleine Frage, da ich mich absolut nicht auskenne. Ich habe nun ALG II beantragt um erstmal nach Auslandsaufenthalt festen Fuss fassen zu können.
Dies entspricht, wenn ich das richtig verstanden habe, der Sozialhilfe für mich. Frage : Die Summe die meine Tochter von ihrem Vater erhält (also Unterhalt), wird das von meiner Hilfe abgezogen ? Also als Einkommen angesehen ?
Dank im vorraus