Zusätzlicher Unterhalt für Studium?

  • @ Alle


    Möchte mal in die Runde fragen.


    Was können denn noch an zusätzliche Kosten, außer dem Kindes Unterhalt auf mich zukommen?


    Wie z.B. Studium bzw. Ausbildung?


    Muss ich da zu dem allgemeinen Kindes Unterhalt den ich bereits schon zahle noch für die Wohnung ect. fürs Kind zahlen.


    Wenn ja, was bekommt man dann in der Steuer wieder als außergewöhnliche Belastung zurück?


    claudius

  • Hallo Claudius,


    sobald das unterhaltsberechtigte Kind 18 Jahre alt ist, sind ersteinmal beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet.


    Also ab 18 Jahre neuberechnung so oder so beantragen!!!!


    Kinder, die Ausbildungsvergütung erhalten (egal ob minderjährig oder nicht) wird die Vergütung ausser einem Freibetrag mit angerechnet.


    Heißt, bei einer Ausbildung, wo Lohn gezahlt wird, dürfte der Unterhalt sinken.


    Bei Wohnung...da stehen dem Kind 640 € zu. Das Kindergeld hat das Kind zu erhalten, Restbetrag also rund 485€, die bei volljährigkeit zwischen den Eltern aufzuteiilen wäre.


    Vielleicht gibts Du mal mehr Fakten raus, sonst könnte ich noch Stunden Spekulationen aufzählen ;-)


    Wenn ein Titel besteht, mußt Du ihn abändern lassen, ansonsten bist Du immer weiter zahlungspflichtig, wie es in dem Titel ausgestellt wurde.

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