Kita-Gutschein während Elternzeit

  • Hallo Mamis und Papis,


    mein Kleiner ist inzwischen schon fast ein Jahr und ich habe das Gefühl, dass ihm eine Kita gut tun würde. In Berlin muss man dafür zunächst einen Kita-Gutschein beantragen. Den bekommt man allerdings nur, wenn man arbeitssuchend ist. Da ich mich derzeit jedoch noch in der Elternzeit befinde, weiß ich nicht so recht, wie das jetzt funktioniert.


    Ich bekomme Elterngeld und einen kleinen Betrag vom Jobcenter. Wieviele Stunden darf man während der Elternzeit arbeiten gehen? Und wieviel darf man sich dazu verdienen, ohne Einbußen hinsichtlich des Elterngeldes und Harz IV zu haben?


    Wie verhält es sich für den Fall, dass ich mich arbeitssuchend melden würde?

  • Ehrlich gesagt habe ich die Frage nicht ganz verstanden:


    Du willst dein Kind in den Kindergarten geben, aber dann nur so viel arbeiten, dass du den vollen Hartz-IV-Satz weiterhin bekommen kannst.


    Find ich unmöglich. :kopf


    Entweder man ist zuhause und kümmert sich um das Kleinkind (in den ersten drei Jahren kann man ja nicht zur Arbeit gezwungen werden, Elternzeit steht allen Familien zu) oder man geht arbeiten und das Kind besucht eine Betreuungseinrichtung.