KM wurde gestern von mir angezeigt wegen Unterhaltspflichtverletzung

  • so ähnlich ging es mir mit meinem Auto: Ich hatte es vor der Ehe gekauft und es war auch auf mich angemeldet.


    Während der Ehe haben wir mein Auto auf ihn umgemeldet, weil es günstiger war.


    Bei der Trennung war er dann der Meinung, es sei sein Auto, weil er ja im KFZ-Brief steht.... :kopf

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • ist es, mal abgesehen von rechtslage und anderem, nicht natürlich, dass ein alleinerziehender mensch versucht, die mitwirkung des anderen zu erzwingen? muss dass dann verletzte eitelkeit sein und eifersucht? kann es nicht einfach wut und enttäuschung sein, wie das bei allen hier anwesenden ist? mich einbegriffen? egal ob männlein oder weiblein?


    wenn meine ex etwas bekäme, egal was, dann würde ich sie auch um unterhalt bitten!

  • Zitat

    Original von buddhiston
    Das Grundstück kommt erst jetzt ins Spiel, weil ich der ganzen Zeit der Meinung war, und es eigentlich immer noch bin, auch wenn die Rechtslage anders aussieht, dass es mein Grundstück sei. Schließlich hatte ich es ja vor der damaligen Eheschließung gekauft und aus dortigen rechtlichen Gründen (Ausländer dürfen dort offiziell keinen Grundbesitz haben) auf sie überschrieben habe
    Inzwischen stellt sie sich aber auf den Standpunkt dass es ihr Grundstück ist und bezahlt trotzdem keinen KU.
    Verletzte Eitelkeit ist das sicherlich nicht, ich fühle mich einfach verarscht.
    Ich denke wenn ich eine AE-Mutter wäre, dann würde das Thema hier anders behandelt werden. Aber das hatten wir ja schon..........


    Da wirst du jetzt einiges an Lehrgeld zahlen, denn ein in Thailand (?) erworbenes Grundstück kann niemals einem Ausländer gehören. Das ist gesetzlich nicht zulässig. Und solltest du dir dort auch per Eintrag 30 Jahre Wohnrecht gesichert haben - mit dem Papier kannst du dir den Hintern abwischen, mehr ist es nicht wert. Verbuche das Grundstück und die dafür gezahlte Kohle als Lehrgeld und mach's einfach nie wieder.


    Dazu kommt, dass dieses Grundstück garantiert niemals den Wert eines gleichgroßen Grundstücks in D hat. Somit würde sich der Verkauf gar nicht lohnen, da deine Ex aus dem Erlös nur ein paarmal KU zahlen könnte. Wenn das Geld auf ihr deutsches Konto transferiert würde. Aber wie willst du nachweisen, dass das Grundstück verkauft wurde und zu welchem Preis?


    Darum: vergiss das Grundstück! Da kommt eh keiner ran.


    Natürlich kannst du deine Ex verklagen und sie vor Gericht zerren etc. pp. Versuch es. Vielleicht ist sie mittlerweile hier so verwurzelt, dass sie bleiben möchte und ggf. den KU auf sich nimmt. Oder auch nicht und es bleibt wie bisher.
    Wenn es ihr zu bunt wird, könnte sie auch die Sachen packen und einfach gehen. Sie hat ja ein Grundstück, und das ist was wert in Thailand.


    So ärgerlich es sein mag: du wirst möglicherweise nie einen Cent von ihr bekommen. Also warte nicht darauf oder baue auf den Staatsanwalt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)