Wie lange dauert Folgeantrag ?

  • Hallo zusammen,


    im Januar diesen Jahres habe ich - nach 4monatiger Selbständigkeit (die ich aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste) - erneut HartzIV beantragen müssen. Hätte mir zwar gewünscht, endlich wieder einen Job zu finden, aber sieht hier in der Region richtig mau aus.


    So, der Bescheid galt nun bis 31.08.2008. Den Folgeantrag habe ich am 17.07. abgegeben. Da ich weiß, Mühlen malen langsam, wartete ich geduldig.
    Am 05.08. fragte ich per Email nach, ob denn meine Unterlagen angekommen seien - man weiß ja nie (geht komischerweise immer mal was verloren :frag )
    Am 06.08. (oh Wunder) bekam ich die Antwort, dass die Unterlagen eingetroffen sind. So habe ich also etwas schriftlich, und es kann mir keiner sagen "Unterlagen? Also....ähm....nöööööö..."


    So, nun haben wir den 27.8., das Konto ist leer und weder Bescheid noch Geld ist eingegangen.


    Wie lange dauert denn so´n Folgeantrag ?

  • es liegt meistens an dem sachbearbeiter, wie lange das dauert.
    aber da dein bescheid zum 31.08. abläuft, müsstest du eigentlich am freitag geld bekommen.
    bei mir dauert der folgeantrag zwischen 2 -3 wochen :strahlen
    wenn sich freitag noch nichts getan hat würd ich die einfach mal anrufen.

  • @ Sabrina


    Danke für die schnelle Antwort.


    Ja, scheint wohl wirklich am Sachbearbeiter zu liegen. Die haben mich so dermaßen auf dem Kieker, dabei habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen.


    Naja, mal schauen...vielleicht tut sich bis Freitag ja doch noch was.
    Ansonsten stehe ich eben Montag ziemlich bescheiden da....

  • ... kieker darfs nicht geben(obwohl ich weiß, dass es den gibt). eigentlich muss der antrag binnen 4 wochen bearbeitet sein! alles drüber bedeutet, dass die behörde im verzug ist. das steht so im gesetz.
    noch ein tip:
    gib anträge und schreiben bei der ARGE immer(!) persönlich ab und lass dir einen eingangsstempel geben. dann schaltest du das spielchen, dass ja nix angekommen sein soll aus und hast immer einen nachweis, dass du deinen pflichten nachgekommen bist.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hallo Leute,


    ich könnte :kotz und nochmals :kotz !!!


    Nachdem ich noch immer keinen Bescheid und auch kein Geld erhalten habe, habe ich versucht bei der Arge anzurufen. Geht natürlich keiner dran :radab


    Aber wenigstens auf meine Email mit der Frage, ob mein Folgeantrag in Bearbeitung ist, wurde geantwortet.


    Antwort: "Ihr Folgeantrag ist noch nicht beschieden. Bitte kommen Sie am Montag, 01.09.2008 um 11.30Uhr, in Zimmer XY vorbei, damit Ihnen wenigstens eine Notfallauszahlung gewährt werden kann."


    Ticken die noch gescheit ???


    Das Konto steht auf 0,00 €, die Miete und andere Zahlungen (wichtiges, also keine Luxussachen wie Boutiqueeinkäufe) werden schon morgens gegen 8.00Uhr abgebucht sein.


    Achja, der Kühlschrank ist auch schon leer. Ein Glück, dass ich freitags meiner Tochter nichts zu essen mit den KiGa geben muss, denn sonst wäre die Brotdose leer. Vom Tank ganz zu schweigen. Jedenfalls mit DEM Tankinhalt wird es schwierig sein, zu der ARGE zu fahren :schwitz


    Ich meine....ich habe den Antrag vor 6 Wochen abgegeben....die spinnen doch !!!


    Sorry, musste ich grad loswerden.

  • :wink Ich weiß, daß innerhalb 15 Werktagen der Antrag vom AA fertig bearbeitet sein muß, dann rechnen die nochmal 10 Werktage für die Wohngeldstelle, alles drüber sind sie im Verzug. Das Problem habe ich auch. Du kannst da ruhig Druck machen. Das hat mir heute eine Mitarbeiterin des AA (die ich kenne) bei uns gesagt, da ich nachgefragt habe wie ich am 15. meine Miete zahlen soll, wenn ich noch keinen Bescheid bis jetzt gekriegt habe.


    Lg. melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • Kenne es aus meiner Elternzeit so, daß trotz sehr frühzeitiger Abgabe des Folgeantrages, habe ich immer per Einschreiben mit Einwurf gemacht ;) sich weder zum letzten noch in den ersten Tagen des neuen Monats etwas getan hat :wand Habe dann generell Sturmgeklingelt per Telefon. Nie locker gelassen. Habe auch schon mal einfach einen anderen SB angerufen und oh Wunder...konnte durchgestellt werden. Halbjährliches Leid klagen, Androhung die daraus resultierenden Kosten geltend zu machen oder einzuklagen etc. :rolleyes: und immer schön das SGBII zitieren. Zur Not kannst Du einen Vorschuss beantragen oder einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen. Ist schon traurig, was da so passiert.

  • ... und nicht locker lassen...hab da auch meine einschlägigen erfahrungen. ich musste der ARGE hier mit der öffentlichkeit drohen, dass die mich in der zweiten schwangerschaftshälfte nicht mittellos liessen. :troest

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Oha das hört sich ja übel an.
    Meine Bescheide auf Folgeanträge habe ich bisher immer 1 bis höchstens 2 Wochen nach Abgabe bekommen. Mit einer einzigen Ausnahme, da kam der Bescheid am 5. des neuen Monats. Das Geld war jedoch pünktlich am letzten Tag des Vormonats dagewesen.


    Drück dir ganz fest die Daumen, dass dein SB endlich mal in die Gänge kommt :daumen

  • Da kann ich Dir nur zustimmen Loewenherz.... Und immer schön schauen, ob der AE Zuschlag dabei ist und auch sonst alles richtig ist. Habe manchmal das Gefühl, als Betroffener muß man das SGB II besser kennen, als ein SB. Übrigens auch beim SGB VIII, Übernahme der Betreuungskosten. Ohne gründliches lesen in ebend diesem würde ich wohl heute noch auf die Übernahme der Kosten während der 25Std/Wochen Zeit warten.... obwohl ein Teil steht ja noch aus... habe ich alles im Mai abgegeben... :wand


    Edith sagt: sollten Nachzahlungen der Heizung/Nebenkosten kommen...sofort einreichen, nicht locker lassen...wird meist zunächst abgelehnt. Zur Not einen Anwalt für Sozialrecht einschalten. Nur niemals lockerlassen...

  • ... stimmt... ohne eigene info geht nix. mir haben zu guter letzt über 100€(!!!) Unterbringungskosten gefehlt. Habe die durch ein Widerspruchsverfahren rausleiern können. Die Behörden scheinen m.E. die Leute absichtlich doof zu halten.
    Ich empfehle immer, dass man zu Beratungen bei Arbeitslosenverbädnen geht. Die haben Leute, die sich da eingefuchst haben. Nicht jeder kann das alles verwerten, wenn er die SGB`s liest.


    Gott sei dank brauch ich das im Mom nicht mehr... :bet

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Ich brauch es glücklicherweise auch nicht mehr... Habe denselben Eindruck wie Loewenherz. HIer hilft es, erstmal auf das Sozialamt zu gehen. Die kennen sich echt aus und weisen dann auch mal auf GEZ Befreiung und den Sozialtarif der Telekom hin etc. Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Termin bei der Frauenbeauftragten zu machen. Öhhhh, ich habe dann gleich eine Beschwerde direkt an das JA geschickt mit Kopie an unseren Bürgermeister, der wirklich viel für Kinder tut. Ab jetzt ist der Kiga ab dem zweiten Jahr bis mittag frei, nächstes Jahr ganz.. und habe direkt eine Antwort bekommen samt Geld bis zum damaligen Zeitpunkt. Langsam ist wohl eine neue Beschwerde nötig :rolleyes: Mein ehemaliger SB macht jetzt wohl etwas anderes wie ich erfahren habe :pfeif :pfeif :pfeif aber sorry, dem musste ich das SGB VIII erstmal erklären, seine Arbeitsgrundlage...Beim ALG II ist es nicht anders...lies Dich schlau und nimm den Text mit Lesezeichen unterm zum Termin mit :brille Es hilft.