Verpflichtet Kinder zum übernachten mitzugeben?

  • Hallo,


    am Montag vor zwei Wochen bekam ich ein Schreiben vom Anwalt meines Mannes zwecks Umgang. Angeblich würde ich diesen boykotieren und es wäre an der Zeit die Umgangsregelung umzustellen.


    Im Moment holt er die Kinder (3 und 5) jeden Samstag von 10 bis 17.30, wobei dieser Termin auch gerne kurzfristig von ihm abgesagt wird.


    Er hätte nun mit dem Jugendamt gesprochen und diese würden eine Ausweitung unterstützen. Er möchte die Kinder Samstags von 10 bis Sonntags um 18 Uhr, wenn er Nachtschicht hat dann Samstags erst ab 15 Uhr bis Sonntags 18.00.


    Meine Anwältin hat dann ein Schreiben an ihn aufgesetzt, in welchem sie klarstellt das ich gerne bereit bin über die Umgangszeiten zu reden, das mir aber Verlässlichkeit fehlt und auch aufgrund der Entwicklungsverzögerung/Wahrnehmungsstörung der Großen fände ich die bisherige Regelung am besten. Mein Mann solle einen Termin beim Jugendamt vereinbaren, damit wir gemeinsam diese Frage erörtern und evt lösen können.


    Bisher habe ich noch nichts gehört, ob er kommt oder ob er wieder "arbeiten" mus.


    Nun steht am Samstag der Besuchstermin wieder an, nach fünf Wochen (erst hat er 3 mal hintereinander abgesagt ohne Ersatz und dann waren wir ja 2 Wochen weg).


    Nun stelle ich mir die Frage was passiert wenn er die Kinder über Nacht fordert. Muss ich ihm dann die Kids ohne Widerrede mitgeben? Oder was habe ich als handhabe wenn er die Kinder abends nicht wiederbringt, sondern einfach behält?


    Wir sind noch verheiratet (Scheidungstermin ist am 21.8) und haben das gemeinsame Sorgerecht.


    Wäre schön wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnt.


    Gruß Hep


    Edith: Scheinbar kommt meine Frage etwas anders an als ich sie gemeint habe. Natürlich möchte ich die Übernachtung ermöglichen, aber ich möchte halt erst ein sinnvolles Gespräch darüber mit meinem Mann führen und das ist ohne 3. Person leider nicht möglich. Ich habe nur die Frage was ich dieses Wochenende mache wenn er die Kinder über Nacht fodert ohne vorheriges Gespräch beim Jugendamt!


    An die Dinge auf die die Frühförderung der Großen ihn hingewiesen hat hält er sich auch schon nicht mehr! daher ist mein Vertrauen leider nicht sehr groß

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  • Liegt Dein Problem "nur" darin das er ab und an mal den Termin kurzfristig absagt?
    Also ich fänd das völlig ok das er die Kids auch mal über Nacht hat, ist doch normal!

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

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  • @ Susan78


    Hallo,


    mein "Problem" liegt sicher darin das er die Wochenenden immer mal wieder absagt, sehr kurzfristig und ohne sinnvolle Begründung. Wenn ich mich auf ihn verlassen kann und wenn es regelmäßig läuft dann darf er natürlich die Kinder zum übernachten holen.


    Ich habe nur Sorge das er auch dann die Wochenenden so absagt wies ihm Laune macht und die Kinder ihn dann noch weniger sehen als im Moment.


    Er holt sie ja 7,5 Stunden einmal die Woche. Dann würde er sie ja 31,5 Stunden (abzüglich Schlafenszeit)alle vierzehn Tage holen, wenn er Nachtschicht hat dann sogar nur 27 Stunden. Ich finde das sehr wenig. Dann lieber so wie jetzt.


    Aber zurück zum Thema.


    Was mache ich dieses Wochenende, wenn er darauf besteht?


    Das andere wird sich klären lassen.


    Gruß

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  • Natürlich würde einem Versuch doch ggf.nichts entgegenstehen, allerdings brauchen Kids gerade bei solchen Entwicklungsverzögerungen oder störungen feste Regeln und Zuverlässigkeiten.


    Zunächst würde ich trotzdem deine Bedenken,wie es bereits deine Anwältin schon erörtert hat in einem Schreiben, bei einem gemeinsamen Termin/Gespräch beim Ju-Amt darlegen und sachlich Deine Bedenken/Sorgen präsentieren. Ich würde allerdings schon erklären, dass du natürlich - hat deine Anwältin ja auch bereits im Schreiben erwähnt - bereit bist auf ihn zu zugehen.


    Vielleicht wäre zunächst versuchsweise alle zwei Wochen diese Übernachtung hilfreich, somit gibts du dem Vater dieChance zu beweisen, dass man sich sehr wohl auf ihn verlassen kann und du zeigst hiermit dein entgegenkommen?? Nur so ne Idee.... und dann einfach beobachten was passiert, kannst du dich darauf verlassen,klappt die Übernachtung...


    LG Susa


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Ich tät mal die Kinder fragen ob sie wollen. Solange sie gerne zum Vater gehen solltest du keine Bedenken haben. Wenn die Kinder nicht wollen solltes Du dich allerdings gerade machen.