u große wohnung

  • Guten abend.
    Ich hab da mal ne frage:
    Ich lebe vom amt und würde gerne umziehen . Jetzt hab ich eine wohnung die über dem satz liegt und ein wenig größer ist als es erlaubt ist. Bekomme ich trotzdem ein teil davon bezahlt? Ich weiß das sie das jetzt nicht ganz über nehmen aber übernehmen die jetzt überhaupt etwas? Bitte um viele antworten

  • so wie ich gehört habe, ist das von amt zu amt unterschiedlich...


    ich habe vor dem umzug gefragt und mir haben die gesagt, wenn ich es von meinem regelsatz finanzieren kann, ist das kein problem. die zahlen jetzt den maximalsatz für wohnung und nebenkosten und den rest leg ich halt oben drauf.


    würd aber auf JEDEN FALL vorher beim zuständigen sachbearbeiter nachfragen!!!

  • Hier gab es schon ein paar mal diese Frage, schau mal in der Suche, da sind gaaanz viele Antworten.

  • Hallo jungemami,


    auf jeden Fall ersteinmal ganz wichtig:


    Vor Unterschrift beim Mietvertrag sich das okay vom Amt einholen!!!


    Sonst können sie alles versagen.


    Sollten sie Dich fragen, wovon Du die Mehrkosten aus Deinem Regelsatz bestreiten willst, weil dieser ja doch sehr knapp bemessen ist, antworte einfach: Aus dem Mehrbedarf für alleinerziehende.


    Probleme kann es geben, wenn Du Umzugskosten, Kaution, Renovierungsunterstützung erhalten willst. Diese müssen nämlich (darlehnsweise) nur bei angemessenen Wohnungen übernommen werden.


    Also auch, falls Du diese Hilfen benötigst, vorher "abklopfen", ob sie Dir zumindest Darlehnsweise dann gewährt werden.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst