Was für Zuschüsse bekomm ich nun?

  • Habe mich ja jetzt von meinem Freund getrennt und beziehe demnächst eine eigene Wohnung.


    Was für Zuschüsse bekomm ich denn jetzt als Alleinerziehende?


    Habe mir jetzt erstmal den Antrag auf ALG2 geholt,dauert aber ne Weile bis ich da was bekomme,da es noch an meinem Ex liegt was er mir denn nun an Unterhalt zahlt.


    Ich bekomme doch bestimmt Zuschüse,was zB die Wohnungsaustattung betrifft,oder Müllgebühren oder wie auch immer.


    kenn mich da nicht so aus,wäre über jede Hilfe (und jeden cent mehr den ich bekommen kann :D) dankbar!


    Danke im Vorraus!

  • Hallo Mel,


    wird Dein Ex denn für Dich Unterhalt zahlen können/müssen?


    Habt Ihr Kinder (gemeinsame?)


    Da Ihr vorher zusammengelebt habt....was ist mit dem vorhandenen Inventar?


    Ob Du Anspruch auf ALG 2 hast, kann man so natürlich schlecht sagen.
    Wenn ja, dann wird das Amt den angemessenen Teil der Wohnung übernehmen, so wie auch angemessene Heiz- und Betriebskosten.


    Ob Du zuschüsse zu Möbel etc. erhälst, ist so eine Sache.
    Ersteinmal ist das von Amt zu Amt verschieden. Dann müßtest Du sowas beantragen, bevor Du Dir etwas anschaffst.
    Denn auch das händeln die Ämter unterschiedlich.


    In der einen Kommune bekommt man einen "Gutschein" für z.b. eine Möbelbörse, ein anderes Amt gibt evtl etwas Geld, das nächste Amt könnte sagen: Teilen sie sich den bereits vorhandenen Hausrat.


    Ich finde aufgrund der sehr dürftigen Infos es sehr schwierig, Dir irgendetwas genaues zu antworten


    Bist Du noch im Bezug von Elterngeld??? Fragen über Fragen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo!


    Tut mir leid,du hast recht,das war ein bisschen zu wenig,hab wohl nicht genug nachgedacht!


    Also einen Teil der Wohnung bekomme ich bezahlt,jetzt habe ich gerade den Antrag auf Hartz4 bekommen(bekomme im Moment auch noch ALG2,ich ziehe aber in einen anderen löandkreis,muss das also noch einmal beantragen!),muss mit dem Ausfüllen und abgeben aber noch solange warten,bis ermittelt ist wieviel mein Ex unserer Tochter und mir zahlen kann.


    Elterngeld bekomme ich nur noch diesen Monat.


    Zuschuss für Möbel kann ich stellen,das weiss ich schon,aber gibt es für Alleinerziehende nicht noch mehr Förderung,sag ich jetzt mal.
    Was zum Beispiel die Müllgebühren oder so angeht,wisst ihr was ich meine?

  • Zitat

    Original von MelB86
    muss mit dem Ausfüllen und abgeben aber noch solange warten,bis ermittelt ist wieviel mein Ex unserer Tochter und mir zahlen kann.


    Nein, Du mußt nicht solange warten. Denn das ermitteln kann sich über Monate langziehen. Wovon willst Du zwischenzeitlich leben?


    Gebe die Anträge schnellstmöglich ab, erkläre dem neuen SB Deine Situation, und biete an, Abtretungserklärungen zu unterschreiben. Das heißt, das Amt tritt in Vorschuss, und in einigen Monaten, wenn die Unterhaltssache geklärt ist, dann erhälst nicht Du eine evtl. einmalzahlung vom Ex, sondern das Amt. Aber Du hast somit bis dahin Eure Existenz monatlich gesichert.


    Zitat

    Original von MelB86



    Zuschuss für Möbel kann ich stellen,das weiss ich schon,aber gibt es für Alleinerziehende nicht noch mehr Förderung,sag ich jetzt mal.
    Was zum Beispiel die Müllgebühren oder so angeht,wisst ihr was ich meine?


    Ja, aber für alleinerziehende gibt es da keine Vergünstigungen mehr, wie für jeden ALG 2 Empfänger.


    Müllgebühren sind i.d.R. in den Betriebskosten enthalten, die, wenn sie angemessen sind, vom Amt übernommen werden.


    Heißt aber nicht mehr oder weniger für Dich in der Tasche.


    Ein mehr erhälst Du nur, wenn Du arbeiten gehst. Ebenso wie hundertausende Familien in Deutschland, die trotz Vollzeitarbeit ALG 2 ergänzend erhalten.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Genau das ist mein Problem:
    Solange bekomme ich ja überhaupt kein Geld!
    War letzte Woche beim amt und die Frau meinte ich müsse solange warten.
    Ich hab ihr tausendmal gesagt dass ich nicht weiss wie ich denn jetzt leben soll,ich hab ja ein Kind!
    Hätte ich jetzt nicht meine Eltern im Rücken hätte ich wirklich ein riesen Problem.
    ich schu mal dass ich das mit dieser Erklärung irgendiwe hinbekomm,weil ich find das echt einen Witz.


    Ich weiss garnicht was ich jetzt die Zeit über machen soll!


    Die Wonung in die ich ziehen werde ist nämlich demnächst fertig renoviert,wie soll ich denn dann Miete bezahlen?

  • Hallo Mel,


    viele Sachbearbeiter geben nicht die Möglichkeit, der Abtretungserklärung (vielleicht denken sie wirklich von selbst im ersten Moment nicht dran)


    Von daher: Trete Deiner SB selbstbewußt entgegen, und frage nicht, sondern sage Ihr: Ich werde nun abtreten, Ansprüche die ich an den KV habe, und somit sind sie nun an der Reihe


    Was die Wohnung angeht, könnte es tatsächlich noch Probleme geben (auch wegen der von Dir fehlenden Info kann ich wieder nur mutmaßen)


    Du hast diese Wohnung nach der Trennung angemietet, mit dem evtl. bewußtsein, auf Staatshilfe angewiesen sein zu können in Zukunft(wenn viell. auch nur vorübergehend?)


    Dann hast Du in der Tat falsch gehandelt, weil : Du hättest vor Unterschreibung eines Mietverhältnisses dass Amt um okay, und somit um Übernahme der Kosten bitten müssen.


    Da hilft Dir dann eigentlich nur, dem SB Deine Unwissenheit etc möglichst gut darzulegen. Und wenn er es gelten läßt, für die Zukunft für Dich: Erst alles andere abklären, bevor Du irgendwelche Verträge unterschreibst.


    PS: Eltern im Rücken zu haben....puh, sei froh, aber : Schöpfe es nicht zu weit aus. Denn: Bemerkt das Amt, Du hast einige Monate überbrücken können, ohne deren Hilfe, können die auch ganz schnell sagen: Bis jetzt ging es ja....Denke, Du verstehst, was ich meine.


    Also bring ganz fix die Ämterklamotten in Ordnung. Besser noch letzte Woche als Morgen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo MelB86,


    Zitat

    Original von MelB86


    muss mit dem Ausfüllen und abgeben aber noch solange warten,bis ermittelt ist wieviel mein Ex unserer Tochter und mir zahlen kann.


    Damit solltest Du auf gar keinen Fall warten!! Eine mögliche Zahlung von Alg II erfolgt immer mit den Tag der Antragstellung, d.h., Antrag so weit wie möglich ausfüllen und den umgehend beim Amt einreichen! Wenn Unterlagen fehlen oder du anderweitig noch Geld beantragen könntest z.B. Unterhaltsvorschuss, so lange du keinen Unterhalt vom Ex erhältst, MUSS dir das die SBin der ARGE (Jobcenter o.ä.) mitteilen.


    Wie Iceshine bereits anmerkte, solltest Du unbedingt mit der zuständigen ARGE abklären, ob du die Wohnung beziehen darfst (evlt. kann es sogar Schwierigkeiten beim Umzug in den anderen Landkreis geben.)


    Schau doch auch mal hier: http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/


    LG Conny

  • Hallo ihr!
    Die Wohnung darf ich bezihen,ist schon alles geklärt,habe auch schon die Umzugskosten üernommen bekommen!


    Das einzige Problem ist der Antrag!!



    Muss ich dann jetzt Vorschuss geantragen,wegen dem Unterhalt,oder wie meint ihr das?Beim Jugendamt?

  • Hallo MelB86,


    Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leisten kann. Ob der Vorschuss auch gezahlt wird, wenn der Unterhalt nicht sofort einsetzt (z.B. weil die Berechnung sich so lange hinzieht), weiß ich nicht. Könnte ich mir aber vorstellen, da es hier ja um Geld fürs Kind geht und dieses sich ja nicht selbst versorgen kann.


    Der Vorteil von Unterhaltsvorschuss für Euch ist der, dass Geld vom JA bekommt (125,00 Euro pro KInd) und dieses sich es sich später von KV zurück holt. Damit hast Du dann nichts zu tun.


    Wichtig ist aber, dass der Alg II Antrag abgegeben wird, damit Dir keine Zahltage verloren gehen. Die ARGE wird Dir in jedem Fall sagen, ob Du Unterhaltsvorschuss und anderes noch beantragen sollst. Die ARGE tritt aber erst einmal in Vorleistung. Sobald Du dann Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhälst, fordert die ARGE die Überzahlung von Dir zurück.


    Du kannst ja auch unabhängig von der ARGE beim JA wg. Unterhaltsvorschuss vorsprechen.


    LG Conny

  • Zitat

    Original von iffigenie
    Ob der Vorschuss auch gezahlt wird, wenn der Unterhalt nicht sofort einsetzt (z.B. weil die Berechnung sich so lange hinzieht), weiß ich nicht.


    Unterhaltsvorschuss wird ab Zeitpunkt der Beantragung gezahlt. Im Falle des Falles dann rückwirkend zum Antragszeitpunkt, wenn sich die Berechnung länger hinzieht. Keinesfalls aber für Zeiten vor Antragstellung.

  • @pritzi


    Hab' mich da wohl etwas "verquer" ausgedrückt: Ich meinte, wenn sich die Berechnung des Unterhaltes (hier vom KV) hinzieht, könnte u.U. Unterhaltsvorschuss vom JA gezahlt werden. Genau dieses weiß ich aber nicht sicher?


    Ansonsten hast Du vollkommen Recht: Wenn ein Antrag auf Leistung gestellt wird, wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt.


    LG Conny