Sonderbedarf

  • Inzwischen hat der KV gegenüber dem Jugendamt immer noch keine Angaben zu seinem Verdienst gemacht. Von seinem mangelnden Interesse an seinem Sohn mal ganz zu schweigen... Das einzige was seine Anwältin in den Raum geworfen hat war, dass er ab September aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit arbeiten wird bzw. möchte... Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, wie mir das ganze stinkt :angry Die ganze Energie, die ich darauf verwende, mir Infos einzuholen oder mich ständig über ihn zu ärgern gehen letztendlich zu Lasten meines kleinen Schatzes, obwohl ich hoffe, dass er es im Moment noch nicht so extrem mitbekommt :(


    Bisher habe ich den KV noch von Allem verschont, aber ich Frage mich ständig wofür? Er lehnt sich wahrscheinlich entspannt zurück und macht womöglich gerade Urlaub in der Südsee :angry Ich hatte echt gehofft, dass er zumindest ab und zu mal nach dem Kleinen fragt, aber seit Februar 2008 hab ich nix mehr von ihm gehört.


    Mein Kleiner ist im November 2007 geboren, sodass ich überlegt habe, dass ich doch eigentlich noch Geld für die Erstausstattung von ihm verlangen könnte. Denn eigentlich ist er zu der Zahlung verpflichtet. Zwar konnte ich die Erstausstattung damals noch bezahlen, aber mit dem Geld könnte ich z.B. ein Babyschwimmkurs machen oder ihm ein Bobycar kaufen.


    Wie seht Ihr das? Wie habt Ihr das gemacht?

  • Hall Susi,


    ich habe mittlerweile nach 3 Jahren Trennung gelernt, dass ich auf mich alleine gestellt bin und stelle keine Ansprüche mehr an den KV. Unterhalt hat er noch nie gezahlt, so dass ich mein Geld vom JA als UVG bzw. von der ARGE bekomme. Ich kann noch recht froh sein wenn die Kinder nach dem 14-tägigem Besuch am WE beim KV nicht verhungert nach hause kommen.


    Kopf hoch, aller Anfang ist furchtbar schwer, aber warum die Kraft an den KV verschwenden, dein Zwerg kann die Energie besser gebrauchen.


    LG Bianca

  • Die Erstausstattung würde ich nicht einfordern.


    Aber ich würde mir einen gescheiten Fachanwalt für Familienrecht suchen, die Beistandschaft beim JA kündigen (macht auch der Anwalt) und auf Offenlegung seiner Einkünfte und den Titel für KU klagen.


    Meine Erfahrung ist leider, dass das JA oft nicht aus dem Knick kommt.


    Bezüglich seiner Gesundheit wird er per Gutachten nachweisen müssen, dass er nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Tut er das nicht, macht er sich u.U. strafbar.


    Es kann eine Weile dauern, bis alles in Sack und Tüten ist, aber hab Geduld. Es lohnt sich.
    Versuche, sobald wie möglich, wenigstens Teilzeit arbeiten zu gehen, damit du finanziell nicht in Abhängigkeiten gerätst.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von schluebi
    Kopf hoch, aller Anfang ist furchtbar schwer, aber warum die Kraft an den KV verschwenden, dein Zwerg kann die Energie besser gebrauchen.


    :daumen Ich denke mal sowieso, in Nachhinein bekommst du eh nix mehr bewilligt!


    Auch wenn deine Situation gerade ganz doll viel schlimm sehr gemein ist, du bist leider damit nicht allein!
    Anfangs habe ich mich auch immerzu über den KV geärgert (er macht auch weiterhin falsche Angaben zu allem, 2 Gerichtstermine und 1 Beschluß momentane Liste, nächsten Termine stehen bereits an...), darüber das ihm plötzlich alles so egal ist!
    Inzwischen ärgerts mich nur noch gering fügig! Na ja, meistens... :wand


    Ich mußte lernen einfach Geduld zu haben. Du glaubst er ist grad in der besten Situation? :kopf Aber nur beim ersten Hinsehen, beim 2. Blick siehts schon ganz anders aus!

  • Hallo Susi,


    ich denke das Du für das was Du schon besorgt hast nichts mehr bekommst.
    Ich bin seid über 5 Jahren alleinerziehend und der KV hat bis vor kurzen nie Unterhalt gezahlt,dann habe ich beim JA die Beistandschaft gemacht und plötzlich kann er doch Unterhalt zahlen.....
    Ärgern kann ich mich heute noch manchmal über Ihn,aber ich habe gelernt damit umzugehen..... ;-)
    Ich wünsch Dir viel Kraft.
    Lieben gruß
    Tanja

  • Oh meine erste Anwältin war auch flugs dabei, den Sonderbedarf einzufordern. Ebenso den Unterhalt für mich. Bis heute, ein Jahr später und Wechsel der Anwältin sowie Eilantrag, der drei Wochen her ist, noch keinen Heller gesehen.


    Das JA allerdings war sehr schnell und den Titel für die KU Zahlung habe ich auch. Der KV zahlt diesen auch "brav". Natürlich erst mit Androhung von Pfändung.


    Ich selbst lebe von der ARGE und muß mich mit denen herumschlagen, obwohl ich bei Zahlung des Unterhaltes für mich kein ALGII benötigen würde. Danke an die Allgemeinheit.


    Den Sonderbedarf kannst Du einfordern, ob Du jedoch jemals einen Heller sehen wirst, bleibt fraglich. Trotzdem würde ich es tun, denn besser etwas getan, als nachher gejammert oder gedacht:"Ach hätte ich nur"


    Wenn Du die Beistandschaft beendest, übernimmt der Anwalt dies. Gehe aber - bevor Du einen Anwalt bemühst - zum Gericht und hole Dir einen Beratungshilfeschein. Dann brauchst Du keine Gebühren - außer 10 Euro - an den Anwalt bezahlen.
    Dem Anwalt aber immer schön auf die Finger schauen. Schnell schreiben die etwas, was evtl. so nicht stimmt oder mehr Härte hineinbringt, als nötig.

  • ... hier würde die ARGE gegen den KV vorgehen, solang er auch mir gegenüber unterhaltspflichtig ist! Ich würde nur schwer von denen auch nur einen Cent sehen... ahbe das in der Schwangerschaft bitter erlebt.
    Ausserdem:
    Ich finde schon, dass man den unterhaltspflichtigen Elternteil in die Pflicht nehmen MUSS! Mit allen rechtlichen Mitteln. Sonst hätte man die Gesetze nicht machen müssen und uns Frauen ( die betrifft es ja zu gut 80%) gleich wieder das Wahlrecht entziehen können.
    Meine Meinung dazu ist, dass sich die nichtzahlenden KV`s viel zu leicht verdünnisieren können. Wenn man seine Mittel nicht ausschöpft und sich weiter mit der laschen Vorgehensweise begnügt wird sich nix ändern.



    " Opfer IST man. Ist ist eine Form des Verbes "SEIN", ein "Tun- Wort", also was aktives! Also raus aus der Opferkrampfhaltung!!!"

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Vielen Dank für Eure Meinungen. Ich denke auch, bevor ich mich später darüber ärgere, dass ich es nicht gemacht habe... Denn wer weiß, wie alles noch mal kommen wird. Im schlimmsten Fall dürfte mein kleiner Spatz später mal für den Lebensabend seines KV aufkommen und das dann, obwohl er weder Zeit mit ihm verbracht, noch einen Cent von ihm erhalten hat :kopf


    Da ich nicht wüsste, wie ich einen Anwalt bezahlen soll, werde ich wohl das Jugendamt weiter werkeln lassen. Sie kommt am 11.08. aus ihrem Urlaub zurück und dann werde ich noch mal mit ihr reden, vielleicht kann ich sie ja in irgend einer form dazu bringen, etwas mehr druck zu machen.
    PKH kommt für mich nicht in Frage, weil man dass ja wohl innerhalb von 4 Jahren zurückzahlen muss.


    Zitat

    Original von Kaj


    Bezüglich seiner Gesundheit wird er per Gutachten nachweisen müssen, dass er nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Tut er das nicht, macht er sich u.U. strafbar.


    Da bin ich mal gespannt, ob er das durchkriegt. Womöglich arbeitet seine Anwältin noch mit einem ("wohlwollenden") Anwalt zusammen...


    Zitat

    Original von Kaj


    Versuche, sobald wie möglich, wenigstens Teilzeit arbeiten zu gehen, damit du finanziell nicht in Abhängigkeiten gerätst.


    Sobald ich meinen Leistenbruch operieren lassen habe und weiß, wo ich meinen Sonnenschein für diese Zeit unterbringen kann, werde ich das sicher tun.


    Zitat

    Original von cath
    Ich denke mal sowieso, in Nachhinein bekommst du eh nix mehr bewilligt!


    Meines Erachtens kann man die Babyerstausstattung innerhalb eines Jahres geltend machen.


    Laternchen74


    Wie funktioniert das denn mit dem Eilantrag? Kann man den jederzeit stellen oder müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein?


    Außerdem würde mich mal interessieren, wie solch ein Gerichtstermin aussieht. Müssen beide Elternteile dort anwesend sein? Er wohnt nämlich ein paar 100 Kilometer weit entfernt.


    Zitat

    Original von Loewenherz
    Ich finde schon, dass man den unterhaltspflichtigen Elternteil in die Pflicht nehmen MUSS! Mit allen rechtlichen Mitteln. Sonst hätte man die Gesetze nicht machen müssen und uns Frauen ( die betrifft es ja zu gut 80%) gleich wieder das Wahlrecht entziehen können.
    Meine Meinung dazu ist, dass sich die nichtzahlenden KV`s viel zu leicht verdünnisieren können. Wenn man seine Mittel nicht ausschöpft und sich weiter mit der laschen Vorgehensweise begnügt wird sich nix ändern.


    Du solltest unbedingt in die Politik gehen :daumen

  • Zitat

    Original von *susi*
    PKH kommt für mich nicht in Frage, weil man dass ja wohl innerhalb von 4 Jahren zurückzahlen muss.


    Richtig! Aber nur wenn man entsprechendes Einkommen hat! Und nur entsprechende Raten!

  • Du solltest unbedingt in die Politik gehen :daumen[/quote]


    Nääääääääääääääää.... im Leben nicht... bin doch kein Schw....
    Politik is was für harte und skrupellose :D

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.