Holt sich der Staat Zuschüsse vom KV wieder?

  • Angenommen, ich beantrage a) einen Wohnberechtigungsschein und b) den Zuschuss bzw die Übernahme der Kosten für eine Tagesmutter/Kita für meine 6 Monate alte Tochter, da ich wieder arbeiten gehen möchte, wenn auch nur teilzeit.


    Holt sich das Amt dann IRGENDWAS vom KV wieder? Ich lebe in NRW, weiss nicht ob es da Unterschiede gibt. Ich verdiene in jedem Fall fern ab jegicher Grenze ;) Ich müsste irgendwas unter 11000 Euro haben im Moment.



    Ich möchte in jedem Fall vermeiden, dass er da irgendwelche Abzüge hat.


    Weiss jemand was oder hat selbst eigene Erfahrungen?



    DANKE!!!!!!!

  • Ähm wieviel verdienst du?


    ;)

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Gut möglich das der KV gebeten wird dir Betreuungsunterhalt (solange das Kind unter 3 ist) zu zahlen. Ist glaub ich Ermessensspielraum der zuständigen Argen! Manche sind meiner Erfahrung nach sehr dahinter...


    Ich gaub für deine Frage gibt es keine allgemein gültige Antwort.

  • kampfzwerg


    weil da oben was von 11000 Euro stand... Da hätte es mich nur gewundert, wenn dir die ARGE oder auch sonst eine Stelle eine zuschuss für eine Tagesmutter gewähren würde,.,.


    ;)

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Zitat

    Original von kampfzwerg
    Hmmm. Würde das gern vermeiden, dass er da noch zur Kasse gebeten wird.


    @ Cath - Denkst Du das wird dann individuell entschieden?


    :frag Ich kann da leider auch nur nach meinen Erfahrungen schreiben... Demanch geht es auf den Argen auch oft nach Gesichtskontrollen zu. So lege ich alle 2 Monate bei dem Leistungsbereich einen Widerspruch ein! Nur komisch, das ich bisher IMMER Recht bekommen habe! :hm... Manchmal braucht der Widerspruchsbescheid noch mal einen Widerspruch, aber dann gehts doch!
    Bei der Jobagentin hab ich einfach mal kurz nachgefragt und schon hab ich ab September eine Maßnahme bewilligt bekommen! Da gab es überhaupt kein Streß! :party


    Ach ja, hier die ARGE hat den Vater meines Sohnes auch schon angeschrieben- da er sehr verspätet monatlich viel zu wenig Unterhalt zahlt! :klimper

  • bimbambule


    Ja klar stehen da 11000 Euro --- Jahresgehalt natürlich. Du hast bestimmt "im Moment" zu "im Monat" gelesen. Du bist ja geil. Dann müsste ich mich ziemlich schämen, hier überhaupt so ne Frage zu stellen :lach


    Wobei das wie gesagt ne ungefähre Schätzung war, da Überstunden und sonstige Mehrarbeit bezahlt werden. Und damit liege ich in einem 2 Personen-Haushalt absolut unter der Grenze...


    @ Cath:


    Ach wie ätzend, ich dachte ich hab da nichts mit den Argen zu tun, muss man denn da seinen WBS beantragen? Dann such ich mir lieber ne günstige Wohnung auf normalem Weg... Ich beantrage auch keinen Cent, ich hab ja meinen Job sicher, und wenns nicht reicht, mach ich noch einen Minijob, aber auf die Argen hab ich da gar keine Lust. Was ist das eigentlich GENAU für ne Abkürzung??? Sorry muss mich erstmal in die AE-Sprache im Netz einfinden ;)


    Dann bleibt eigentlich nur die Frage, ob sich das JA beim Bezuschussen von Kinderbetreuung was vom KV wiederholt...

  • Hi,


    meine Meinung:


    der Staat(ARGE) sollte sich holen was geht ... macht er ja bei mir auch :angry
    Normal fordern die Jungs auch den BU vom KV ein.


    Ach ja ARGE=ARbeitsGEmeinschaft
    sind für das ALG2 zuständig


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • @ Kampfzwerg


    ich hatte gedacht, dass da ne "0" zu viel ist oder so....


    Ach.. Jahresgehalt.... Da wär ich echt nie drauf gekommen...


    :lgh :lgh :lgh :lgh

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Danke babbedeckel, aber dann hab ich ja mit "denen" gottseidank nix zu tun ;)


    Nein der Staat soll ich im besten Fall nichts vom KV holen, denn die Situation ist echt sehr entspannt und ich komm ja sonst auch klar. Ich verzichte ja auch auf den Unterhalt, den er normalerweise an mich und nicht ans Kind zahlen muss.


    bimbambule


    Hä?? Auch mit 1100 im Monat wäre ich unter dieser Grenze...

  • Zitat

    Original von kampfzwerg
    Nach Ende des Elterngeldes (Feb) verdiene ich dann ohne Kindergeld 950, warum fragst Du?


    Ist das dann netto?


    Dann dürftest Du aus ALG2 rausfallen. Liegt allerdings auch an der angemessenen Miete etc.


    Bei 950€ netto erhalte ich für 2 Kinder noch Kindergeld,
    für das kleinste KU 196) und Wohngeld, für die große nichts, aber Kinderzuschlag und Wohngeld sind beantragt.


    Einen WBS Schein mußt Du auch nicht bei der ARGE beantragen, sondern i.d.R. beim Wohnungsamt, dort, wo man auch Wohngeld beantragt. Mit dem WBS Schein hat die ARGE gar nichts zu tun.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Nein, nein, ich WILL JA KEIN ALGII!!!!!!!



    Ahhhh, totale Verwirrung hier!


    Meine Frage beläuft sich nur auf den WBS, und auf die Bezahlung von Betreuung vom JA wenn ich arbeite.


    Jetzt bin ich aber echt irritiert, schreibe ich so unklar? Bitte lest Euch die Frage oben nochmal durch und sagt mir ob ich jetzt bescheurt bin oder nicht ;)


    Die 950 sind dann netto. Damit hätte ich laut meinen Infos Anrecht auf einen WBS

  • Zitat

    Original von kampfzwerg
    . Damit hätte ich laut meinen Infos Anrecht auf einen WBS


    Dann beantrage diesen, bei der Wohngeldstelle (so ist es zumindest hier).


    Und wenn Du Betreuungszuschuss vom JA erhälst, damit Du arbeiten gehen kannst, holt sich das JA das Geld nicht vom Vater zurück.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich komme auch aus NRW.


    Und bezuschussung vom Jugendamt....ist aber kommunal immer anders geregelt. Da erkundige Dich genau bei dem zuständigen JA.


    Bei uns ist es z.b. so, das man als ae die Tagesmutter mindestens 12 Stunden die Woche benötigen muß. Erfüllt man diese Auflage nicht, gibt es nichts.


    Und bezuschußt werden ja auch nicht nur ae, sondern auch Eltern, die zusammen wenig Einkommen haben.


    Also wegen der Bezuschussung frag nochmal ganz genau, mit allen Haken und Ösen beim Jugendamt nach, wann sie dies übernehmen, und in welcher Höhe :-)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Iceshine


    Ja da hast Du Recht, bei uns ist es auch so. Man muss 15 Stunden "voll" kriegen muss - Die Kosten belaufen sich dann witzigerweise pauschal auf Betrag x, (ich glaub es waren 300 Euro irgendwas oder so) für 15-25 Stunden. Klar, dann nehm ich auch gern die 25 Std, dann kann ich ja mehr wieder reinholen beim Arbeiten ;)



    Ja ich frag einfach nochmal spezifisch nach, aber ich wollt vorher mal abschnuppern, ob die was vom KV wollen. Wir sind ein kleiner Ort, da kennt jeder jeden Namen, auch beim JA...

  • Hallo Kampfzwerg,


    als ich letztes Jahr Zuschuss für Tagesmutter beantragte, waren 100 Bögen auszufüllen.


    Und nicht einer, aber wirklich keiner der Bögen, fragte nach dem Vater, oder seinem Verdienst o.ä.



    Auch wurde der Vater nie angeschrieben, gefragt o.ä.


    Allerdings ist der eigene Verdienst schon angefragt, weil ab einer gewissen Grenze, wird nicht mehr bezuschußt ......also auch da genau hinterfragen. Nicht das Du nachher dadurch das Du 5 Stunden mehr machst, auf den ganzen Kosten sitzen bleibst. Dann hast nämlich nur zugebuttert (passiert in unserem Behördendschungel leider viel zu oft, das man ab bestimmten Situationen der richtig dumme ist)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Der Hinweis ist lieb, aber im Moment besteht keine Gefahr, da ich einen Miniminimini Job mache, rein für mich und eingewöhnen der Maus bei der TM, und wenn ich dann ab Feb wieder arbeite, brauche ich die Tagesmutter in jedem Fall 8 Tage im Monat, aber nicht wirklich mehr. Daher müsste das genau passen ;)


    Aber Recht haste, da muss man aufpassen, danke ;)