Angenommen, ich beantrage a) einen Wohnberechtigungsschein und b) den Zuschuss bzw die Übernahme der Kosten für eine Tagesmutter/Kita für meine 6 Monate alte Tochter, da ich wieder arbeiten gehen möchte, wenn auch nur teilzeit.
Holt sich das Amt dann IRGENDWAS vom KV wieder? Ich lebe in NRW, weiss nicht ob es da Unterschiede gibt. Ich verdiene in jedem Fall fern ab jegicher Grenze Ich müsste irgendwas unter 11000 Euro haben im Moment.
Ich möchte in jedem Fall vermeiden, dass er da irgendwelche Abzüge hat.
Weiss jemand was oder hat selbst eigene Erfahrungen?
DANKE!!!!!!!