Was, wenn KM/KV nicht mehr sorgen können??

  • Hallo,


    ich gebe es zu, ich denke eher nicht an solche Sachen. Aber sich Gedanken zu machen, wer die Kids versorgt, falls ich das mal nicht mehr kann, wäre wohl seeehr sinnvoll!


    Habt Ihr da schon etwas geregelt? Wie sieht die Sache vom Gesetz her aus? Spielt da der KV bei unverheirateten Eltern eine Rolle, wenn die KM das alleinige Sorgerecht hat? Welche Möglichkeiten gibt es, als sorgeberechtigter Elternteil Einfluß auf die Zukunft der Kinder hinsichtlich betreuender Person u.ä. zu nehmen? Reicht die Festlegung in einem Testament oder doch lieber zum JA?


    Ich bin mal gespannt auf Eure Antworten...


    LG Conny

  • Also ich hab ein Testament, dieses ist beim Amtsgericht hinterlegt.
    Aufsetzen hab ich das lassen, von einem Notar.
    In diesem Testament hab ich genau festlegen lassen wo meine Tochter nach meinem Tod leben soll.
    Sinnvoll ist es mehrere Personen, in der entsprechenden Reihenfolge zu nennen.
    Mir wurde auch vom Jugendamt angeboten dieses bei ihnen zu hinterlegen.



    Handschriftliches, was man selbst Zuhause, verfasst hat ist zwar auch ok, muss aber ganz genauen Vorschriften entsprechen.
    Wenn man Pech hat wird es nicht anerkannt oder kann ganz leicht angefechtet werden.
    In der Regel werden die Wünsche der Mutter respektiert und durchgesetzt.


    Ohne Testament gilt folgendes:
    Stirbt man und hat alleiniges Sorgerecht geht die Entscheidung ans Jugendamt.
    In der Regel ,wenn man nichts hinterlassen hat, wird der Vater der Kinder geprüft und dieser bekommt dann das Sorgerecht.
    Kommt der Vater nicht in Frage können sich auch Großeltern, Geschwister oder andere Verwandte, auch neue Partner oder Ehemänner zur Verfügung stellen und werden vom Jugendamt geprüft und eigendlich wenn nichts dagegen spricht (Alter, Gesundheit, Wohl des Kindes) können die Kinder dann auch dorthin.


    Leider ist dies so ein offenes Buch und letztendlich weiß man nie wie Gerichte entscheiden. Testamente müssen leider nicht zwangsläufig umgesetzt werden.

  • Zitat

    Original von Carmen
    Also ich hab ein Testament, dieses ist beim Amtsgericht hinterlegt.
    .


    Das Testament gilt den Vermögenswerten und nicht dem Sorgerecht. Das Jugendamt nimmt neben den Familiengerichten diese Aufgabe wahr. Schreiben kann man viel, aber die Richter entscheiden letztendlich über den Aufenthalt eines Kindes, wenn ein Elternteil nicht mehr da sein sollte. An erste Stelle steht hier der andere Elternteil, dann die vorhandene Familie, dann eine Pflegefamilie.


    Gruß Genesis

  • Genesis soll ich Dir mal mein Testament schicken?
    Da steht genau drin was mit Lina geschehen soll.
    Neben den anderen Dingen wie Erbe natürlich.


    Ausserdem hab ich auch geschrieben das Testamente leider nicht zwangsläufig berücksichtigt werden müssen.

  • tja, da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, könnte ich vermutlich schreiben was ich wollte... Würde nichts daran ändern, das mein Sohn zu seinem Vater müsste und die Familie mütterlicherseits (also meine) nie wieder sehen würde...
    Deswegen mag ich an solche Dinge gar nicht denken... Der arme kleine Mann....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Ich habe auch beim Anwalt ein Testament gemacht.
    Da ist genau erklärt wo mein Sohn hin soll,wenn mir was passiert.
    Angegeben habe ich drei Personen aus der Familie.
    Und das der Reihenfolge nach.Diese würde dann auch berücksichtigt.


    Als ich letztens beim JA war,wegen einer Beistandschaft,haben die mir angeboten das ich das auch da regeln kann.
    Habe dann gefragt ob das mehr zählen würde,als das was ich gemacht habe.Und die vom JA haben gesagt das ein Testament die gleiche Wirkung hat und völlig ausreichend ist.

  • Zitat

    Original von Carmen
    Genesis soll ich Dir mal mein Testament schicken?
    Da steht genau drin was mit Lina geschehen soll.
    .


    Hierzu lasse ich anderen Usern gerne den Vortritt. Mein Wissen ist Halbwissen, aber gekoppelt an viele Recherchen und eigene Erfahrungen, von daher gilt mein eigenes Testament nur den Vermögenswerten, allerdings unter Ausschluß der leiblichen Muter meines Kindes. Und das hat seine Gründe. Die Möglichkeit das Sorgerecht per Testament zu definieren wäre mir neu.


    Gruß Genesis

  • Danke für die hilfreichen Antworten.


    Ich werde dann mal zum JA tigern und gucken, dass ich die Sache regel. Da ich keine Familie mehr habe, ist es für meine Kids umso wichtiger, eine Vorsorge zu treffen.


    LG Conny