Festlegung Ehezeit /Scheidungstermin?!?

  • Hallo,


    bevor ich mich in den Urlub verdrücke hab ich eine Frage. Ich habe vor zwei Tagen einen Brief vom Gericht bekommen. Dort steht drin, die Ehezeit lief bis Ende April 2008 und das alle versorgungsunterlagen eingetroffen sind. Was bedeutet das mit der Ehezeit? Laüft die nicht bis zum Scheidungstermin?! :( hab überhaupt keine Ahnung davon... und als ihr den Brief erhalten habt, wie lange hat es bis zum Gerichtstermin gedauert (einvernehmlich)?


    LG
    Diana

  • Als Ehezeit wird der Termin von Hochzeit bis zur Annahme des Scheidungsantrages vor Gericht genommen.
    Grund ist, dass ja irgendwo ein Schnitt gemacht werden muss, bis zu dem Dinge berechnet werden. Da setzt das gericht diesen Termin. Es wäre ja auch unzumutbar, wenn man ab diesem "offiziellen" Zeitpunkt der Urkundenzustellung auch weiterhin für alles verantwortlich wäre, was der jetzt nun Ex-Partner macht (hauptsächlich im finanziellen Bereich).


    Zwischen Anahme der Scheidungsklage und dem Scheidungstermin liegen meist nur wenige Monate - wenn, wie Du schreibst, die Versorgungsunterlagen alle vorliegen (am längsten braucht der Rentenausgleich. Die Rentenversicherung braucht oft Monate...). Da allerdings jedes Amtsgericht unterschiedlich weit mit der Aufarbeitung der anliegenden Fälle ist, hilft Dir eine Zeitauskunft hier nichts. Du müsstest jemanden aus Deinem Amtsgerichtsbezirk fragen bzw. am besten Deinen Anwalt.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.