Unterhaltsvorschuß

  • Schönen guten Tag,


    ich lebe von Hartz 4 und mein Baby kommt jetzt bald auf die Welt.


    Muß ich Unterhaltsvorschuß beantragen?


    Obwohl ich den Unterhaltsvorschuß sowieso nicht bekomme, da er an das Sozialgeld angerechnet wird.


    Denke dochmal für mich wäre es sinnlos Unterhaltsvorschuß zu beantragen oder nicht?


    Viele grüße

  • Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für den Notfall, wenn der andere Elternteil nicht durch sein Gehalt zum Unterhalt des Kindes beitragen kann.


    Erstmal sind Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, nicht der Staat. Erst wenn die Eltern das nicht leisten können, springt der Staat vorübergehend mit einem Vorschuss ein.


    Wie viel verdient denn der werdende Vater?

  • Also bei mir ist es so, das der Vater in der Türkei lebt und auch keinen Unterhalt zahlen kann.


    Aber mir geht es mehr darum, ob ich überhaupt Unterhaltsvorschuß beantragen soll, wenn ich doch das Geld nicht bekomme. Da ich doch von Hartz 4 lebe und es mir sowieso abgezogen wird, ich kann das Geld ja nicht behalten.


    Oder muß man Unterhaltsvorschuß beantragen?

  • hallo isabell123


    also du musst UVG beantragen, sonst wird dir das von den sozialleistungen abgezogen, weil die sagen, wenn jemand anders zahlen kann brauchen wir das ja nicht machen, ausserdem ist es nicht so das es komplett angerechnet wird sondern nur zur hälfte...


    erkundige dich mal beim JA, aber ich würds schon machen, sonst hast hinterher vielleicht sogar weniger geld als vorher


    lg
    teddy

  • Hi,
    soweit ich das weiss ,wird bei allg 2 davon ausgegangen das du unterhaltsvorschuss bekommst und das dir dann automatisch als einkommen abgezogen.


    falls du aber mit dem erziehungsgeld hinkommst würde ich mir das überlegen-denn den vorschuss bekommt man meines wissens nur sechs jahre und wird somit später noch wichtiger(also wenn das erziehungsgeld wegfällt,man arbeitet und mit dem unterhaltsvorschuss dann vielleicht sogar unabhängig von sozialleistungen wird...


    bin aber kein experte...


    muttertier

  • Zitat

    Original von teddybaer


    ausserdem ist es nicht so das es komplett angerechnet wird sondern nur zur hälfte...


    Hab' ich da etwa was verpaßt? Mir wird der UV komplett auf Alg II (als Einkommen beim jeweiligen Kind) angerechnet. Hast Du da evtl. eine Gesetzesstelle??


    @ Isabell123


    Nornalerweise MUSST Du UV beantragen, da UV vor Alg II vorrangig ist. D. h., dass Du erst alle anderen Einkommenquellen ausschöpfen musst, bevor Du Alg II erhältst. UV wird sich das JA von KV wiederholen, sofern er leistungsfähig ist. Würdest Du statt UV Alg II bekommen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die ARGE (oder Jobcenter etc.) den "UV" von Dir wieder bekäme, geringer. Ich kenne mich mit den Fall nicht aus, wo der KV ein Ausländer ist. Ich denke jedoch, dass Du trotz allem einen Antrag auf UVG stellen musst, um - im Falle einer Ablehnung - diesen Bescheid der ARGE vorlegen kannst. Danach hättest Du auch kein Einkommensverlust.


    LG Conny