Neue Unterhaltsberechnung

  • Hallo,


    Ich lebe mit meiner Tochter (11) allein. Wir sind seit 2000 vom Vater getrennt. Wir waren nicht verheiratet.
    Er hat mir seit 2000 einen Unterhalt von 180 Euro monatlich überwiesen. Seit 2004 habe ich eine Urkunde über die Abänderung der Unterhaltsleistung. Seit 1.4.04 müsste er mir 100% vom Regelbetrages der 2. Alterstufe 222 Euro überweisen. Das hat er nie gemacht. Ich war daraufhin auch mal beim Jugendamt und die meinten, das ich doch eigentlich froh sein kann die 200 euro zubekommen.


    Meine Frage: Wo kann ich hingehen, um den Vater neu überprüfen zulassen? Er ist mit jemand anderem Inhaber eines Hotels.
    Soll ich gleich zum Anwalt oder ist das Jugendamt für mich zusändig?


    Lg Daniela



    P.S. Er meinte vor 3 Tagen zu mir, das ihn meine Armut :kotz

  • Wenn Du einen Titel hast, kannst Du das Geld über einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Dazu setz Dich mit dem Gerichtsvollzieher über das örtliche Amtsgericht in Verbindung. Würde ich erst einmal telefonisch probieren, sie sagen dann, was sie genau wollen/brauchen.
    Der Kindsvater kann alle 2 Jahre/ist alle zwei Jahre verpflichtet, auf Anfrage seine Einkünfte offenzulegen. Bei einem Selbstständigen wie hier muss er die letzten Einkommensteuererklärungen der vergangenen drei jahre dazu offen legen. Wenn Du eine Beistandschaft beim JA hast, sind die eigentlich verpflichtet, diese Standardabfrage alle 2 Jahre durchzuführen.
    Du kannst das aber auch selbst machen bzw. einen Anwalt beauftragen...



    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Nein ich habe keine Beistandschaft.
    Ich werde mir denn mal einen Termin beim Anwalt holen und den Vater überprüfen lassen. Ist doch mein gutes Recht oder?


    Lg

  • Gerade bei einem Selbständigen würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen. Mit dem Jugendamt habe ich diesbezüglich keine guten Erfahrung gehabt.

  • aber um rückwirkend nochwas zu bekommen, muss man den Vater normalerweise in Verzug setzen und ich gehe davon aus, dass du das nicht gemacht hast bzw. nachweisen kannst?


    Deswegen wäre eine Anwalt auf jeden Fall ratsam, bei der Einstellung des Jugendamts! Und das aber ziemlich flott!


    Meine Anwältin forderte den KV im Juli 07 auf und bis jetzt läuft die Geschichte immernoch, da er den gerichtlichen Vergleich widerrufen hat. :radab


    Allerdings wurde er damals schon in Verzug gesetzt und (erst) ab da, erhalte ich auch die Nachzahlung für meine Tochter, obwohl ich 2 Urkunden habe die höher als der gezahlte KU sind.


    Vg


    Schnuggel

  • Da ein Titel besteht, ist der Vater verpflichtet, diesen Titel zu bedienen und ist in diesem Fall im Verzug. Er muss rückwirkend den Titel bis zur Abänderung desselben bedienen. Das Geld kann man pfänden.


    Aber wie die anderen schon schrieben: such dir einen Fachanwalt für Familienrecht. Einen Beratungsschein bekommst du auf dem Amtsgericht bzw. der Anwalt kümmert sich direkt drum.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo,


    Danke für Eure Tips.


    Nachdem ich diesen Thread eröffnet habe, bin ich zum Anwalt um mir einen Termin geben zulassen. Den habe ich auch bekommen.
    Ich sollte mir auch vor dem Termin einen Beraterschein vom Amtsgericht holen. Tja und den habe ich nicht bekommen.
    Man sagte mir, das ein neues Gesetz rausgekommen ist und ich es erstmal kostenlos über´s Jugendamt probieren muss.
    Jedenfalls bin ich zum Jugendamt und diese hat den vater angeschrieben mit einer Frist bis zum 23.7. seine Einkünfte zubelegen. Er hat sich nicht gemeldet bis Dato.
    Ich habe heute Post bekommen das sie nichts weiter unternehmen könnte. Ich müsste jetzt die Beistandhilfe vom Jugendamt in Anspruch nehmen.
    Ich weiss nicht was ich machen soll. :frag


    lg

  • Ganz einfach....du gehst zum Amtsgericht,beantragst für dein Kind Prozesskostenhilfe....die wird auf jeden Fall bewilligt!


    Ich war damals auch noch beim JA und habe trotzdem PKH bekommen.


    Im Falle von Unterhaltsrückständen ist immer das Kind der Kläger und du die gesetzliche Vertretung des Kindes.


    Ergo muss das bewilligt werden ;)
    Viel Erfolg * :blume


    Edit sagt: Das du mit deiner bewilligten PKH zu nem Familienanwalt gehst versteht sich ja von selbst :D

    [MARQUEE]Ich geh vorwärts,ohne Furcht-nicht am Rand sondern MITTENDURCH!!!![/MARQUEE]

    Einmal editiert, zuletzt von bibi_73 ()