Kinderfreibetrag übertragen?

  • Hallo,


    für meine Tochter haben ja beide Elternteile je einen halben Kinderfreibetrag. Ich habe aber festgestellt, dass der KV den gar nicht auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat bzw. überhaupt nicht haben möchte.


    Sonst hätte er ihn nach über 9 Jahren sicher mal eintragen lassen? Naja, der AG könnte ja stutzig werden. :lach


    Könnte ich mir den nicht übertragen lassen??? :rauchen:D


    VG


    Schnuggel

  • Wir haben beide 0,5 Kinder auf der Steuerkarte. Auf den/die Alleinerziehende/n kann die zweite Hälfte nur übertragen werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75% erfüllt. So hat der nette Mann beim Finanzamt mir das erklärt.
    Wir wollten nämlich das komplette Kind auf meinen Ex übertragen und das Netto-Plus bei ihm dann ins Kind investieren. Das geht leider nicht, weil sie nicht bei ihm wohnt.


    Hier findest du was unter "Übertragung des Kinderfreibetrages":
    http://www.steuerwiki.net/inde…ng_des_Kinderfreibetrages


    Ohne Gewähr, ich bin wahrlich keine Steuerexpertin :pfeif

  • tzzz wie kann der KV (unserer) nur die paar Cents Freibetrag verschenken???? :nanana


    Immerhin wird er sicherlich die KU-Zahlung in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. :hm...

  • Meine letzten Infos waren:
    Das geht nur wenn der Vater im Ausland lebt oder verstorben ist.


    Sonst muss es halbe/halbe sein oder sein Teil geht an den Staat wenn er ihn nicht nutzt.


    Blöd aber so ist die momentane Lage :radab

  • Zitat

    Original von Schnuggel
    tzzz wie kann der KV (unserer) nur die paar Cents Freibetrag verschenken???? :nanana


    Immerhin wird er sicherlich die KU-Zahlung in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. :hm...


    Also KU-Zahlungen als außergewöhnliche Belastung geht nun gar nicht und außerdem handelt es sich wirklich nur um vielleicht 2-4 Euro, wenn 0,5 Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Erschwerend kommt hinzu, das die Ämter alle drei Jahre die Kinder auf der Lohnsteuerkarte sterben lassen und der Vater dann eine steuerliche Lebensbescheinigung beibringen muß. Das ist echt das Letzte. Ich mache es deswegen auch nicht mehr.


    Gruß Genesis

    Einmal editiert, zuletzt von Genesis ()

  • Zitat

    Original von Schnuggel
    ja, war ja nur ein Scherz ;)


    LG


    Schnuggel


    Ich weiß, trotzdem stellt sich doch auch die Frage wieso ein kinderloser geschiedenen Mann den Unterhalt an die Frau absetzen kann und ein Mann mit Kindern (die ja so wichtig sind für unser Rentensystem) den KU nicht absetzen kann....?


    Gruß Genesis

  • Genesis,


    klasse Frage, eröffne doch mal einen neuen Thread darüber.


    Mein Ex wollte auch, daß ich den Kleinen bei ihm komplett eintragen lasse. Seine Begründung: Würde ihm netto 50 Euro mehr bringen, die er uns zukommen lassen KÖNNTE.


    Süß oder?