dringend !!!!!!!!!!

  • hallo zusammen bräuchte mal eure hilfe....hab einen sohn und einen neuen partner mit dem ich gern zusammen ziehen würde....was bekommt man an geld vom arbeitsamt??? wie wird das verrechnet mit dem einkommen meines partners???

  • da ihr dann in einem Haushalt wohnt wird das Gehalt deines Freundes voll mit angerechnet....leider.

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • das kommt drauf wieviel dein neuer partner an kohle so reinbringt!!!!!!!!!!!!!!!111111111111111111111111111111111111111

  • Hallo , wenn ihr mit dem Gehalt deines Freundes und mit Kindergeld über dem Satz liegt , dann gibts keine Zuschüße mehr vom Amt .
    Vielleicht habt ihr noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen .


    Am besten direkt auf dem Amt nachfragen oder auch Vorabinfos aus dem Netz z.B. Tacheles.de


    LG Kathleen

  • Ja, ist leider so.


    Es ist günstiger in 2 Wohnungen "zu wohnen" als in einer als Bedarfsgemeinschaft.


    Du bekämst alles bezahlt und Dein Freund wäre raus. Er darf sich halt nur nicht als Dauergast bei Dir erwischen lassen.


    Aber das ist natürlich alles rein hypothetisch und keinerlei Vorschlag, wie Du es am besten regeln solltest. ;)

  • Eine WG mit jemandem anderen Geschlechts erweckt erstmal die Neugier der Behörde und Du wirst höchstwahrscheinlich Besuch bekommen, ob ihr nicht doch Bett, Kühlschrank usw. teilt, wie es in einer Bedarfsgemeinschaft so üblich ist.


    Das Amt ist sehr penetrant, was solche Dinge anbelangt.


    Außerdem wäre das doch Betrug. ;)

  • Also wenn Dein neuer Freund mit Dir zusammen ziehen möchte dann muss er sich auch im klaren sein das er für Dich und das Kind aufkommen muss. Er verdient 1200 Euro und dann bekommst Du noch Kindergeld. Bekommst Du auch Unterhalt? Dann habt ihr doch beim weiten genug. Du kannst doch auch noch zusetzlich Arbeiten gehen oder hast du keinen für Dein Kind?
    Also wenn einer bei mir einziehen wollen würde wäre die erste vorraussetzung das er mich und mein Kind in em sinne Unterhält egal ob es sein Kind ist. Ich meine ich gehe auch noch Arbeiten. Aber egal ob Vater oderr nicht er muss uns schon beide wollen.

  • ja klar schon richtig was du schreibst....bekomm unterhalt für meinen sohn für mich nicht....Nein hab keinen der auf mein kind aufpasst sonst würd ich sofort arbeiten gehen...ich mein ich will nur alle möglichkeiten ausschöpfen nicht das dann später kommt du hättest das und das beantragen können..
    lg tami

  • Ja dann habt ihr aber beide genug Geld. Also du hast ja das Geld für Dein sohn und somit müsste er Euch zwei ja durchbekommen. Das ist doch zu schaffen. ich denke nicht das Ihr noch zuschuss bekommt.
    Ja ich wollte auch gerade fragen wie Alt dEin Kind ist? Wie wäre es denn mit einer Tagesmuttter?