Frage zum Unterhaltstitel

  • Hallo!
    Neu hier und gleich eine Frage, das hat man sicher gern, nicht? ;)


    Ich bin seit Oktober07 von meinem Leider-immerNoch-ehemann getrennt, das Trennungsjahr allerdings ist schon am 28.04. abgelaufen(lange Geschichte, erzähle ich vielleicht ein anderes mal).
    Nun, ersteinmal hat sich der Anwalt(unser angeblich gemeinsamer) seit Januar nicht mehr gemeldet und somit ist mein Ex auf die fabelhafte Idee gekommen zu ihm hinzugehen und nachzufragen, was nun mit dem Scheidungstermin ist. Natürlich, ohne mir Bescheidzusagen, wie immer.
    Ich selber bin nicht gegangen, weil ich diesen Anwalt nicht leiden kann und mir im Grunde der Scheidungstermin unwichtig ist, da sich dadurch für mich nichts ändert.


    Soooo, nun meine Frage.
    Der Anwalt sagte wohl, bevor das Gericht einen Scheidungstermin festlegen würde(bzw überhaupt anfängt, den Fall zu bearbeiten, leider war ich ja nicht dabei und weiss eigentlich gar nichts), müssten wir einen Unterhaltstitel beim Jugendamt erwirken.


    So, nun frage ich mich, warum?
    Mein Ex zahlt gsd alles, was er zahlen muss, auch pünktlich und alles und trotz dem wir uns menschlich nicht ein Stück mehr verstehen, sorgen wir sehr gut zusammen für unseren Murkel(jetzt fast 2) und ich bin mir zu 1000% sicher, dass das auch weiter so gut läuft, da ich mich in gewissen Punkten sehr gut zurückzunehmen weiss und er unseren Sohn über alles liebt.


    Ich ging bisher davon aus, dass man so einen Unterhaltstitel nur erwirken muss, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seinen fiinanziellen Pflichten nicht nachkommt. ?(


    Und wenn wir einen brauchen, warum sagt der Anwalt das erst jetzt? Ich weiss, diese Frage könnt ihr mir nicht beantworten.*g*
    Den Unterhalt, den ich jetzt bekomme(für meinen Kleinen und für mich selbst) hat der Anwalt selbst ausgerechnet.


    Um einen Titel zu bekommen,muss ich sicherlich zum Jugendamt, nicht? Was muss ich da alles mit hinbringen, ich denke da nur an Gehaltsabrechnungen meines Ex`(wieviele rückwirkend?), sonst fällt mir nichts ein.


    Erstmal danke fürs Lesen, hoffentlich kann mir das jemand erklären.

  • Ich glaub da sind die "verheirateten" gefragt...ich hatte den Unterhaltstitel sofort nach der Feststellung der Vaterschaft.


    Das ist sowieso alles nur Bürokratenmist...viel Luferei um nix




    tollen Anwalt habt ihr da :rolleyes: :kopf :kopf

    [MARQUEE]Ich geh vorwärts,ohne Furcht-nicht am Rand sondern MITTENDURCH!!!![/MARQUEE]

  • soweit ich da informiert bin ist der titel nur dann wichtig wenn zahlungen ausstehen!
    einen zu haben ist nicht schlecht aber für eine scheidung völlig unwichtig!!
    doch besser...gelbe seiten :daumen

  • Danke für die Antworten!


    bibi_73:
    Naja, ich wollte ihn von Anfang an nicht. Aber da wegen fehlender Vermögenswerte, Einigkeit in Kindsfragen usw unsere Scheidung nur eine formalität ist und da mein Ex ihn ja bezahlen muss(der findet ihn nach wie vor toll), war mir das eigentlich egal. Doch nun habe ich ja das, was ich von Anfang an nicht wollte, völlig unnötige Laufereien und Ärger.


    @Abraxas:
    Der Meinung war ich ja auch, deswegen meine Frage.
    Nur, muss ich da jetzt trotzdem einen Titel holen? Bleibt mir wohl nichts anderes übrig, was?
    Warum gelbe Seiten?

  • Zitat

    Original von su-ann
    Warum gelbe Seiten?


    Für einen gescheiten Anwalt. ;) Bei der Scheidung dürft ihr meines Wissens sowieso nicht den gleichen haben! ;)

  • Ahso.
    Wenn das nicht gehen würde, warum vertritt dieser Mensch denn uns beide? ?(


    Ich muss dazu sagen, mich kümmert das alles eigentlich nicht. Mein Ex will die Scheidung, also hat er sich um alles zu kümmern, was das angeht. Sicher, mit ihm zusammensein will ich nun längst auch nicht mehr, aber der behördliche Kram ist sein Ding. Und da wir uns in allem einig sind, sehe ich da auch kein Problem, schliesslich sind wir beide erwachsen.

  • Ein Antrag auf Scheidung kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Aus diesem Grund braucht jedenfalls derjenige Ehegatte unbedingt einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte benötigt nur für den Fall einen Anwalt, dass er selbst auch Anträge an das Gericht stellen will (z.B. einen eigenen Scheidungsantrag oder Anträge zum Unterhalt oder zum Sorgerecht). Läuft die Scheidung also einvernehmlich ab, benötigt der andere Ehegatte in der Regel keinen eigenen Anwalt, da er keine Anträge stellen muss. Selbst im Falle einer nicht einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehegatte dann keinen Anwalt, wenn er keine eigenen Anträge stellen will.


    Zitat aus:


    http://www.internetratgeber-re…t/Scheidung/scheidung.htm


    Gruß Genesis

  • Super, dann muss ich mir deswegen ja nicht auch noch Sorgen machen, mir schossen grad so einige Gedanken durch den Kopf. :lach


    Ich habe da bis jetzt gar nicht drüber nachgedacht, weil ich weiss, dass mein Ex mich nicht in irgendetwas hineinreiten würde bzw mich da täuschen, denn er möchte nur das beste für unseren Kleinen und das ist nun mal eine nicht auf ihn dauerwütende Mutter.*g*

  • Su-ann,


    sei mal nicht zu blind!
    Du glaubst, dass dein Ex dir gegenüber ganz ehrlich ist usw., das mag alles auch sein, aber kennst du dich mit allem inklusive Versorgungsausgleich etc. aus? Bist du sicher, nicht über den Tiosch gezogen zu werden?
    Beim Geld hört alle Freundschaft auf!


    Den Titel für den KU bekommst du beim JA. Du gehst da einfach mit deinem Nochmann hin, er legt die letzten 12 Einkommensbescheide, letzten Steuerbescheid und sämtliche Nachweise über sonstiges Einkommen vor, die Mitarbeiterin rechnet das aus und schreibt auch gleich den Titel. Kostet alles nix.
    Der Vorteil für dich: falls er doch mal nicht zahlt, kannst du pfänden. Außerdem darf er den Titel nicht eigenmächtig ändern, d.h. einfach mal weniger zahlen.
    Der Titel ist die Absicherung eures Kindes und hat nichts mit eventuellem Unterhalt an dich zu tun.


    Und einem Anwalt, der nicht tätig wird und dem es nach Monaten einfällt, dass ja noch diese oder jene Papiere ran müssen, würde ich das Mandat aufkündigen und mir einen besseren suchen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Der Anwalt ist rechtlich immer dem verpflichtet, der ihn beauftragt hat, also der ihn bezahlt. Ein Anwalt kann nicht beide Parteien vertreten. Ich vermute, der Anwalt wurde von Deinem Ex gesucht und beauftragt. Damit ist es sein! Anwalt. Der Anwalt ist dazu verpflichtet, auf das Wohl seines! Mandanten zu achten. Er darf nichts machen und sagen, was dem Wohl seines Mandanten entgegensteht. So darf Dich der Anwalt nicht auf Unterlassungen, fehlende Anträge oder weitere Dinge hinweisen, die Deine Position verbessern würden.


    Zur Scheidung muss nicht jede Partei einen Anwalt haben. Nur derjenige, der den Scheidungsantrag stellt. Wenn das Dein Ex tut (hat er wohl noch nicht), dann wird vom Anwalt die Scheidung eingereicht, Du kannst dem Antrag "beitreten".


    Zur Scheidung nach einem Trennungsjahr müssen "im gegenseitigen Einvernehmen" einige Sachen gekläört sein, bevor das Gericht die Scheidung ausspricht. Zuerst Kindesunterhalt, Aufenthalt des Kindes. Rentenausgleich. Vermögensausgleich.


    Alles wird vom Anwalt vorbereitet. Aber der muss, wie gesagt, im Sinne seines eigentlichen Auftraggebers handeln...
    Sprich: Nur wenn Du 1000% sicher bist, dass Dein Ex Dich nie und nimmer über den Tisch ziehen würde und der Anwalt nie und nimmer "stillschweigend" Vorteile für ihn rausholen wird, kann man unbesorgt so einer Sache beitreten. Oder aber wenn es nur um ganz geringe materielle Werte geht. Das musst Du beurteilen.


    Den "Titel" über das JA, den der Anwalt anspricht, ist im Grunde nur ein papier, mit dem vor Gericht belegt wird, dass der Kindesunterhalt geklärt ist. Mit diesem Papier in der Hand macht das Gericht einen Haken an diese Sache... Erstaunlich ist, dass der Anwalt dies nicht selbst in die hand nimmt und eine eigene Vereinbarung trifft, die Du dann unterzeichnen sollst... das wäre auch möglich.


    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :daumen @ Bap Vor allem das was du im ersten absatz vom Anwalt sagtest kenn ich so auch!

  • Hey,
    irgentwie kann diese Aussage nicht stimmen.
    Das Gericht muss im Scheidungsverfahren keinen Unterhalt klären.


    Allerdings müssen die Rentenansprüche geklärt werden.
    Wenn Ihr wärend der Ehe irgentwie in eine Rentenversicherung eingezahlt habt oder ggf. das Arbeitsamt, dann müssen diese Anwartschaftszeit für die Rente geklärt werden.


    Diese Verfahren ist leider zeitaufwändig.


    Wenn das Gericht nach ablauf des Trennungsjahres von Eurer Scheidungsabsicht erfährt, werdet ihr angeschrieben und musst den Bogen ans Gericht zurück senden..........
    LG Baldi

  • Zitat

    Original von Baldi
    Hey,
    irgentwie kann diese Aussage nicht stimmen.
    Das Gericht muss im Scheidungsverfahren keinen Unterhalt klären.


    Eine Scheidung ist (bis auf "besondere Härte") erst nach dem Trennungsjahr möglich und wenn alle Scheidungsfolgen geklärt sind. "Einvernehmlich". Dazu gehört u.a. auch der Kindesunterhalt.(Üblicherweise ist das natürlich vorher gelaufen, denn irgendwie sind die Kids ja versorgt worden im Trennungsjahr und irgendeine Vereinbarung ist getroffen worden - Absprache Eltern, über JA oder halt schon in einem eigenen Verfahren.) Sind die Scheidungsfolgesachen nicht geklärt, wird nicht geschieden. Dann ist die Sache streitig und kann in abgetrennten Verfahren erledigt werden. Dauer: 3 Jahre.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Danke ihr Lieben, jetzt bin ich um einiges schlauer.


    Dass der Unterhaltstitel mit dem Unterhalt für mich nichts zu tun hat, wusste ich. Und dass das Verfahren so ewig dauert wegen der Klärung der Rentenansprüche, hat uns der Anwalt ganz am Anfang auch schon gesagt. Mein Ex hat wohl auch schon vom Gericht ein Schreiben deswegen bekommen, aber genau weiss ich es nicht.
    Wie schon gesagt, wie lange das noch bis zur entgültigen Scheidung dauert, ist mir egal, finanziell ist auch klar, dass mein Ex freiwillig alles zahlt, eigentlich sogar etwas mehr(meine Versicherungen und Riester usw gehen noch immer von seinem Konto ab), da gibt es also gar keine Probleme.
    Nur das mit dem Unterhaltstitel habe ich nicht verstanden, weil wie gesagt kein Problem mit dem Kindesunterhalt besteht und ich dachte, nur dann braucht man einen.
    Naja, werd dann morgen wohl mal einen Temin beim Jugendamt besorgen müssen, dann sehen wir weiter.
    Da ich den Anwalt ja weder bezahlt habe, noch bezahlen möchte/kann, werden wir den Anwalt nicht wechseln. Und solange wir noch nicht offiziell geschieden sind, bin ich noch über meine Ex krankenversichert, das kommt mir ja auch zugute.*g*


    Dankeschön nochmal!