Hallo!
Neu hier und gleich eine Frage, das hat man sicher gern, nicht?
Ich bin seit Oktober07 von meinem Leider-immerNoch-ehemann getrennt, das Trennungsjahr allerdings ist schon am 28.04. abgelaufen(lange Geschichte, erzähle ich vielleicht ein anderes mal).
Nun, ersteinmal hat sich der Anwalt(unser angeblich gemeinsamer) seit Januar nicht mehr gemeldet und somit ist mein Ex auf die fabelhafte Idee gekommen zu ihm hinzugehen und nachzufragen, was nun mit dem Scheidungstermin ist. Natürlich, ohne mir Bescheidzusagen, wie immer.
Ich selber bin nicht gegangen, weil ich diesen Anwalt nicht leiden kann und mir im Grunde der Scheidungstermin unwichtig ist, da sich dadurch für mich nichts ändert.
Soooo, nun meine Frage.
Der Anwalt sagte wohl, bevor das Gericht einen Scheidungstermin festlegen würde(bzw überhaupt anfängt, den Fall zu bearbeiten, leider war ich ja nicht dabei und weiss eigentlich gar nichts), müssten wir einen Unterhaltstitel beim Jugendamt erwirken.
So, nun frage ich mich, warum?
Mein Ex zahlt gsd alles, was er zahlen muss, auch pünktlich und alles und trotz dem wir uns menschlich nicht ein Stück mehr verstehen, sorgen wir sehr gut zusammen für unseren Murkel(jetzt fast 2) und ich bin mir zu 1000% sicher, dass das auch weiter so gut läuft, da ich mich in gewissen Punkten sehr gut zurückzunehmen weiss und er unseren Sohn über alles liebt.
Ich ging bisher davon aus, dass man so einen Unterhaltstitel nur erwirken muss, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seinen fiinanziellen Pflichten nicht nachkommt.
Und wenn wir einen brauchen, warum sagt der Anwalt das erst jetzt? Ich weiss, diese Frage könnt ihr mir nicht beantworten.*g*
Den Unterhalt, den ich jetzt bekomme(für meinen Kleinen und für mich selbst) hat der Anwalt selbst ausgerechnet.
Um einen Titel zu bekommen,muss ich sicherlich zum Jugendamt, nicht? Was muss ich da alles mit hinbringen, ich denke da nur an Gehaltsabrechnungen meines Ex`(wieviele rückwirkend?), sonst fällt mir nichts ein.
Erstmal danke fürs Lesen, hoffentlich kann mir das jemand erklären.