Kinder von Alleinerziehenden am häufigsten von Armut bedroht

  • Wahrscheinlich liegt es mit seinem Einkommen über dem Bedarf.
    Aber: ich kenne es eigentlich nur so, dass die Kinder aus ALG II rausfallen, die allein mit ihrem KU ihren Bedarf abdecken können, was mit UVG gar nicht gehen würde.
    Kindergeld wird zwar zuerst dem Kind zugerechnet, gilt aber als steuerliche Entlastung der Eltern.


    Ich würde hier ganz dringend nochmal nachfragen und zur Not in Widerspruch gehen.
    Bei allen Anträgen und Widersprüchen grundsätzlich dem Amt eine Frist von max. 4 Wochen setzen! Der Eingang eines Widerspruchs muss innerhalb einer Woche schriftlich bestätigt sein, sonst kann man gleich klagen. Auch Ämter haben gesetzliche Fristen einzuhalten, viele wissen das nur nicht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Vielen Dank Kaj :blume


    werde dann wohl morgen gleich mal Widerspruch einlegen.


    Das mit der Wochenfrist kenne ich noch gar nicht, aber man lernt nie aus ...