Wahrscheinlich liegt es mit seinem Einkommen über dem Bedarf.
Aber: ich kenne es eigentlich nur so, dass die Kinder aus ALG II rausfallen, die allein mit ihrem KU ihren Bedarf abdecken können, was mit UVG gar nicht gehen würde.
Kindergeld wird zwar zuerst dem Kind zugerechnet, gilt aber als steuerliche Entlastung der Eltern.
Ich würde hier ganz dringend nochmal nachfragen und zur Not in Widerspruch gehen.
Bei allen Anträgen und Widersprüchen grundsätzlich dem Amt eine Frist von max. 4 Wochen setzen! Der Eingang eines Widerspruchs muss innerhalb einer Woche schriftlich bestätigt sein, sonst kann man gleich klagen. Auch Ämter haben gesetzliche Fristen einzuhalten, viele wissen das nur nicht.