Hallöchen,
ich weiß nicht recht, ob das hier in den Strang passt.
Aber folgendes, wenn man bei einer Zivilklage gewinnt, muss man dann 80 % der gegenerischen Anwaltskosten übernehmen.?
Dem Gegner-Anwalt steht angeblich frei, ob er möchte, dass man die Kosten übernimmt oder nicht.
Ich dachte ja eigentlich, wenn ich gewinne, zahlt der Gegner, also der Verlierer - alle Anwaltskosten.
Was stimmt ?