gutachter macht kein Gutachten

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich brauche bitte dringend euren Rat!


    Ich bin Alleinerziehende Mama von 2 kleinen Jungs, 3 und 5 Jahre alt.
    Beide von unterschiedlichen Vätern. Der Vater des kleinen kümmert sich gar nicht, der Vater des großen hatte bis vor 1 Jahr regelmäßigen Umgang, den ich immer unterstützt habe.
    Dann hat sich Sohnemann plötzlich geweigert, mit seinem Vater mitzugehen. Hat eingenäßt und sich vor dem Vater hinter mir versteckt.
    Was genau damals passiert ist, konnte leider nie wirklich aufgeklärt werden.


    Wir waren die ersten Monate mehrere Male bei einer Beratungsstelle der Caritas, die haben auch begleiteten Umgang versucht. Bis da lief das alles auch ohne Gerichtsverhandlungen ab. Sohni hat den Papa aber nach wie vor abgelehnt.
    Allerdings hat die Beraterin mehrfach den Verdacht geäußert, der Vater würde das Kind massiv gegen mich manipulieren und beeinflussen. Daher vermutlich auch die Ablehnung. Der Vater hat die Beratung dann abgebrochen und gedroht vors Gericht zu gehen.


    Nach 3 Monaten Funkstille hat der Vater dann einen Antrag wegen Umgangsregelung gestellt, 2 Tage die Woche hat er gefordert, in dem er behauptet ich wäre psychisch krank, und ich würde Sohnemann gegen ihn manipulieren.


    Daraufhin hat der Richter ein Gutachten beschlossen, in dem die Bindung von Kind zu mir begutachtet werden soll, und auch die psychischen Gesundheit des Vaters. Auch soll er auf eine Einigung zwischen uns hinarbeiten.


    Der Gutachter hat einen Termin bei uns gemacht, sich auch eine ganze Weile mit Sohni alleine unterhalten, mir ganz schön viele Fragen gestellt und soweit ich weiß dann später auch mit dem Vater gesprochen.
    Nun hat er ans Gericht geschrieben, er empfehle, das Gutachten erstmal nicht zu machen, sondern nochmals eine Beratungsstelle einzuschalten. Da Sohnemann dies alles sehr belastet (er kann seit dem Besuch des Gutachters nicht mehr schlafen, weint viel und hat auch im Kiga mit den anderen Kindern plötzlich Probleme wegen schlagen, kratzen und Beschimpfungen. Das ist die letzten Wochen echt schlimm geworden. Von Papa will er nun gar nichts mehr wissen.


    Meine RA sagt, wir brauchen das Gutachten, das nun endlich Ruhe einkehren kann und rechnet mit einem Umgangsausschluss. Aber der Gutachter will ja keins machen. Darf er das? Was soll das? Wieso macht er das, wo doch eine Beratung schon völlig gescheitert ist? Was soll ich nun machen? RA sagt, wir müssen dem Gutachter folgen und zustimmen. Auch wenn das für Sohni eine echte Belastung werden wird. Bitte helft mir! Ich weiß nicht was ich tun soll....


    Viele liebe Grüße, MM :hilfe

  • Hallo Musimama, zuerst einmal :welcome hier im Forum. Vielleicht ist es dir eine Hilfe zu hören, dass gerichtliche Auseinandersetzungen der Eltern über Umgang und Sorgerecht gar nicht so selten sind. Darum gibt es auch viele Leute, die mit solch einer Situation gewisse Erfahrung haben. Nicht zuletzt euer Richter. Der hat zwar dem Gutachter einen Untersuchungs- und Begutachtungsauftrag gegeben, aber auch den Auftrag zu gucken, ob nicht eine Beratung, ein Gespräch bessere Lösungen bringen könnte als ein Gerichtsentscheid. Nachdem nun der Gutachter sich von außen die Situation als Unbeteiligter intensiv angeguckt hat, scheint er der Meinung zu sein, dass ihr Eltern mit Hilfe von Dritten hier eine Lösung finden könntet. Das sei besser, als den streit gerichtlich zu klären und eine Entscheidung herbeizuführen, die erfahrungsgemäß weder bei dir noch dem Vater Begeisterungsstürme hervorrufen würde. Dieser Meinung scheint ja auch dein Anwalt zu sein, wenn ich dein Posting richtig verstehe.


    Vielleicht ist der nochmalige Versuch sich zu einigen und über Umgang zu sprechen, tatsächlich auch eine Lösung, um die Sicherheit zu gewinnen, wirklich alles versucht zu haben. Sollte das nicht klappen, wird der Richter das Verfahren wieder aufleben lassen. Der Gutachter wird sein Gutachten machen. Der Richter wird dann ein Urteil fällen oder einen Beschluss machen, wie das im Familienrecht heißt.


    Überlege doch mal, ob du den jetzt vorgeschlagenen, eher friedlichen Weg mitgehen kannst - wenn der Vater denn mitzieht. Der muss auch Abstand nehmen davon, über die Klage den Umgang durchzusetzen, sondern jetzt darüber reden, wie Umgang gestaltet werden kann, dass er niemanden zu sehr belastet. Ich wünsche euch, dass das gelingt!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde euch beiden auch empfehlen den friedlichen Weg einzuschlagen. Bei einem 5 jährigen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Umgangsausschluss angeordnet wird. In diesem Alter wird nicht viel Rücksicht genommen, da muss ein Kind dann auch gegen seinen Willen zum Vater. Oft fällt den Kindern eine Trennung in dem Alter noch schwer. Wenn das Kind die Trennung von dir überwunden hat, kann sich das Kind beim Vater ganz anders verhalten. Versucht euch friedlich zu einigen und eine Lösung zu finden. So ein Gerichtsverfahren kann viel vergiften und dann liegt auf dem Kind oft noch eine größere Last.

  • Meine RA sagt, wir brauchen das Gutachten, das nun endlich Ruhe einkehren kann und rechnet mit einem Umgangsausschluss.


    Habt Ihr einen Verfahrensbeistand? Dein RA ist dafür da, Deine Anliegen zu vertreten, der gegnerische RA die des KV. Was Du schreibst, klingt gerade nach Rosenkrieg, und falls es stimmt, dass der KV das Kind zu manipulieren versucht, ist das ganz schlecht. Aber es lohnt sich m. E., sich zu vergegenwärtigen, dass das Kind Recht auf beide Eltern hat und es darum gehen sollte, dass das Kind einen regelmäßigen, unbeschwerten Umgang mit dem KV haben kann.


    Ich sehe das auch positiv: der Gutachter meint, dass Ihr Euch friedlich einigen könnt. Vielleicht war die Beratung bisher bei der Caritas nicht die richtige? Bei hochstrittigen Eltern, zu denen Ihr vermutlich zählt (dazu genügt es, wenn ein Elternteil unkooperativ ist, bitte verstehe das nicht als Kritik an Dir), ist es für jeden Mediator eine Herausforderung, die Eltern wieder an einen Tisch zu bekommen. Vielleicht stellt sich auch heraus, dass auch der zweite Einigungsversuch nicht erfolgreich sein kann, aber Euer gemeinsames Kind sollte es Euch wert sein.


    Jedes Gerichtsverfahren ist eine Belastung, auch für das Kind, und mit Sicherheit wird der KV keine Ruhe geben, wenn ein Umgangsausschluss angeordnet würde. Versucht eine außergerichtliche Einigung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Euch das gelingt.

  • Ah, tatsächlich - der Anwalt von dir "will" das Gutachten und rechnet mit einem Umgangsausschluss. Das hatte ich nicht ganz erfasst.


    Da solltest du den Anwalt mal fragen, wie er zu dieser Einschätzung kommt. Er geht davon aus, dass ein Gutachten dem Gericht den Umgangsausschluss empfehlen würde (ohne ein Gutachten mit dieser Quintessenz würde das ein Gericht nicht einfach so entscheiden). Aber der Gutachter sieht im Moment gute Chancen, dass die Eltern sich außergerichtlich einigen - wie es auch der Richter nach den ersten Verhandlungseindrücken ja bereits im Gutachterauftrag in der Tendenz vorformuliert hat.


    Jetzt hat der Gutachter die Situation geprüft. Er hat seine Einschätzung gemacht, nur noch nicht ausformuliert. Ein Umgangsausschluss ist hier eigentlich nicht zu sehen. Weder beim Gutachter, noch beim Richter. Besteht dein Anwalt auf das Gutachten, wird das nicht in seinem/deinem Sinne ausfallen. Das ist jetzt bereits absehbar. Also müsste er den Gutachter versuchen zu kippen und das Gericht einen neuen Gutachter beauftragen lassen. Egal ob das klappt oder nicht: Um hier nicht in den Ruf zu kommen, den Umgang nicht zu wollen, solltest du gucken, nicht die Seite der Streitenden zu sein, die einen Gutachter- und Richtervorschlag ablehnt. (Lass das lieber den Ex machen). Jetzt die Sache durch den Anwalt eskalieren zu lassen, ist nicht zwingend der gute Rat bzw. den sollte der Anwalt dir sehr gut begründen und sagen, wie er denn den Umgangsauschluss in der jetzigen Situation erreichen will und wie das die kommenden Jahre dann laufen soll ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Daraufhin hat der Richter ein Gutachten beschlossen, in dem die Bindung von Kind zu mir begutachtet werden soll, und auch die psychischen Gesundheit des Vaters.


    Bist Du sicher, dass die Formulierung genau so lautet?
    idR. soll die Bindung des Kindes zu beiden ET begutachtet werden-
    für die psychische Gesundheit eines ET wäre ein völlig anderer Gutachter (mit einer anderen Ausbildung) erforderlich....


    Würdest Du bitte mal schauen, was genau in dem Auftrag steht?


    aktuell liest es sich so, als würde der Gutachter Chancen sehen, dass ihr Euch so einigt-
    vermutlich Mediation, oder etwas in der Art :frag
    eine eindeutige Aussage gegen Umgang mit dem Vater mag er wohl nicht fällen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)