Es steht aber auch bei einem gerichtlichen Beschluss den Eltern frei, eine gemeinsame Lösung zu finden, welche anders als die beschlossene aussieht. Wenn es eben nicht gelingt, eine gute gemeinsame Lösung zu finden und man wählt den Weg, dies am Familiengericht beschließen zu lassen, dann darf man sich auch nicht beklagen, wenn eine Regelung dabei herauskommt, welche einem selbst nicht passt. Man legt damit sozusagen die Entscheidungskompetenz in andere Hände. Dessen sollte man sich schon bewusst sein.
Welcher Part definiert was eine "gute Entscheidung" ist? Wenn mein Gegenüber meint, dass es eine tolle Idee, wäre die Feiertage jährlich zu wechseln, ich damit nicht einverstanden bin und deswegen vor Gericht antanzen muss, um dort eine Entscheidung aufgedrückt zu bekommen, löst sich dieser ganze sozialpädagogische Ansatz in Luft auf. Hierbei wäre es schön, wenn Richter berücksichtigen würde, was vorher gegeben war, um für die Kinder Kontinuität zu schaffen. Und nicht ob sich ein Elternteil vermeintlich blöde verhält und deshalb eine vor den Latz benötigt.
In dem Fall war die Feiertagsregelung nicht mal Inhalt der Verhandlung, sondern wurde dazu genommen, seltsam entschieden, und mit einem dem widersprechenden Beschluss geadelt. Tom? behauptete ja selbst, die Richterin wäre genervt gewesen, wegen der zahlreichen Anträge. "Genervt-sein" sollte vor Gericht keinen Platz haben. Naja, vor Gericht und auf hoher See....
Unter Umständen hätte es das ganze Theater mit Mama-allein-zuhaus nicht gegeben, wäre von vornherein klar gewesen, das Toms Definition von Weihnachten auch der Richterin nicht geläufig ist.