Hallo,
kennt sich hier jemand mit BAföG für studierende Kinder aus ? Ich habe jetzt zwei studierende Kinder, von denen erstmal eins BAföG beantragt hat. ( für das zweite ( vor 1 Monat 18 geworden ) zahlt der Vater, warum auch immer, freiwillig weiter Mindestunterhalt ). Meine Frage: wird bei der Berechnung des BAföG berücksichtigt, dass ich ja quasi die Alleinerziehende bin und z.B die grössere Wohnung trotzdem weiter finanzieren muss, obwohl das eine studierende Kind nicht mehr zu Hause lebt ?. Also konkret: macht es einen Unterschied, ob zwei Zusammenlebende ein zugrundegelegtes Gehalt erwirtschaften oder jeder für sich ? Z.B. wenn beide zusammen von einem Gehalt von 5000€ eine 4-Zimmer Wohnung finaziere, ist das ja theoretisch was anderes , als wenn ich das selbe ( weil beide Kinder bei mir gelebt haben ) von der Hälfte finanzieren muss.
Laut BAfög - Bescheid müssen wir beide im Prinzip das Gleiche bezahlen, wobei interessanterweise das Gehalt von meinem Ex-Mann auf dem Bescheid gar nicht aufgeführt ist. Nur der anzurechnende Betrag.
Vielen Dank schon mall für eventuelle Antworten
Gruß, Chaos