• Hallo,


    kennt sich hier jemand mit BAföG für studierende Kinder aus ? Ich habe jetzt zwei studierende Kinder, von denen erstmal eins BAföG beantragt hat. ( für das zweite ( vor 1 Monat 18 geworden ) zahlt der Vater, warum auch immer, freiwillig weiter Mindestunterhalt ). Meine Frage: wird bei der Berechnung des BAföG berücksichtigt, dass ich ja quasi die Alleinerziehende bin und z.B die grössere Wohnung trotzdem weiter finanzieren muss, obwohl das eine studierende Kind nicht mehr zu Hause lebt ?. Also konkret: macht es einen Unterschied, ob zwei Zusammenlebende ein zugrundegelegtes Gehalt erwirtschaften oder jeder für sich ? Z.B. wenn beide zusammen von einem Gehalt von 5000€ eine 4-Zimmer Wohnung finaziere, ist das ja theoretisch was anderes , als wenn ich das selbe ( weil beide Kinder bei mir gelebt haben ) von der Hälfte finanzieren muss.
    Laut BAfög - Bescheid müssen wir beide im Prinzip das Gleiche bezahlen, wobei interessanterweise das Gehalt von meinem Ex-Mann auf dem Bescheid gar nicht aufgeführt ist. Nur der anzurechnende Betrag.


    Vielen Dank schon mall für eventuelle Antworten


    Gruß, Chaos

  • Nein das wird beim Bafög nicht berücksichtigt. Es macht keinen unterschied ob die beiden Elternteile zusammen leben oder nicht. Es gibt einen Bedarfssatz und davon wird das anzurechnende Einkommen abgezogen natürlich unter Berücksichtigung von Freibeträgen usw. Bei Bafög wird einfach erstmal davon ausgegangen, dass beide Elternteile für den Unterhalt des studierenden Kindes aufkommen. Wohnt das Kind dann nicht mehr zuhause gibt es noch die Wohnpauschale.


    Also kurz gesagt, die Mietsituation der Eltern wird nicht berücksichtigt...das wäre dann das Wohngeld was beantragt werden muss. Das Bafög Amt interessieren nur Vermögen und die Einkommensnachweise.

  • Der Vater hat seine Einkommensbescheide vorgelegt, sonst gäbe es keinen Bafög Bescheid. Der Vater wird aber angegeben haben, dass sein Gehalt nicht im Bescheid auftauchen soll, dieses ist sein Recht und kann er beim Bafögamt so angeben. Die Mietsituation bleibt beim Bafög außen vor. Auch wenn man ein Eigenheim per Kredit tilgt, wird da im Bafög keine Rücksicht drauf genommen.
    Was für den einen oder anderen vielleicht noch interessant ist, auch Stiefkinder werden berücksichtigt, natürlich minus den Unterhalt, den die Kinder bekommen.

  • Ich kann dir nur sagen wie bei meinem Bruder war. Da musste Mum sich eine kleinere Bude suchen, da der Selbstbehalt auf 800 €gekürzt wurde. Wir also Mum und ich haben einfach die Wohnungen getauscht weil ich vorher eine ohne KIZi hatte und gerne eine mit KiZi wollte. Obwohl bei mir jetzt das Schlafzimmer das KiZi weil das offzielle KIZi die den Charme einer Schuhschachtel hat. Sorry für OT. Bis Sohn auszieht gehen noch 14 Jahre hin und dann such ich mir freiwillig ne kleinere Bude was will ich mit nem Zimmer das nur temporär bewohnt wird wenn ich dafür Miete berappen muss. Sohn kann dann im WoZi aufm Sofa schlafen.

  • Meine Frage: wird bei der Berechnung des BAföG berücksichtigt, dass ich ja quasi die Alleinerziehende bin und z.B die grössere Wohnung trotzdem weiter finanzieren muss, obwohl das eine studierende Kind nicht mehr zu Hause lebt ?. A


    Sobald das Kind bei Dir ausgezogen ist, gilt es als ausgezogen und kann nichtmal für Ortszuschlag oder ähnliches angegeben werden. Ich hab das als Student deswegen so gemacht, daß ich bei meiner Mutter gemeldet blieb und dann das Studentenwohnheim als Zweitwohnsitz gemeldet hatte.
    Manchmal gibt es zwar eine Zweitwohnsitzsteuer, aber davon ist man oft als Student / Geringverdiener befreit.


    Ansonsten hat Lalelu schon korrekt beschrieben, fürs BaföG Amt ist Deine Wohnsituation egal, es wird geschaut, wie viel Geld zu nach Abzug der Freibeträge übrig hast ( und die richten sich z. B. auch nach unterhaltspfichtigen Kindern ) und dann wird das Geld auf die Personen aufgeteilt, für die Du Unterhaltspflichtig bist, das wären Deine 2 Kinder, so denn hoffentlich das 18 jährige auch noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht.

  • Wenn du allein in der Wohnung wohnst und deine Kinder ausgezogen sind, beide Studieren, also womöglich volljährig, bist du nicht mehr Alleinerziehend. Wenn sich deine Kinder umgemeldet haben und der Hauptwohnsitz nicht mehr in deiner Wohnung liegt, dann wars das mit Berücksichtigungen von den Ämtern. Wenn es nach den geht müsstest du erstmal aus deiner "grösseren Wohnung" raus in eine für dich angemessene kleinere. Dann kannst du erst wieder aufgrund deiner Finanziellen Lage berücksichtigt werden.

  • Ich dachte der Vater zahlt den Mindestunterhalt weiter. Aber wenn dem nicht so ist, wollte der Vater vielleicht den Bescheid abwarten, denn Bafög muß beantragt werden. Danach der Unterhalt der Eltern minus das Bafög und das ist dann der zuzahlende Betrag. Einen zuviel gezahlten Unterhalt würde der Vater nicht zurück bekommen, da dieses als aufgegessen gilt.

  • Mindestunterhalt ist für das andere Kind


    BAföG ist beantragt und bewilligt: 16,32 € , den Rest müssen jeweils mein Ex-Mann und ich zahlen. Ich muss etwas mehr zahlen, obwohl er verheiratet ist und dementsprechend zwei Gehälter vorhanden sind. Meine Frage zielte darauf, ob das überhaupt nicht berücksichtigt wird. Mir wird ja z.B. sofort die Steuerklasse 2 geändert, wenn ein Volljähriger mit im Haushalt lebt, bzw. ich einen neuen Partner hätte.

  • BAföG ist beantragt und bewilligt: 16,32 € , den Rest müssen jeweils mein Ex-Mann und ich zahlen. Ich muss etwas mehr zahlen, obwohl er verheiratet ist und dementsprechend zwei Gehälter vorhanden sind. Meine Frage zielte darauf, ob das überhaupt nicht berücksichtigt wird. Mir wird ja z.B. sofort die Steuerklasse 2 geändert, wenn ein Volljähriger mit im Haushalt lebt, bzw. ich einen neuen Partner hätte.


    Hallo chaos,
    haben die Kinder den selben Vater?


    Zu Deiner Frage: Du musst mehr zahlen, wenn/ da Dein Einkommen über Selbstbehalt höher ist. Verheiratete haben nicht automatisch ein höheres Einkommen nur wegen der Heirat ;-) . Es steht Dir natürlich jederzeit frei, ebenfalls zu heiraten oder eine Lebensgemeinschaft zu gründen, das würde bei Dir auch nicht zur Erhöhung des Einkommens führen.


    Bei Steuerklasse 2 handelt es sich um eine Günstigstellung a.G. der besonderen Eigenschaft als Alleinerziehende, die so nur im Steuerrecht greift. diese Eigenschaft entfällt ab dem Moment, wo kein minderjähriges Kind mehr im Haushalt lebt. Volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch und gleichzeitig minderjährige Kinder im Haushalt führen doch gar nicht zum Entfall der Voraussetzungen, oder?


    Da bei Dir jedoch nun beide Kinder nicht mehr minderjährig sind, bist Du auch nicht mehr allein erziehend, denn Du hast überhaupt keinen Erziehungsauftrag mehr, es sind also durch das Alter die Voraussetzung für StKl 2 entfallen.


    Ist es aber nicht so, dass gegenüber nicht im Haushalt lebenden privilegierten Volljährigen ein erhöhter Selbstbehalt von 1300 EUR gilt? :Hm


    Für beide Elternteile gelten ab Volljährigkeit des Kindes die selben Maßstäbe. Bei minderjährigen Kindern liegt der Vorteil regelmäßig bei den BET, denn im Gegensatz zu UET wird bei denen keine Haushaltsersparnis berechnet und kein SB gekürzt, wenn sie neu verpartnert sind. Insofern ist dies etwas ausgleichende Gerechtigkeit.


    LG

  • Sobald das Kind bei Dir ausgezogen ist, gilt es als ausgezogen und kann nichtmal für Ortszuschlag oder ähnliches angegeben werden


    Solange man noch Kindergeld bekommt, bleibt der Ortszuschlag ( bei mir " Besitzstand Kinder " ) erhalten. Jedenfalls bei uns, ich arbeite an einer Uni-KLinik.


    Steuerklasse 2 habe ich beim Finanzamt weiterhin beantragt, da das zweite volljährige Kind bei mir wohnt und kein eigenes Einkommen hat. Ist auch dabei geblieben.


    Gruß, Chaos

  • Nun, wenn das Kind bei Dir lebt bzw. bei Dir gemeldet ist, ist das ja alles korrekt.


    Aber sobald das Kind bei Dir offiziell nicht mehr gemeldet ist, steht Dir weder Kindergeld oder Ortszuschlag zu und ein weiteres beziehen dieser Gelder wäre sogar Betrug.


    Aber merken würden die das erst, wenn Kind selber Kindergeld beantragt. Also vermutlich würde es schlicht nicht auffallen, daß das Kind nicht mehr bei Dir gemeldet ist.