Was ist das - Entfremdung? (Vater will Kinder nicht so oft sehen)

  • Hallo!
    Meine 13-jährige Tochter leidet darunter, dass ihr Papa sie nicht regelmäßig sehen will. Eigentlich hat sie noch eine ältere Schwester - sie ist aber Leistungssportlerin, hat deshalb sehr wenig freie Zeit und hat einen tollen Trainer, der sich um sie kümmert ("Mütze aufsetzen", "Socken anziehen", "Hast du heute schon getrunken?" - alles total rührend). Der Papa ist selbstständig, hat tatsächlich wenig Zeit, seine Ehefrau erfindet aber auch noch zusätzlich schwerwiegende Ursachen, weshalb er seine Kinder am Wochenende nicht sehen darf (wir haben eine Scheidungsfolgervereinbarung unterschrieben, jedes zweite WE ist Besuchszeit, zwei Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Winterferien - alles nur Luft für ihn). Heute und gestern hatte er auch keine Zeit - beide Tage mit dem Zusammenbau von einem Mähroboter verbracht. Die Tochter heult. Der letzte Besuch war zu Ostern. Mich schreit er an, wenn ich etwas sage - er ist ja ein toller Papa, der viel arbeiten muss, um diesen Riesenunterhalt für uns zu verdienen (wir hatten Schwierigkeiten - ich habe erst seit einem Jahr Arbeit - den zustätzlichen WE-Einkauf zu bezahlen, als diese WE-Besuche allmählich öfter ausfielen). Mit der Oma, seiner Mutter, hat sich meine Tochter auch gerade verstritten. Irgendwie musste die Oma ihren Sohn verteidigen und meinte, sie soll nicht so heulen, wenn Papa keine Zeit hat.
    Ich bin so weit, dass ich einen Termin beim Jugendamt vereinbart habe. Vielleicht kann ich das erklären und sie werden ihm etwas sagen. Ich habe Bedenken wegen seiner Reaktion darauf. Wie ist das eigentlich mit dem Familiengericht - müsste ich so ein Verfahren bezahlen, wenn ich einen "Umgangszwang" erwirken wollte? Zu den Psychologen und in die Beratung wollen die beiden auf keinen Fall.
    Wie seht ihr das alles?
    LG
    Yessica

  • Wie ist das eigentlich mit dem Familiengericht - müsste ich so ein Verfahren bezahlen, wenn ich einen "Umgangszwang" erwirken wollte?


    lt. Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 wird die Verpflichtung eines ET zum Umgang mit einem umgangsunwilligen ET als schädlich für das Kindswohl eingestuft, und schliesst somit auch Zwangsmittel gegen das ET aus-
    von daher hätte eine Klage von vornherein keine Aussicht auf Erfolg-


    macht also keinen Sinn ;-)


    versuchen kannst Du natürlich mit ihm über das JA eine Einigung zu erzielen... ob das hier bei einem Kind in dem Alter noch erfolgversprechend an, kommt wohl darauf an, ob der Vater über das Jungendamt bereit ist, mitzuarbeiten.... ne Typfrage-


    besser wäre wohl, das Kind zu stärken, seinen Willen deutlicher zu äussern, und zu lernen, dass der Vater seinen Nichtumgang wohl eher nicht aus persönlichem Desinteresse so sieht-


    An Deiner Stelle würde ich persönlich bei Kids Ü13 da eher völlig raushalten, und nur versuchen, mein Kind zu stärken, und es aufzufangen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)