KU neu berechnet - nachträgliche Verrechnung durch KV rechtens?

  • KU wurde von Beistandschaft neu berechnet. Schreiben ging diesbezüglich am 4.11.2016 an KV raus.Trotzdem hat KV Jan&Feb 2017 den alten (höheren) KU überwiesen.
    Heute schrieb er,dass er den zuviel gezahlten Betrag mit März verrechnet,d.h.im März das zuviel gezahlte von Jan&Feb abzieht.
    Ist das so rechtens?
    (ich war davon ausgegangen,dass er stillschweigend den alten Betrag weitergezahlt hat,da er durch seinen Arbeitsplatzwechsel jetzt weniger verdient als vorher und dies eigtl auch dem JA noch begründen sollte,da dies ja normalerweise nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen gehen darf)

  • Rein rechtlich ist zuviel gezahlter Unterhalt verwirkt und verbraucht ... Aber ob man das so durchziehen will, ist eine andere Sache.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap:
    in dem Falle würde ich das durchziehen.
    Er hatte über 6 Wochen Zeit,den DA zu ändern.
    Hat den Kontakt zu Kind vor 1 Jahr abgebrochen,alle geplanten Umgänge/Ferien gecancelt.
    Dadurch hat er keine Umgangskosten,bekommt aber hälftiges KG.Und ich kann sehen,wie ich Ferien,Kitaschliesstage,Feiertage (Schichtdienst) komplett alleine manage,wobei natürlich viel Geld für die Betreuung draufgeht und es schon ein ganz schönes Unterfangen ist,das immer hinzubekommen
    Hat sich einen anderen Job gesucht,bei dem er viel weniger verdient.

  • Letzteres darf er nicht. Da verwundert, dass er niedriger eingestuft wurde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein Gespräch mit dem Beistand ist sicherlich angebracht. Theoretisch könnte Ex auch an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt werden.


    Ist natürlich immer blanke Theorie. Das durchzusetzen ist oft eine unsichere und kostspielige Sache. Leider.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • SB vom JA ist leider erst nächste Woche wieder da.


    An den Kosten für die Kita hat sich KV auf meine Aufforderung hin beteiligt (seitdem ich überhaupt wusste, dass das über Mehrbedarf einforderbar ist. - jetzt sind wir im beitragsfreien letzten Kitajahr.
    Die Betreuung an den Randzeiten regle ich über Babysitter & Co - da gibts keine hochoffiziellen Rechnungen, also auch keine Möglichkeit der Beteiligung.