Minijob und Maßnahme

  • Hallo ihr lieben Foris, :winken:


    Meine Freundin hat vor ein paar Monaten einen Minijob angenommen, sie bezieht zur Zeit noch ALG I und nun hat die Agentur für Arbeit sie in eine Maßnahme gesteckt: Berwerbungstraining etc. tgl. 8 Stunden stehen auf dem Programm.


    Nun soll sie aber bis Weihnachten unter der Woche und jeden Samstag einspringen. (Arbeitet als Verkäuferin in einem Klamottenladen).


    Nun ist meine Frage, da sie da wohl eh nur vor einem Rechner sitzt und sich keiner um sie kümmert, kann sie eigentlich einen Ausgleich bekommen seitens der Maßnahme, damit sie ihre Gesetzlichen 8 Stunden pro Tag nicht überschreitet? Die Agentur für Arbeit erkennt ihren Job nicht an und sagt ihr Vollzeit Job sei momentan die Maßnahme.


    Mir kommt das alles ein wenig spanisch vor und Ahnung hab ich da selbst auch nicht wirklich, außer was Gesetzlich geregelt ist.


    Vielen lieben Dank vorab fürs lesen und Antworten. :thanks:

  • Ich versteh das Problem nicht - die Maßnahme ist zur Zeit quasi ihr Arbeitsvertrag - der Nebenjob geht "nebenher" z.B. Samstags oder Abends - wie bei einer normalen Vollzeitbeschäftigung ach.
    Beim AG dürfte sie wegen dem Nebenjob auch nicht fehlen.

  • Aus dieser Seite macht es Sinn. Die Perspektive hatte ich nicht.
    Und da gäbe es auch nicht die Möglichkeit dem TN entgegen zu kommen? Ich meine die Versuchen ja schließlich Leute in Arbeit zu bekommen... so würde sie den Minijob ja verlieren.

  • wenn sie ALG I bezieht - muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - tut sie das nicht oder nur tei/zeitweise würde ich das ALG I entsprechend gekürzt - das ist also ein ganz dünnes Eis für Forderungen.
    Leider haben sehr viele Maßnahme-Klienten irgendwelche Sonderlocken - deshlab sind die auch so empfindlich - da wären die Reihen nämlich ruckzuck leer und die Steuergelder würden verschwendet.
    Minijobs sind nunmal Nebenerwerb - wenn der AG sie da täglich und flexibel forert - dann muss er sie Teilzeit einstellen - dann kann sie sich bei der Agentur abmelden und die Maßnahme ist beendet.
    Wenn sie bei ihren Bewerbungsbemühungen die parallel weiterlaufen einen Job zum 01.12. findet - kann sie den Minijob auch nicht mehr ausführen oder nur noch zeitlich angepaßt.