Hallo,
Heute habe ich Post von der beistandschaft bekommen. Da mein Exmann keinen Unterhalt leistet will sie nun einen Antrag auf lohnpfändung vor Gericht eingereicht.
Ich habe zwei Kinder.
Für die ältere (13) wurde ein Antrag auf verfahrenskostenhilfe gestellt um zu prüfen ob sie einen verfahrenszuschuss zahlen mühte.
Jetzt soll ich meine finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen.
Mir stellt sich die Frage warum? Mit ich dann das Verfahren zahlen welches das Amt angestrebt hat?
Ich habe einen Titel für je Kind 92 Euro. Wenn ich nun das Verfahren zahlen müsste rechnet da ich das ja nie....
Werde versuchen morgen beim Amt jemanden zu erreichen. Es wäre nur nett wenn ich wenigstens etwas Input zu dem Thema von euch bekommen könnte um meine Sorgen etwas zu beruhigen.
Danke im voraus.
Gruß hep