Vermögungsauskunft

  • Hallo,
    Heute habe ich Post von der beistandschaft bekommen. Da mein Exmann keinen Unterhalt leistet will sie nun einen Antrag auf lohnpfändung vor Gericht eingereicht.
    Ich habe zwei Kinder.
    Für die ältere (13) wurde ein Antrag auf verfahrenskostenhilfe gestellt um zu prüfen ob sie einen verfahrenszuschuss zahlen mühte.


    Jetzt soll ich meine finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen.


    Mir stellt sich die Frage warum? Mit ich dann das Verfahren zahlen welches das Amt angestrebt hat?
    Ich habe einen Titel für je Kind 92 Euro. Wenn ich nun das Verfahren zahlen müsste rechnet da ich das ja nie....


    Werde versuchen morgen beim Amt jemanden zu erreichen. Es wäre nur nett wenn ich wenigstens etwas Input zu dem Thema von euch bekommen könnte um meine Sorgen etwas zu beruhigen.


    Danke im voraus.


    Gruß hep

  • Hallo!
    Ja voll ätzend den Kram hab ich neulich auch per Post bekommen. Die prüfen eben, ob du "schlecht genug" verdienst um Verfahrenskostenbeihilfe zu bekommen. Ich denke wenn man genug verdient, muss man die Gerichtskosten dann ganz oder teilweise selbst zahlen. Wissen tu ich das allesdings nicht.

  • Bei mir ist es sogar so, dass ich keinerlei Einkommen habe. Mein Mann, der ja eigentlich rein rechtlich nichts mit meinen Kindern zu tun hat, muss die Gerichtskosten und Anwaltskosten im Kindesunterhaltsstreit bezahlen. Die Gerichtskosten sind aber längst nicht so hoch wie die Anwaltskosten, daher wird es sich für Dich bestimmt rechnen, hoffe ich.

  • Ganz verstehe ich auch nicht, dass die Tocher auf Bewilligung von Verfahrenskostenbeihilfe geprüft wird. Sie ist doch noch gar nicht geschäftsfähig. :hae:


    Eines solltest Du auch noch wissen.
    Selbst wenn Dein Antrag bewilligt wird, dann kann man mindestens 4 Jahre ( vielleicht noch länger,mein da hat sich mal was verändert), noch Geld nachfordern.
    Sprich, man kann immer wieder das laufende Einkommen abfragen.
    Gegebenenfalls musst Du dann noch alles zurück zahlen.
    So geschehen im Verfahren der Scheidung und Unterhaltsforderungen :flenn .


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Hallo
    Stelle gerade fest das die autokorrektur mir eine sehr miese Rechtschreibung verpasst hat.


    Ich verstehe halt nicht warum ich meine Finanzen offen legen soll da ja das Amt im Namen meiner Tochter verfahrenskosten beantragt haben.


    Ich selber benötige ja keinen verfahrenskostenzuschuss.....


    Hab mich noch nie damit so recht auseinandergesetzt

  • Könnte mir nur vorstellen, dass die überprüfen wollen, ob du die Kosten nicht selber kannst?
    Da die Tochter ja bei dir wohnt.


    Bei mir war das damals so, da hab ich das für meinen Anwalt bekommen, da ich nur Elterngeld hatte und U vorschuss & Kindergeld,
    Dadurch hab ich diese Verfahrenshilfe bekommen.
    Jetzt würd ich es nicht mehr bekommen, da ich nun arbeite.
    Wobei die beim Amtsgericht je nach Sachbearbeiter, echt heftig sind, im Sinne von nicht nett;(

  • Hallo,


    eine Pfändung (egal in welcher Art) kostet beim Vollstreckungsgericht Geld. In der Regel sind das zwischen 50-80 €.


    Diesen Betrag müsste/sollte eigentlich der Unterhaltsschuldner zahlen.
    Aber wer die Pfändung einleitet muss das Geld gegebenenfalls vorlegen, wenn er keine Prozesskostenhilfe bekommt.


    Der Beistand leitet ja für das KIND die Pfändung ein. Da die Kinder in der Regel kein Geld haben muss der betreuende Elternteil (in dem Fall du) seine Unterlagen vorlegen, damit das Gericht prüfen können, ob der Elternteil es vorlegen kann oder so wenig hat, dass er auch Prozesskostenhilfe bekommen kann.
    Nur dann ist eine Pfändung für Mutter und Kind kostenfrei. Das Jugendamt übernimmt nämlich keine Kosten. Es arbeitet zwar kostenfrei für das Kind, zahlt aber keine Pfändungskosten oder Gerichtskosten oder ähnliches.


    Um für das Kind oder dich als Mutter die Pfändung möglichst kostenfrei zu gestalten, hat der Beistand dir das Formular für Prozesskostenhilfe geschickt. Deshalb empfiehlt es sich dieses auszufüllen und zusammen mit Belegen an ihn zurück zu schicken.
    Dann kann es mit der Pfändung zusammen einreichen und du hast vielleicht Glück und musst nichts vorlegen!


    Ist beim Unterhaltsschuldner tatsächlich Geld zu holen, dann muss er natürlich auch die Pfändungskosten zurückzahlen.
    Das kann der Beistand bei dem Pfändungs Auftrag gleich mit beantragen.
    Für eine Pfändung braucht es keinen Extra Anwalt, das macht natürlich der Beistand.


    Die Beispiele, die hier mit Anwalt usw. genannt wurden, betreffen die familienrechtlichen Unterhaltsverfahren vor dem FAMILIENgericht.
    Eine Pfändung findet im Gegensatz dazu aber beim VOLLSTRECKUNGSgericht statt, das ist was ganz anderes.


    Auch heißt es beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe und beim Vollstreckungsgericht noch weiterhin Prozesskostenhilfe.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: