Hallo
ich hab mal eine Frage zur Berechnung des Unterhaltes. Bei uns wurde Neuberechnet und ich habe nur eine grobe Übersicht bekommen, durchschnittliches Nettogehalt minus 5% berufsbedingte Aufwendungen. Nun gehe ich davon aus das der vorhandene Dienstwagen nicht berücksichtig wurde (dieser geldwerter Vorteil kommt doch auf das Nettoeinkommen drauf oder??) und die berufsbedingten Aufwendungen erschließen sich mir nicht da weder Kosten für Arbeitsweg (Dienstwagen all inklusive mit Tankkarte und privater Nutzung) noch Betreuungskosten für das Kind welches im Haushalt lebt.
Könnt ihr mir sagen ob man trotz Dienstwagen berufsbedingte Aufwendungen überhaupt abziehen darf?
MfG Sunny