berufsbedingte Aufwendungen

  • Hallo



    ich hab mal eine Frage zur Berechnung des Unterhaltes. Bei uns wurde Neuberechnet und ich habe nur eine grobe Übersicht bekommen, durchschnittliches Nettogehalt minus 5% berufsbedingte Aufwendungen. Nun gehe ich davon aus das der vorhandene Dienstwagen nicht berücksichtig wurde (dieser geldwerter Vorteil kommt doch auf das Nettoeinkommen drauf oder??) und die berufsbedingten Aufwendungen erschließen sich mir nicht da weder Kosten für Arbeitsweg (Dienstwagen all inklusive mit Tankkarte und privater Nutzung) noch Betreuungskosten für das Kind welches im Haushalt lebt.



    Könnt ihr mir sagen ob man trotz Dienstwagen berufsbedingte Aufwendungen überhaupt abziehen darf?



    MfG Sunny

  • Das ist eine Pauschale, die ohne Einzelnachweis üblicherweise anerkannt wird.
    Du kannst versuchen, dagegen anzugehen und den Einzelnachweis fordern vor Gericht. Das macht aber sehr selten den Kohl fett.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das würde in unserem Fall aber eine Erhöhung von 10% anstatt nur 5% machen die dann auch umsetzbar wären. Und der Nachweis über den Dienstwagen liegt ja laut Jugendamt vor. ich vermute aber die haben das nicht richtig mit berechnet. Hab aber nun dort nachgefragt und bin gespannt auf die Antwort.

  • Ob die Beistandschaft das richtig berechnet, kann dir hier ohne Einsichtnahme in die Unterlagen niemand sagen. Das Ansetzen einer Pauschale ist üblich. Der Dienstwagen als solcher macht sich bei der Einkommensteuerberechnung bemerkbar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • der Dienstwagen ist idR. ein geldwerter Vorteil, der natürlich auch versteuert werden muss, und idR. auch auf den Gehaltsabrechnungen erscheint-
    von daher muss er mehr versteuern, als er Brutto hat-
    die kann eher zu einer Steigerung der 5 % führen :brille
    die 5% berufsbedingter Aufwendungen beziehen sich idR. nicht auf Fahrtkosten-diese könnten je nachdem eventuell sogar extra geltend gemacht werden, was er ja nicht getan hat-
    auch Betreuungskosten haben ja niemals etwas mit berufs(!)bedingten Aufwendungen zu tun-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)