Auskunftsverlangen des Jobcenters, obwohl Sohn bei mir lebt

  • Anscheinend Standard-08/15-Verfahren. Eltern mit Kind getrennt? Dann ist die Mutter alleinerziehend und Vater hat Unterhalt zu leisten.
    Gelesen werden die Unterlagen wohl nicht, sondern Formbriefe rausgehauen ... Das ist ein Stückchen "Alltagsrassismus".


    Naja, das Bundessozialgericht hat sich in dieser Hinsicht doch schon recht klar geäußert. Wenn kein sozialrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht, dann besteht ggf. familienrechtlich einer.
    Allerdings, von Jobcentern, die einen ggf. leistungsfähigen BET auf Umgangskostenerstattung verklagen, hört man aber doch recht wenig.


    Zitat


    Ob auf die Beklagte überhaupt familienrechtliche Ansprüche der Kläger zu 2 bis 4 gegen ihren Vater gemäß § 33 Abs 1 SGB II übergegangen sind, war nicht zu entscheiden. Für die Geltendmachung derartiger Ansprüche sind die Familiengerichte zuständig. Es kann deshalb auch offen bleiben, ob die Rechtsansicht des LSG zutrifft, ein Anspruch der Kläger zu 2 bis 4 gegen ihren Vater scheitere schon daran, dass dieser Betreuungsunterhalt leiste, sodass ein Anspruch auf Barunterhalt (vgl §§ 1606 Abs 3 Satz 2, 1612 Bürgerliches Gesetzbuch) in jedem Falle ausscheide. Hierbei ist ggf zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Umgangsrecht der Kinder nicht nur einen hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert einräumt (vgl zuletzt BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - NJW 2008, 1287 und BVerfGE 108, 52), sondern auch betont, dass die Ermöglichung des Umgangs mit beiden Elternteilen vorrangig ein Recht des Kindes ist (BVerfG NJW 2008, 1287, 1289 RdNr 75), was eine gemeinsame Verantwortung beider Elternteile für die Kosten des Umgangs begründen könnte.


    BSG, B 14 AS 75/08 R v. 02.07.2009:


    https://sozialgerichtsbarkeit.….php?modul=esgb&id=123785