Ich habe zwei Kinder mit meinem Ex, im alter von 13&7 Jahren.
Jetzt wird Ex demnächst erneut Vater.
Was ändert sich am KU seiner ersten beiden Kinder?
Ändert sich überhaupt etwas?
KV zahlt KU/Mindestsatz, lebt mit seiner Freundin zusammen.
Ich habe zwei Kinder mit meinem Ex, im alter von 13&7 Jahren.
Jetzt wird Ex demnächst erneut Vater.
Was ändert sich am KU seiner ersten beiden Kinder?
Ändert sich überhaupt etwas?
KV zahlt KU/Mindestsatz, lebt mit seiner Freundin zusammen.
Da er ja früher auch schon um 6 Euro gekämpft hat, wird er es ggfls. anstreben in der Düsseldorfer Tabelle in die 3. Kind Stufe zu rutschen.
Ich kenne einige Männer die ihren "alten" Kindern den alten Satz zahlen - rein moralisch finde ich das auch voll verständlich.
Mach dich nicht wuschig - je nach Stufe sind es ein paar Euro - für seinen Seelenfrieden.
...sieben! Euro waren es...
Nein, wuschig mache ich mich nicht. Ich hatte, Logischer Weise, eben den Gedanken.
Wenn sich etwas ändert, dann müsste KV sich sicherlich selbst darum kümmern, oder?
ja, müßte er ....
So viel ich weiss, wird das was nach Abzug des Selbstbehalts übrig bleibt... dann nach Alter... auf alle 3 Kinder aufgeteilt... so hat mir meine Anwältin es erklärt... bei uns kann das dann um die 150 € weniger sein.
Ist das dann egal ob er mit der KM seines weiteren Kindes zusammenlebt?
Also, zählt dann nur sein Einkommen?
... soweit ich weiss... wird nur von seinem Einkommen ausgegangen... obwohl sie auch zusammen leben...
Danke für die Antworten :blume
Ich warte es einfach ab. Aber dennoch Hilfreich zu wissen in welche Richtung es laufen könnte.
Kümmern muss er sich darum eh alleine...
Ist das dann egal ob er mit der KM seines weiteren Kindes zusammenlebt?
Also, zählt dann nur sein Einkommen?
Zählt nur sein Einkommen
wenn es zu einer Mangelfallberechnung wird kann der Selbstbehalt reduziert werden da Wohnvorteil durch zusammenleben
Aber der KV ist doch auch die ersten 3 Jahre noch für den Unterhalt der Kindesmutter zuständig. Somit kann man ihm keinen Wohnvorteil anreichen und den Selbstbehalt kürzen, denn die (Neu-)KM wird unter Umständen gar kein eigenes Einkommen haben.
Wenn der KV nicht gerade ein rosiges Einkommen hat, kann der Unterhalt für die beiden "großen" Kinder in meinen Augen ziemlich gewaltig nach unten gehen.
Somit kann man ihm keinen Wohnvorteil anreichen und den Selbstbehalt kürzen, denn die (Neu-)KM wird unter Umständen gar kein eigenes Einkommen haben.
Die steht aber im Rang hinter den Kindern und muss schauen, wo sie mit ihrem Neugeborenen bleibt.
Die steht aber im Rang hinter den Kindern und muss schauen, wo sie mit ihrem Neugeborenen bleibt.
Okay, dann bin ich da falsch informiert, sorry.
KV und (neu)KM sind beide Beamte. Also Einkommen ist bei beiden gesichert.
Aber der KV ist doch auch die ersten 3 Jahre noch für den Unterhalt der Kindesmutter zuständig. Somit kann man ihm keinen Wohnvorteil anreichen und den Selbstbehalt kürzen, denn die (Neu-)KM wird unter Umständen gar kein eigenes Einkommen haben.
Des wegen ja kann der Selbstbehalt reduziert werden und nicht wird
Zu erst wird das verfügbaren Einkommen auf die Leiblichen Kinder verteilt bleibt noch etwas übrig
bekommt KM Betreuungsunterhalt
:frag keinen Plan ob das auch zutrifft wenn man zusammen lebt
Betreuungsunterhalt ist ja eigentlich für getrennt lebende
[/u]Zu erst wird das verfügbaren Einkommen auf die Leiblichen Kinder verteilt bleibt noch etwas übrig
bekommt KM Betreuungsunterhalt
:frag keinen Plan ob das auch zutrifft wenn man zusammen lebt
Betreuungsunterhalt ist ja eigentlich für getrennt lebende [/size][/color][/font]
a) kommt die Gute erst nach den Kids
b) wird sie zumindest im ersten Jahr Elterngeld bekommen
a) kommt die Gute erst nach den Kids
:hae: ?-( Hab doch geschrieben
"Zu erst wird das verfügbaren Einkommen auf die Leiblichen Kinder verteilt"
b) wird sie zumindest im ersten Jahr Elterngeld bekommen
Elterngeld ist Ihr Einkommen
mir nichts bekannt das eigenes Einkommen Betreuungsunterhalt ausschließt, wird allerdings berücksichtigt.
Voraussetzung für Betreuungsunterhalt ist aber getrennt lebend bzw nicht ehelich
hier ja dann Lebensgemeinschaft, so ein Zwitterfall :ohnmacht:
interessant wird es - wenn er eine Elternzeit anstrebt
interessant wird es - wenn er eine Elternzeit anstrebt
Das dürfte an seinen Unterhaltspflichten aber nichts ändern. Unterhaltspflichtige müssen sich Elternzeit eben leisten können. Zur Not muss die neue KM dann die Kohle ranschaffen oder die Familie geht als BG ins ALG II.
:lgh :lgh :lgh :lgh
:rotwerd Sorry erzähle das mal einer Unterhaltspflichtigen Mutter
:lgh :lgh :lgh :lgh
:rotwerd Sorry erzähle das mal einer Unterhaltspflichtigen Mutter
Mütter trifft es nicht. Das BGH Urteil heisst nicht umsonst Hausmannsurteil