termin beim familien gericht?

  • Hallo an die, die es lesen,


    hatte vor einiger Zeit all. Sorgerecht beim Familiengericht beantragt ...KV seit april2014 verschwunden ..keine telefonnr ,keine adr.


    kein Anruf auch nicht zum Geburtstag mal ein Gruß an Sohn ...der bitterlich weinte er weiß warum Papa ihn nicht besucht ...er liebt ihn nicht !!!


    Jetzt haben wir ein Vorladung zum Gericht auch KV bekommt eine zugesendet ...weiß mittlerweile vom Jugendamt er wohnt in Bayern ...wir in Köln


    Ist es normal das Sohn (5) mit muss zur Anhörung ...


    und was erwartet mich dort ...was kommt auf den Zwerg zu?



    Lg Angela

  • Hallo angela1980,


    bei Anhörungen zum Sorgerecht gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das heißt der zuständige Richter muss sich ein Bild vom Kind und von der Familie machen. In der Regel besucht euch vorher noch ein Verfahrensbeistand. Das ist ein Anwalt für das Kind. Manchmal ist es so, dass die Kinder zwar zum Anhörungstermin bei Gericht erscheinen müssen, aber wenn die Sache klar ist, dann gar nicht gehört werden. Nur wenn die Eltern unbedingt auf eine Entscheidung durch das Gericht drängen, wird das Kind mit dem Verfahrensbeistand und ohne Eltern gehört.


    Wird schon alles gut gehen.


    Gruß

  • Der sollte sich auf alle Fälle melden. Hast du den Antrag über einen Anwalt stellen lassen? Dann sollte der dir das sicher beantworten können. Falls du dich direkt ans Gericht gewandt hattest, dann probiere es dort.


    Gruß

  • Würdest du evtl berichten, wenn der Termin war? Gerne auch per PN. Wir haben eine ähnlich Situation von daher würde mich das auch interessieren wie das dann abläuft.

  • Hallo


    ich habe das Sorgerechtsverfahren auch schon durch( beim Ag und OLG). Normalerweise kommt ein vom Familiengericht beauftragter Verfahrensbeistand bei dir vorbei und spricht dann auch kurz alleine mit dem Kind. Wenn dies nicht geschieht, was ich so nicht kenne mach dir aber keine Gedanken. Dein Sohn wird nicht im Gerichtssaal angehört sondern wenn dann lediglich für wenige Minuten in einem Nebenzimmer mit einem Beistand vom Jugendamt oder dem Verfahrensbeistand. Wie das Ganze ausgeht hängt ua davon ab was der KV äußert, ob er überhaupt erscheint etc. und ob er darauf besteht weiterhin die Sorge mit zu tragen. Normalerweise gibt es aber da auch vorher Gespräche mit dem KV und dem Jugendamt. Das vollständige Sorgerecht wird heute eher selten ausgestellt, erst recht wenn der KV sich nicht problematisch in den Alltag einmischt. Sollte er gar kein Interesse bekunden oder Probleme machen kann es sein dass dir Teilbereiche des Sorgerechts zugesprochen werden. (meistens das Aufenthaltsbestimmungsrecht etc)


    Wünsche dir dass alles gut klappt, wenn du noch Fragen hast oder Bescheid geben möchtest wie es war, ich höre gerne zu.


    LG