Gemeinsames Sorgerecht?

  • Ich war bei einem Anwalt für Familienrecht, er meinte:


    a) Gsr wird überbewertet-von beiden Seiten
    b) er würde das so erstmal nicht unterzeichnen, wenn ich das Abr behalten möchte
    c) ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass Kv etwas gegen unseren Umzug wird unternehmen können, v.a. da er sich nicht wirklich viel um gemeinsames Kind gekümmert hat bisher


    wir waren uns soweit einig, dass ich nun mit Hilfe der Caritas Kv informiere und wir einen neuen Termin ausmachen, sobald Kv daraufhin reagiert (und z.B. Gsr vor Gericht beantragt oder ähnliches.)
    Nur Caritas hat wie gesagt in nächster Zeit keine Termine mehr frei, die scheinen personelle Engpässe zu haben und somit muss ich Kv wohl alleine informieren. Und genau da weiß ich halt nicht, was schreiben.(vermutlich so wenig wie möglich?)



    Ist es sinnvoll, das GSR erstmal zu verweigern, ohne den Umzug zu erwähnen? nicht, dass mir das im nachhinein negativ ausgelegt wird, dass ich das verschwiegen habe?

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  • Ist es sinnvoll, das GSR erstmal zu verweigern, ohne den Umzug zu erwähnen? nicht, dass mir das im nachhinein negativ ausgelegt wird, dass ich das verschwiegen habe?


    Wie schon gesagt, warte den Antrag ab!


    Meinetwegen auch den Termin bei der Caritas! Warum willst du vorher agieren?


    Warum willst du ihn vorher informieren?
    Würde ich nicht tun!

  • also sollte ich das Jugendamt informieren, dass ich nicht einfach so das Gsr unterschreibe und dann seine Reaktion abwarten? (Ohne den Umzug überhaupt zu erwähnen?)

    Einmal editiert, zuletzt von ??? ()

  • Selbst wenn du nach Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen würdest, könntest du nicht "in aller Freiheit" 700 Kilometer weiter wegziehen. Auch da hätte der Vater Möglichkeiten, gegen vorzugehen. Absprachen bezüglich Umzug, die du heute mit ihm triffst, könnte er in zwölf Monaten locker aufkündigen.


    Deinen Wunsch, die Sache "wasserfest" zu machen, wird dir niemand erfüllen können. Du kannst nur Voraussetzungen schaffen, die es dir einfacher machen, im Streitfall (und nur darum geht es ja), deine Wünsche einfacher durchzusetzen.


    Fakt ist: Vater hat regelmäßigen Umgang. Es gibt keine unverhältnismäßigen Besonderheiten, soweit das aus deinen Ausführungen herauszulesen ist. Beantragt er das gemeinsame Sorgerecht, wird er es also bekommen. Dein Anwalt irrt, wenn er das Sorgerecht noch beurteilt danach, "der Vater hätte sich wenig gekümmert". Das ist nicht mehr Maßstab. Die Frage ist einzig, was jetzt und in Zukunft gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen würde. (Und ganz ehrlich: Es ist anscheinend kein allzu häufiger, aber regelmäßiger Umgang gewesen. Das kannst du beim Richter nicht als Grund für eine Sorgerechtsverweigerung anbringen. Das wäre kontraproduktiv).



    Mir erschließt sich aber nicht, warum du jetzt die Caritas außen vor lassen willst, nur weil die erst einen Termin im Oktober anbieten können. Das ist nun wirklich kein Zeichen von hoher Auslastung bei der Caritas, sondern völlig normal. Was treibt dich, dass du das jetzt und gleich und sofort klären willst und damit auch dem Vater gegenüber ungeheuer hoch hängst?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Um das richtig zu stellen, das mit dem wenig kümmern hat der Anwalt nicht damit in Verbindung gebracht, dass der Kv das GSr nicht bekommen würde, sondern damit, dass das Verhindern des Umzugs (durch z.B. Übertragung des ABR auf KV) dadurch sehr unwahrscheinlich ist.
    Ich möchte das einfach gerne klären, bevor Anfang Oktober der Termin Beim Jugendamt wegen Gemeinsamer Sorgerechtserklärung ist. Die Caritas ist noch nicht aussen vor, ich habe die Zustimmung der Caritas, dass ich im Streitfall auf ein Vermittlungsgespräch bei Ihnen verweisen darf. Nur muss ich den Kv ja nun irgendwie bis Anfang Oktober darüber informieren, dass ich den Termin so erstmal nicht wahrnehmen werde.

  • Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war der Umzug ursprünglich in ca. 3 Jahren geplant und es klangen hier und da noch Unsicherheiten durch ob oder ob nicht. (Ja: Post 24)

    Zitat

    naja eigentlich war ein Umzug angedacht in 3 Jahren, wenn mein partner
    bis dahin nicht geschafft hat, herzukommen und ein erneuter Schulwechsel
    ansteht.


    Jetzt in Hektik zu geraten und das quasi über Nacht vorab zu tun schafft vielleicht keine guten Voraussetzungen für den Neubeginn.


    Und ob das hier:

    Warum willst du ihn vorher informieren?
    Würde ich nicht tun!

    wirklich konstruktiv für die Elternebene ist ???
    Ich hab da Zweifel.


  • Und ob das hier:

    wirklich konstruktiv für die Elternebene ist ???
    Ich hab da Zweifel.


    Ich habe da keinerlei Zweifel. Wenn ??? das so macht, wie juwi ihr das rät, kann sie auch gleich die Elternebene begraben. ??? wäre schlicht weg eine Person, der man einfach alles zutrauen würde. Vertrauen ade.

  • wenn ts es so macht wie juwi es empfiehlt, dann liefert sie ihm eine steilvorlage für das gericht. da sie keine gründe vorbringt, warum das sorgerecht dem kindeswohl schadet, wird er gsr mit allem drum und dran gerichtlich bekommen. dazu braucht er auch nicht bis nächsten sommer.

  • ja so seh ich das eigentlich ja auch juwi. Nur unbegründet ihm jetzt das Gsr verweigern, um dann einfach umzuziehen, ist nicht so meins.Möchte das ganze schon fair und ehrlich über die Bühne bringen. Und da Anfang Oktober von ihm der Termin beim Ja gemacht wurde zwecks Unterzeichnung vom Gsr, denke ich, ist jetzt der geeignete Zeitpunkt, ihn über die Umzugspläne zu informiere, ich weiß nur nicht genau wie..

    Es gibt für dein Vorhaben keinen schönen, guten oder richtigen Weg.
    So oder so wirst du dir Ärger einhandeln.


    Den geringsten Ärger machst du dir, wenn du dem KV, deinem Kind und der betroffenen Oma gegenüber unfair und unehrlich handelst,
    indem du den Umzug einfach durchziehst.


    Selbst bei gemeinsamem SR wird das Kind bei dir bleiben, da es schon immer bei dir lebte. Relativ sicher bekommst du also das ABR.


    Der Vater kann das ABR und damit den ev. Rückzug nach deinem erfolgten Umzug nur dann einklagen, wenn er bereit ist, sein Leben völlig umzukrempeln.
    Er müsste theoretisch 24 Std. für sein Kind da sein, Schul- bzw. Kiga-Zeiten ausgenommen.
    Ich vermute, das wird er aus div. Gründen nicht können oder wollen.
    Und selbst wenn er dazu bereit wäre, sind seine Chancen denkbar schlecht.


    Die "Kopfschmerzen", die du dir jetzt machst, sind völlig überflüssig und kommen noch dazu reichlich spät.
    Die hättet ihr beide, du und dein Next, euch machen müssen, als der Zug noch nicht abgefahren war.



    LG
    Joachim