EASO Verfahren auf Herausgabe an mich, SO Verfahren - möchte nicht das meine Tochter darunter leidet

  • Hallo, ich bin Papa einer süssen Tochter im alter von 15 mon.


    Ich schreibe zunächst einen kurzen Überblick der momentanen Situation, damit es verständlicher wird.


    Situation:
    Kind, Mädchen 15mon, aufgeweckt und gesund.
    Kindesvater ( Ich 43) , Berufstätig, gute Anstellung, eigene große Wohnung, gutes soziales Umfeld. KV
    Kindesmutter (37), hat bislang ab Schwangerschaft bei KV gewohnt, 2
    Jahre Mutterschutz, geringes einkommen,(psych. erkrankt), aus psych. krankem Elternhaus. keine sozialen Kontakte.


    Unsere bisherige Beziehung KV&KM bestand von Anfang an aus Unbeständigkeit, dann wurde die KM ungewollt (meinerseits) Schwanger, sie sagte sie hätte die Pille absichtlich abgesetzt und mir dies vorenthalten weil sie unbedingt "schnell" ein Kind wolle.


    Ich entschied mich (nach Vernunftsgesprächen mit der KM & weil ich eine Krankheit der KM erahnte ) dennoch für die Schwangerschaft und schliesslich dafür ein guter Papi für meine Tochter zu sein, und erkannte die Vaterschaft vor dem Jugendamt an.


    Somit haben wir geteilte Sorge.


    Der psychische Gesundheitszustand der KM verschlechterte sich zunehmend und belastete mich und die Beziehung sehr, so das ich mich entschloss Beratungsstellen aufzusuchen und mich um Hilfsmöglichkeiten für die Familie zu bemühen.
    Eines Tages kam ich vom Job nach Hause, und KM mit Tochter waren weg. Spurlos Verschwunden.


    Die KM hatte mitbekommen das ich bei den Ämtern war, aber nicht verstanden das ich Hilfe für uns suchte, sie bekam wohl Angst dies
    entnahm ich später ihrer Aussage das ICH ihr das Kind wegnehmen könnte. Nach 37 Tagen stand sie dann wieder vor der Tür und wollte mit unserer Tochter zurück zu mir, wir redeten über unsere
    Beziehung und beschlossen für unsere Tochter gemeinsam da zu sein.


    Bereits nach 4 Wochen fingen die Probleme mit der KM wieder an, ich dachte es seien verspätete Wochenbettdepressionen. Sie war oft abwesend, und auchtete nicht auf unsere Tochter.
    Ich ordnete mich allen Wünschen ihrerseits des Friedenswillen unter und versuchte Ruhe zu bewahren, nahm ihre Ausbrüche, und Angriffe gegen mich und meine Familie nicht persönlich, und versuchte bis fast zur Selbstaufgabe, die Situation ruhig zu halten, mir wurde gedroht, ich wurde erpresst, mir wurden die Worte im Mund
    verdreht...


    Ich nahm wieder Kontakt zu den Beratungsstellen auf, weil der Zustand schon Unerträglich war und ich merkte das die KM geistig abwesend war
    und unserer Tochter sich mehrmals aufgrund der Unachtsamkeit verletzte ,dort verwies
    man mich an den sozial psychologischen Dienst (Gesundheitsamt).


    Da die KM eine Arzt-Phobie hat, und der Festen Überzeugung ist das alle anderen Krank ist nur sie nicht, erschwerte dies mein Vorhaben was ich schließlich dann beim spDi vortrug, und auch die Probleme die sich korperlich und seelisch schon bei meiner Tochter anzeigten.


    Vor einem Monat ist sie dann jetzt das 2 mal abgehauen jetzt seit 36 Tagen, wieder mit unserer Tochter. Ich weiß nicht wie es meiner Tochter geht und einen Umgang habe ich auch nicht.


    Ich habe jetzt eine Anwältin auf anraten des JA, des ASD, und des spDi aufgesucht, mit dem Jugendamt gesprochen, und ein Gerichtstermin steht bereits nächsten Monat an.


    Das Jugendamt, und der spDi haben eine Kindeswohlgefährdung aufgrund der Krankheit der KM an das Gericht gemeldet (die KM sei dem spDi seit 10 Jahren bekannt und sogar stationäre Behandlung für angebracht gewesen wäre, ein erhötes agressivitäts Risiko besteht, diverse gravierende Persönlichkeitsstörungen vorliegen wie multible emotional instabile Pers.Störung - paranoide pers. Störung + Arzt Phobie etc.etc..., und die akute Situation für das Kindeswohl bedrohlich ist, da sie Unsere Tochter eher als Puppe ansieht als einen eigenständigen Menschen).


    Jugendamt und spDi haben sich für die Übertragung des Sorgerechts an mich ausgesprochen.


    Ein Gespräch mit dem vVerfahrenspfleger vom Gericht bestellten hatte ich auch bereits, muss aber zu bedenken geben das dieser nur an der Beziehungsgeschichte interessiert war, ein Video von meiner Tochter und dem Zusammenleben mit Ihr, mir und der KM lehnte er massiv ab. Ich habe kein gutes Gefühl und würde diesem Herren nicht mal eine Minute mein Kind anvertrauen.




    Jetzt zu meiner Frage, wie läuft ein EASO Verfahren zur Herausgabe des Kindes an den KV mit anschliessendem SO Verfahren ab? - Warum 2 Verfahren?
    Wie kann ich meine Tochter vor dem ganzen stress schützen? Denn das letzte was ich möchte das sie das mitbekommt was da passiert, und ich will natürlich auch das sie in irgendeiner Weise Kontakt zu Mutter behält, sofern dies nicht schädlich für die psyche meiner Tochter ist... Das alles ist sehr sehr emotional, obwohl ich en Mann bin, heule ich fast jeden Abend, denn dies alles möchte ich meiner süssen Tochter am liebsten ersparen... Aber der Umgang mit der Mutter ist eben auch nicht gut, da sie sie wie eine "Pupe" händelt, fast schon mechanisch mit ihr umgehet, sie als ihren Besitz ansieht, und ihre keine Möglichkeit lässt sich zu entwickeln oder Soziale Kontakte aufzubauen... Die KM war in derVergangenheit sehr Bindungsintolerant, und hat unsere Tochter sehr vereinnahmt, so das diese beispielsweise noch mit 15mon auf ihrer Brust nachts schläft, wenn jemand sich mit unserer Tochter beschäftigen wollteist die KM immer dazwischen gegangen und hat die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. In den Letzten 3 Monaten ist meine Tochter immer mehr zu mir gekommen, und hat mit mir auf ihre Art kommuniziert, mir Dinge gezeigt und mich am Fingerumhergeführt. Dies hat sie mit der KM nicht gemacht, deshalb denke ich das auch unserer Tochter meine Nähe sehr fehlt.


    Ich weiß wirklich nicht ob das alles so gut ist, Ich bin allerdings bereit und sehr motiviert auch alleinerziehend den Weg mit ihr zu gehen. Aber vom Grundsatz her denke ich eben ein Kind braucht Mutter und Vater.


    Ich mache mir auch sorge darum wie die KM reagiert wenn das Urteil negativ für sie ausfallen würde, ich denke das sie dann gewalttätig werden könnte und unserer Tochter oder sich selbst was antuen könnte.


    Ich wäre über Hilfe, bzw. Tips / Antworten sehr sehr Dankbar!

    Ein Kind macht unser Zuhause glücklicher, die Liebe stärker, die Geduld größer, die Hände ruhiger, die Nächte kürzer, die Tage länger und die Zukunft heller.

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  • Hi,
    ich kann Dir zu deiner Frage keine Antwort geben. Da kenn ich mich einfach nicht aus.


    Habe aber eine Frage an Dich:
    wo ist deine Tochter?
    Ist sie immer noch weg?


    Hast Du irgendeine Vorstellung wo sie ist?
    Wo war die KM beim ersten Mal?

  • wie läuft ein EASO Verfahren zur Herausgabe des Kindes an den KV mit anschliessendem SO Verfahren ab? - Warum 2 Verfahren?


    im ersten Verfahren wird der Richter sich die entsprechenden Seiten alle anhören, und eine so gut, wie es denn halt möglich ist "vorläufige" Entscheidung fällen, wo das Kind seinen Aufenthalt akut (also bis zum Hauptverfahren) haben soll-
    jede Seite kann das vorlegen (kurz), was sie meint an nachweislichen (!) Gründen zu haben, dass das vorläufige ABR auf die Eine, bzw. Andere Seite soll-
    (also z.B. könnte Deine Ex ein Attest vorlegen, dass sie zur Zeit "stabil" ist... also nur als Beispiel)
    Das JA wird zu den bekannten Fakten gehört (wobei jeweils der Anwalt der Gegenseite idR. versucht, diese Argumente "auszuhebeln")-
    Der Verfahrenspfleger zur aktuellen Lage des Kindes....


    Je nachdem, wie sehr die psychische Erkrankung Deiner Ex aktuell (also sofort im Gerichtssaal) nachzuweisen ist, bzw. nachzuweisen ist, dass dies dem Kindswohl schadet.... wird der Richter und die Anwälte dannversuchen, dass ihr Euch auf einen Vergleich einigt- tut ihr dies nicht,
    muss er ja (im Endeffekt) aus dem Bauch (natürlich durch die Argumentation aller Seiten belegt) vorläufig entscheiden, dass das Kind bis zur HV bei Elternteil A lebt, und Elternteil B folgendes Umgangsrecht erhält-


    IdR. wird dann hier ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Erziehungs-und Bindungsfähigkeit von ET A und ET B feststellen soll (hier kämen dann ggf., falls dieses doch sehr kleine Kind eingebunden werden soll, VideoAufnahmen und ähnliches zum Tragen)- dies ist nicht Aufgabe eines Verfahrenpflegers ein Gutachten zu erstellen!


    Was ich noch sagen wollte... mir gefällt, dass Du versuchst sehr sachlich zu formulieren :daumen


    dennoch möchte ich Dich bitten, über folgende Formulierungen zumindest nachzudenken- mir persönlich machen sie Dich ein wenig "suspekt"... und das, wo der Text ansonsten sehr angenehm ist, und einen kontrollierten, und wirklich interessierten Vater vermuten lassen (hoffe, Du verstehst, was ich sagen will...)


    Du hast mit dieser Frau ("...geringes einkommen,(psych. erkrankt), aus psych. krankem Elternhaus. keine sozialen Kontakte....) zusammengelebt, und sogar ein Kind mit ihr bekommen (bzw. hast Du dieses "Risiko" zumindest "in Kauf genommen" immerhin hattest Du ja alle Möglichkeiten, dies selber zu verhindern ;-) )- erinnere Dich an das, was an ihr so gut war, dass Du Dich dazu entschieden hast!


    Und diese Formulierung... ich weiss echt nicht, wie die gemeint ist :hae:
    "...Ich entschied mich dennoch für die Schwangerschaft...."


    Warum hast Du kein Umgangsrecht? bzw. hat das JA versucht, hier zu vermitteln?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Noch eine andere Frage, die für dich wichtig werden könnte.


    Zitat

    erkannte die Vaterschaft vor dem Jugendamt an.


    Somit haben wir geteilte Sorge.


    Hast du nur die Vaterschaft anerkannt oder hast du auch gemeinsam mit der KM eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge unterschrieben.


    Sprich, hast du 2 Schriftstücke? Das eine auf dem du erklärst, dass du Vater dieses Kindes bist und eines auf dem du und die KM erklären das Sorgerecht für dieses Kind gemeinsam auzuüben?


    Tina

  • Hallo Tina, Danke für dein Statement,


    ja ich habe 2 Schriftstücke, und habe auch gemeinsam mit der KM eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge unterschrieben.

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  • Frage:


    Hast du eine ladungsfähige Anschrift deiner Frau und des Kindes? Sonst kann es ja keine Verhandlung geben.

  • Ich möchte mich da etwas korrigieren.

    Du hast mit dieser Frau ("...geringes einkommen,(psych. erkrankt), aus psych. krankem Elternhaus. keine sozialen Kontakte....) zusammengelebt, und sogar ein Kind mit ihr bekommen (bzw. hast Du dieses "Risiko" zumindest "in Kauf genommen" immerhin hattest Du ja alle Möglichkeiten, dies selber zu verhindern ;-) )- erinnere Dich an das, was an ihr so gut war, dass Du Dich dazu entschieden hast!


    Und diese Formulierung... ich weiss echt nicht, wie die gemeint ist :hae:
    "...Ich entschied mich dennoch für die Schwangerschaft...."


    Warum hast Du kein Umgangsrecht? bzw. hat das JA versucht, hier zu vermitteln?

    Ok im Eingang war der Teil zur KM nicht schön, ich wollte nur die Momentaufnahme und die Fakten festhalten.
    Das Krankheitsbild und die Hausverbote beim spDI, diversen Psychartern und
    Ärzten die sie vor unserer Beziehung hatte, sind wirklich ein Schock für
    mich gewesen, denn so schlimm hätte ich dies nicht vermutet. Und sie
    hat mir auch nie was davon erzählt. Das etwas nicht "normal" war hatte
    ich bemerkt, aber ich konnte damit Leben. Zu Anfang der Beziehung bis
    zur Schwangerschaft, empfand ich ihr Verhalten als "launisch".


    Dies alles habe ich JETZT erst vom Jugendamt erfahren!


    Sicher hatten wir gerade mal 2-3 Wochen eine schöne Zeit damals. Sie war eine
    Arbeitskollegen die nicht groß auffiel, eher schüchtern wirkte, und die
    von den anderen Damen gemobbt wurde. Ich stand zu Ihr, und machte ihr
    Mut auf der Arbeit. Auf einmal war sie dann in meinem Leben. Ich sollte
    sie bei einer EV gegen sie beraten ... (Angeblich hatte sie einen Arzt angeschrien weil dieser Ihr weh tat.??? ), Ich machte ihr damals Mut, und
    sagte das ihr sie solle sich einfache einen anderen Arzt suchen... Danach hatte ich dann allerdings einen kleinen Stalker um
    mich ;-) lieb gemeint. Und irgendwann waren wir dann zusammen.
    Sie hatte damals schon viele Probleme, Ihre Belastungsgrenze war sehr niedrig im Job, da
    konnte ich ihr Helfen, wir haben viel unternommen, und die Beziehung war
    damals für mich irgendwie als wäre ich nochmal 16.
    Und genau da hab
    ich den Absprung verpasst, denn wir hatten bestimmt 100 oder mehr
    trennungen, ich schob diese auf die Belastung im Job ihrerseits, denn
    nach 2 Tagen stand sie wieder vor der Tür mit einer Entschuldigung. Die
    Rosarote Brille hat mich blind gemacht, wie man so schön sagt... Mit der
    Zeit wurden Ihre "Anfälle" weniger, sie wurde selbstbewusster, bis sich
    das ganze ins Gegenteil Umschlug und ich mich dann trennte. Als sie mirnem
    sagte das sie Schwanger sei, hatten wir uns schon fast 3 wochen
    aufgrund der Trennung meinerseits nicht gesehen, ausser im Job. Ja - ich
    verließ mich damals auf ihre Aussage - sie nehme die Pille - dir ich
    ihr sogar noch "finanziert" habe.


    Ich habe mich für meine Tochter (die Schwangerschaft) entschieden, weil ich verantwortungsvoll bin, und meinen "Fehler" mit der Entscheidung Papa zu werden, zu einer Verantwortungsvollen sehr schönen Aufgabe gemacht habe :-) Kurzum ich habe mich sehr auf den neuen Erdenbürger gefreut und war stolz wie Oskar Papa zu werden, und habe mir vorgemacht, wenn die Kleine dann da ist, wird alles wieder Gut.
    Das Jugendamt wollte vermitteln, die KM setzte sich aber über das Angebot und auch die Bedenken zu einem Auszug mit der Tochterhinweg und verweigerte die "Hilfe" bzw. klärende Gespräche.

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    4 Mal editiert, zuletzt von papacool () aus folgendem Grund: text

  • Meine Tochter ist jetzt bei der KM- diese ist bei der Mutter der KM. (KM und Tochter sind seit 36 Tagen bei der Grosßmutter meiner Tochter)
    Die KM war angeblich beim erstenmal in einem Frauenhaus.


    Beim 2 mal habe ich auf anraten der Beratungsstelle die Polizei gerufen, die den Vorgang auch aufgenommen hat. (Zu meiner Sicherheit.) Die Polizei hat der KM dann gesagt, das sie nicht einfach in ein Frauenhaus gehen kann ohne das irgendwas vorgefallen sei, schlißlich sei das FH ja kein Hotel, ich habe dann den Vorschlag gemacht, das sie ein Paar Tage zu der Mutter der Km fahren könne.

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    Einmal editiert, zuletzt von papacool ()

  • Frage:


    Hast du eine ladungsfähige Anschrift deiner Frau und des Kindes? Sonst kann es ja keine Verhandlung geben.

    Ja, die Verhandlung ist bereits datiert.

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  • jede Seite kann das vorlegen (kurz), was sie meint an nachweislichen (!) Gründen zu haben, dass das vorläufige ABR auf die Eine, bzw. Andere Seite soll-
    (also z.B. könnte Deine Ex ein Attest vorlegen, dass sie zur Zeit "stabil" ist... also nur als Beispiel)


    Meine "EX" weiß noch nichts davon, das das Jugendamt Kindesgefärdung gemeldet hat, ebensowenig weiß sie das auch der spDi eine Kindesgefährdung aufgrund der Akte der KM und der aktuellen gegebenheiten bei Gericht gemeldet hat. Dies ist alles im Hintergrund geschehen, ich habe davon durch meine Anwältin erfahren, die die "Berichte" und Kindeswohlgefährdungs Meldungen vom Gericht zu meinem "Antrag" erhalten hatte. In den Berichten steht ebenfalls das die KM davon nicht in Kenntniss gesetzt werden darf weil sie dann evtl. der Tochter schaden könnte, wenn sie erfahre oder auch nur erahne was dort über sie bekannt ist.


    Auch in gesprächen beim Jugendamt sei sie im umgang mit unserer Tochter negativ aufgefallen...


    Ich habe "von" all dem nichts wissend, auf Anraten meiner Anwältin dann Antrag auf EV zur herausgabe des Kindes, und Übertragung des Sorgerechts auf mich bei Gericht gestellt.
    Die Erkenntniss über die Krankheit bekam ich erst durch die Akte vom Gericht zu meiner EASO.



    Meine Anwältin lachte sogar beim letzten Telefonat und meinte das das Verfahren ein Selbstläufer wäre und sagte, Machen sie sich keine Sorgen - SIE bekommen das Kind...
    Dies fand ich unmöglich, schliessich ist meine Tochter ja kein Gegenstand!

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  • Meine Anwältin lachte sogar beim letzten Telefonat und meinte das das Verfahren ein Selbstläufer wäre und sagte, Machen sie sich keine Sorgen - SIE bekommen das Kind...
    Dies fand ich unmöglich, schliessich ist meine Tochter ja kein Gegenstand!


    Ich wünsche Dir viel Kraft und weiterhin genau diese Einstellung.
    Es geht bei sowas doch nicht um Recht/Unrecht/wer gewinnt/wer verliert.
    Es geht um ein kleines Kind, welches dringeng Ruhe und Sicherheit braucht und Zuverlässigkeit und ich wünsche Dir, dass Du ihr das bald geben darfst und die Mama sich soweit einbringen kann, wie es ihr möglich ist.

  • Ich mag mich nun vielleicht in die Nesseln setzen, aber das klingt nach dem typischen Ablauf.


    "Ich habe zwar geahnt, dass da was nicht stimmt... aber... (ich kümmere mich um sie, passe auf sie auf, unterstütze sie, mit meiner Hilfe klappt das schon, der Retter)"
    "Dann fing ich an, mir Sorgen um die psychische Labilität meiner Partnerin zu machen... und um den Zustand unseres Kindes.... (ich kümmer mich um sie, suche Hilfe, schildere das merkwürdige Verhalten meiner (EX-)Partnerin. Alle sagen, dass es gut ist, was ich mache..."


    ... Dabei immer Verständnis zeigend, positiv besorgt auftretend...



    JA, Gutachter, Ärzte fressen (in diesem Fall dem Vater) aus der Hand.


    Mutter letztendlich "psychisch krank" und "unfahig, das Kind zu versorgen". Vater der "Held".




    Ich bekomme bei bestimmten Schreibstilen und Schilderungen immer Bauchschmerzen...



    Kennt jemand das Buch von Carola Fuchs?




    Lieber TS, ich möchte nicht unterstellen, dass Du zum gleichen "Exemplar" gehörst - aber wollte wenigstens meine Gedanken los werden. :mussweg

  • Hallo,
    erstmal: Wenn das Jugendamt so fest hinter dir steht, wie du sagst, hast du ja erstmal gute Karten und kannst wenigstens in rechtlicher Hinsicht beruhigt sein, denn dessen Stellungsnahme wird vor gericht viel gewicht haben.


    Darf ich fragen, welche Kindeswohlgefährdungen das Jugendamt festgestellt hat? Liegt denn mehr gegen sie vor als die Krankenakte? Ich habe noch eine Verständnisfrage: Wieso war denn das JA vorab über sie so gut informiert?



    Du hast das gemeinsame Sorgerecht, nachdem die KM die Sorgerechtserklärung unterschrieben hat. Wenn du schreibst, das Sorgerecht soll dir übertragen werden, geht es nur ums ABR oder soll es der Mutter entzogen werden?



    Noch eine Verständnisfrage: Wie hätte denn eine Entscheidung deinerseits gegen die Schwangerschaft ausgesehen?


    Auch noch kurz zur Chronologie: Also du hast dich drei Wochen vor der Schwangerschaft getrennt, dann kamt ihr wieder vor der Geburt zusammen und habt seitdem eigentlich die meiste Zeit zusammengelebt? Oder habe ich das völlig falsch verstanden?


    Entschuldige, wenn ich so viele Verständnisfragen stelle, aber ich schau nicht so recht durch.


    In einem kann ich dich beruhigen: Wenn Eure tochter aufgeweckt und gut entwickelt ist, dann ist das schonmal ein gutes Zeichen, dass sie nicht schwer vernachlässigt wurde, sondern im großen und ganzen so aufgewachsen ist, dass sie sich auch gut entwickeln konnte. Daraus, dass sie in deiner Anwesenheit nicht mit ihrer Mutter am Finger herumspaziert und ihr Sachen zeigt, würde ich nicht schließen, dass sie das nicht sonst tut und nicht ihre eigene Beziehung mit ihr hat, denn dann bist du ja da und spannender. Auch dass sie mit ihr in einem Bett schläft, wäre an und für sich nicht pathologisch. Ja, selbst, dass sich ein anderthalbjähriges Kind mal verletzt, kommt in den besten Familien vor.


    Der Mutter den Umgang zu verwehren, würde ich dir nicht raten. Die Kleine ist mit ihrer Mutter aufgewachsen. Ganz egal, welche Schwierigkeiten sie haben mag, ist sie eine wichtige Bezugsperson für sie. Für einen strikten Kontaktabbruch der beiden sehe ich keinen rechten Anlass. Die ärztliche Lage kann ich natürlich nicht einschätzen, aber mindestens begleiteten Umgang wirst du ihr schon zugestehen müssen, wenn du das ABR erhalten solltest. Die Angst der KM, dass du ihr das Kind wegnehmen wollen könntest, wäre ja sonst völlig begründet.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Ich sehe mich nicht als Held, die Schritte die ich gehe sind alles andere als Heldenhaft!
    Niemand hat mir aus der Hand gefressen, ganz im Gegenteil ich habe niemals meine EX Freundin aus niederen Gefühlen schlecht machen versucht. Ich wollte immer eine gemeinsame Lösung und Hilfe, weil ich auch nach den Erkenntnissen die wie ich zugebe meine denkweise stark beeinflussen, immer noch daran festhalte das ein Kind MUTTER und VATER braucht um sich zu entwickeln.


    Vielleicht kommt es falsch rüber, aber durch mein Hilfe gesuch für uns als Familie bei den Ämtern, ist die Situation erst "Auffällig" geworden. Und das die Mutter meiner Tochter als bereits "krank" in den Akten stand war mir bis dato und bis zur Einsicht in die Akten des Gerichts nicht bekannt. Ich habe ja bereits wärend unseres zusammenlebens eine Familienhilfe für uns versucht zu bekommen. Leider wurde nur mit den Achseln gezuckt, und gesagt, das auch die KM damit einverstanden sein muss diese sich aber nicht kooperativ zeigt... den Ämtern fehlte es an Handlungsbefugnis.


    Als dann der Auszug meiner EX vollzogen war, da haben die Ämter dann Kindeswohlgefährdung angezeigt... nicht Ich!


    Auch obwohl ich momentan die "besseren" Karten habe, ist die Situation nicht befriedigend, denn ich hätte gerne eine gesunde Mutti und Partnerin zur gemeinsamen Sorge für unsere Tochter.
    Hier geht es nicht um wer ist besser, und wer ist schlechter, Hier geht es ausschliesslich darum wie ich meiner Tochter eine stabile, sorgenfreie, und liebevolle Zukunft sichern kann, und vor allem wie ich sie vor dem was kommt "Einstweilige Verfügung zu Kindesherausgabe" so gut wie möglich vor seelischem Unheil schützen kann.


    Ich hoffe dies bringt etwas mehr Verständnis in meine Angelegenheit.

    Ein Kind macht unser Zuhause glücklicher, die Liebe stärker, die Geduld größer, die Hände ruhiger, die Nächte kürzer, die Tage länger und die Zukunft heller.

  • Darf ich fragen, welche Kindeswohlgefährdungen das Jugendamt
    festgestellt hat? Liegt denn mehr gegen sie vor als die Krankenakte? Ich
    habe noch eine Verständnisfrage: Wieso war denn das JA vorab über sie
    so gut informiert?

    Bindungsintoleranz, emotionale instabilität, regressives Verhalten,geistige abwesenheit , und Überforderung
    Das JA war bereits im letzten Jahr bei Ihrem ersten fluchtartigem Auszug seitens der KM informiert. es hatt dann auch Gespräche mit der KM gegeben. Das JA hat mir empfohlen zum sozialpsychartrischen Dienst zu gehen und dort Hilfe zu suchen, da die KM sehr auffällig wäre. Dem spDI war die KM seit 2006 bekannt es gibt eine krankenakte Akte, die den Gesundheitszustand beschreibt ja sogar eine stationäre Behandlung für ratsam hält und die KM "gewalttätig und agressiv" einstuft.

    Zitat

    Du
    hast das gemeinsame Sorgerecht, nachdem die KM die Sorgerechtserklärung
    unterschrieben hat. Wenn du schreibst, das Sorgerecht soll dir
    übertragen werden, geht es nur ums ABR oder soll es der Mutter entzogen
    werden?

    So ist der Tenor den das JA und auch der algemeine psychologische Dienst dem Gericht vorschlägt. Es heist dort: Die Unterzeichnenden schlissen sich der Einschätzung durch den spDi an, und empfehlen mindestens das ABR und ggf. auch weitere Teile der elterlichen Sorge an den Kindesvater zu übertragen.

    Zitat

    Noch eine Verständnisfrage: Wie hätte denn eine Entscheidung deinerseits gegen die Schwangerschaft ausgesehen?

    Darauf möchte ich nicht eingehen.

    Zitat

    Auch
    noch kurz zur Chronologie: Also du hast dich drei Wochen vor der
    Schwangerschaft getrennt, dann kamt ihr wieder vor der Geburt zusammen
    und habt seitdem eigentlich die meiste Zeit zusammengelebt? Oder habe
    ich das völlig falsch verstanden?

    Ja, ca. drei Wochen vor der Schwangerschaft getrennt , und dann aber gemeinsam die Schwangerschaft und die Geburt erlebt.

    Ich habe nicht vor die KM auszuschließen. Ich werde mich allerdings umfangreich beraten lassen. Und dann auf fachlichen Rat hin Entscheidungen treffen.

    Ein Kind macht unser Zuhause glücklicher, die Liebe stärker, die Geduld größer, die Hände ruhiger, die Nächte kürzer, die Tage länger und die Zukunft heller.

  • Tschuldigung, ich muss meinen empathielose Frageliste nochmal fortsetzen:


    Worin genau besteht die Kindeswohlgefährdung? Denn krank zu sein allein ist ja nicht kindeswohlgefährdend, worin besteht die Gefahr für das Kind?
    Wie ist denn das JA an die Information gekommen, dass sie krank ist, wenn sie es selbst nicht mitgeteilt hat und du auch nicht? Datenschutz, Schweigepflicht? Hier scheint die Schweigepflicht ja sogar umgekehrt zu sein: Der Erkrankte selbst darf über nichts informiert weden, die Anwältin der Gegenseite aber schon?

    Zitat

    Meine "EX" weiß noch nichts davon, das das Jugendamt Kindesgefärdung gemeldet hat, ebensowenig weiß sie das auch der spDi eine Kindesgefährdung aufgrund der Akte der KM und der aktuellen gegebenheiten bei Gericht gemeldet hat. Dies ist alles im Hintergrund geschehen, ich habe davon durch meine Anwältin erfahren, die die "Berichte" und Kindeswohlgefährdungs Meldungen vom Gericht zu meinem "Antrag" erhalten hatte. In den Berichten steht ebenfalls das die KM davon nicht in Kenntniss gesetzt werden darf weil sie dann evtl. der Tochter schaden könnte, wenn sie erfahre oder auch nur erahne was dort über sie bekannt ist.


    Auch in gesprächen beim Jugendamt sei sie im umgang mit unserer Tochter negativ aufgefallen...


    Ich habe "von" all dem nichts wissend, auf Anraten meiner Anwältin dann Antrag auf EV zur herausgabe des Kindes, und Übertragung des Sorgerechts auf mich bei Gericht gestellt.
    Die Erkenntniss über die Krankheit bekam ich erst durch die Akte vom Gericht zu meiner EASO.

    Zitat

    Ich habe jetzt eine Anwältin auf anraten des JA, des ASD, und des spDi aufgesucht, mit dem Jugendamt gesprochen, und ein Gerichtstermin steht bereits nächsten Monat an.

    Was denn nun, haben dich nun JA, des ASD, und des spDi zur Anwältin geschckt, oder hast du erst von ihr davon erfahren?


    Und rein aus Interesse: Wofür genau bedankst du dich in dem erfrischend kritischen Beitrag von Northern Soul? Ich hätte Verständnis gehabt, wenn dich der eher gekränkt hätte?


    Edit sagt: Oh, deine Antwort und meine Fragen überschneiden sich gerade ...

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Das JA hat mir empfohlen zum sozialpsychartrischen Dienst zu gehen und dort Hilfe zu suchen, da die KM sehr auffällig wäre. Dem spDI war die KM seit 2006 bekannt es gibt eine krankenakte Akte, die den Gesundheitszustand beschreibt ja sogar eine stationäre Behandlung für ratsam hält und die KM "gewalttätig und agressiv" einstuft.


    Hat der Psychiatrische Dienst keine Schweigepflicht?

  • Ich finde es richtig das hier kritisch mitgelesen wird, und dafür habe ich mich bedankt. ;-) :winken: :thanks:


    Der ASD, und die Beratungsstelle vom Jugendamt haben geraten, da aus meinen "Berichten" keine Kindeswohlgefährdung herauszuhören ist, und vor allem da bislang nichts passiert sei, einen Anwalt aufzusuchen, und das ABR zu beantragen, dies war noch Monate vor dem Auszug der KM. In weiteren gesprächen riet man mir zum spDi (Gesundheitsamt) zu gehen, und dort nachzufragen welche Hilfen für uns als Familie in Frage kommen... Ich habe dann erst als die KM weg war den sPdi aufgesucht, und die Situation geschildert. Die haben dann aufgrund der Akte der KM Kindeswohlgefährdung gemeldet, gleichzeitig mit dem Jugendamt, und ohne das ich davon Kenntnis hatte. der spdi hat mich ebenfalss zum Anwalt geschickt.

    Ein Kind macht unser Zuhause glücklicher, die Liebe stärker, die Geduld größer, die Hände ruhiger, die Nächte kürzer, die Tage länger und die Zukunft heller.

    Einmal editiert, zuletzt von papacool ()

  • Hat der Psychiatrische Dienst keine Schweigepflicht?

    Sicher hat er dies, mir wurde ja auch im Gespräch mit den 2 Psychologinnen dort nichts gesagt, nichtmal das das die KM dort bekannt ist.


    Mir kam komisch vor das ich kurz vor Feierabend, ich wollte eigendlich nur einen Termin haben, sofort gleich 2 Damen um mein Anligen kümmerten.
    Ich musste in der Anmeldung den Namen der KM nennen, und wurde dann gleich raus geschickt, und sollte warten.

    Ein Kind macht unser Zuhause glücklicher, die Liebe stärker, die Geduld größer, die Hände ruhiger, die Nächte kürzer, die Tage länger und die Zukunft heller.