hartz 4 und kostenübernahme kinderbetreuung?

  • liebe foris,


    ich hätte da mal eine frage.


    ich bin bzw war selbständig vor der geburt. elternzeit ist vorbei, seitdem lebe ich von meinem ersparten.
    das geht nun zur neige und ich muss hartz 4 beantragen.


    meine kleine (bald 1,5) ist 2 tage in der krippe und ich habe geld dafür beantragt (jugendförderungsdings)
    bis jetzt aber noch keinen bescheid bekommen ob das übernommen wird. im moment zahle ich das noch selber.


    nun meine frage - kann ich zusätzlich zu hartz 4 denn die kostenübernahme überhaupt bekommen?
    ich bräuchte als alleinerziehende dringend etwas entlastung und muss ja auch erst nen krippenplatz haben,
    damit ich überhaupt nen job suchen kann. (das wird vermutlich dauern bis ich mal einen bekomme, denn
    so wie bisher kann ich nicht weiterarbeiten)


    ich bräuchte eben auch ganz schön vorlaufszeit, denn selbständig werde ich nicht mehr weiterarbeiten können,
    in meiner branche sind halbtagsstellen ebenfalls sehr rar (ich kenne keine einzige person) und muss grundsätzlich
    erstmal schauen wie es weitergeht, auf mich "wartet" ja kein arbeitsplatz.


    so lange kind unter 3 jahre ist, muss man ja eigentlich nicht arbeiten? richtig? wird mir deshalb eventuell die
    kostenübernahme für die kinderbetreuung nicht genehmigt? was mach ich denn am besten?


    um es noch komplizierter zu machen - ich möchte unbedingt die kita wechseln, da diese 1 stunde fahrtzeit (einfach) erfordert,
    das bedeutet, dass mir 4 stunden betreute zeit bleiben, für die ich aber auch 4 stunden insgesamt am fahren bin - das macht mich
    fertig! ich benötige die zeit aber so dringend um überhaupt die notwendigsten dinge zu erledigen (z.b. papierkram! unfassbar viel papierkram! behördengänge, etc.)


    hat jemand erfahrung oder ahnung oder beides?


    :thanks:
    frucade

  • Also, meine war keine 3 - ich hab TZ gearbeitet, war in EZ und habe ergänzendes ALG II plus Paragraph 90 Absatz 3 und 4 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) für den Tamu/Krippenplatz erhalten.
    Das sollte sich also nicht voneinander ausschließen - wird aber gegeneinander angerechnet.


    Aber, du solltest dir einen Masterplan für die nächsten 10 Jahre machen, denn es wird nicht besser, eher schlechter.
    Gibt es einen AG der dich mit 30-35 Std. einstellt ? Gibt es einen Ort der Job, Wohnung und Betreuung miteinander verbindet.


    Ich bin immer gependelt - ohne Kind kein Problem. Mit Kind frist es einen auf - und die Kosten auch.
    Kannst du ALG I beantragen ?

  • ALG I bekomme ich nicht, da ich vorher selbständig war. das kann ich aber so nicht weiterführen,
    da es sehr hohe flexibilität und sehr grossen arbeitseinsatz erfordert - kann ich beides nicht mehr leisten.


    wie war das denn bei dir - du hast den teilzeitjob gehabt und dann des krippenplatz bewilligt bekommen?
    ich bräuchte erstmal nen krippenplatz um überhaupt zeit zu haben mich zu orientieren und zu bewerben.
    und einen krippenplatz zu bekommen ist ja schon ein lottosechser


    masterplan für die nächsten 10 jahre??? gute idee, aber wie soll das denn gehen?
    ich bin momentan schon froh wenn ich die nächsten 10 tage halbwegs geplant bekomme...


    ob es einen arbeitgeber gibt der mich einstellt - sehr gute frage. mein alter, die branche und das
    als alleinerziehende mit kleinkind - 8o8o8o
    spontan würde ich sagen, das wird sehr sehr schwierig. aber was soll ich machen? je länger ich
    auch raus bin aus dem job um so schlechter die karten.


    ich habe wirklich angst in einer abwärtsspirale mit hartz 4 hängenzubleiben. ein alptraum!

  • Bei uns gibt es auch befristete Kostenzusagen vom Jobcenter für einen Kita-Platz für eine Bewerbungsphase - sprich mal mit deinem SB, vielleicht hat hier auch ein anderer User Erfahrungen damit.
    Schwer ist natürlich den Anfang zu finden


    - Betreuungsplatz
    - Kostenzusage
    - Job/Arbeitsvertrag


    Ich kenne einige die erst den Job hatten - ohne das die Kinderbetreuung geregelt war und dann hat der SB mit JA und Stadt (Platzvergabe) irgendwo einen Betreuungsplatz aus den Rippen geschnitten.

  • danke lena!


    puh, mir schwant übles - noch mehr papierkram.
    ich werd wahnsinnig :crazy


    sonst noch jemand erfahrungen damit? ich bin immer gerne schon etwas vorab
    informiert, sonst rennt man noch 10x mehr dem zeug hinterher. auf so ämtern sagen die
    einem ja kaum was freiwillig, wenn man nicht explizit danach fragt. aber dazu muss
    man eben auch erstmal wissen das/was man fragt.


    seufz.

  • Hallo Frucade,


    bei uns werden die Plätze über das Jugendamt vergeben und dort zahlt man dann auch einkommensabhängig einen Kostenbeitrag (ich dachte immer, dass das überall so wäre, aber irgendwie klingt das hier so anders?)


    Unsere Situation ist nun etwas speziell wegen Minis Erkrankung - aber sie haben mir auf jeden Fall trotz Hartz4 einen Betreuungsplatz vermittelt und übernehmen dafür die Kosten. Auch in Bezug auf den Arbeitsplatz macht mir dort niemand Druck, es wurde eine "Einzelfallentscheidung" getroffen, so wurde mir mitgeteilt.
    Eigentlich hätte ich gedacht, dass mir der SB vom JC dann ordentlich Feuer unterm Hintern macht, aber auch das war nicht so.


    Es kann also funktionieren - bei uns aufgrund einer freundlichen Jugendamtmitarbeiterin ...


    Ich wünsche dir viel Glück!!


    Jul

  • Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber haben nicht seit vergangenem Jahr ALLE Kinder ab 12 Monaten einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz?!?! Demnach ist es total egal, ob du arbeitest oder nicht, dein Kind hat ein Recht auf einen Krippenplatz. Und wenn du Hartz 4 bekommst, dann sollte der auch finanziert werden.


    Meine Kinder sind bisher in 2 verschiedenen Bundesländern betreut worden. In dem einen wird einkommensabhängig der Beitrag berechnet, da bezahlen Menschen ohne Einkommen nur einen Mini-Pauschal-Beitrag. In dem anderen zahlen alle einkommensunabhängig dieselben Beiträge, außer man ist AE oder unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, dann wird es weniger (bis hin zu gar nix?). Wie ist es denn bei euch geregelt?

  • das wüsste ich eben auch gerne wie das bei uns geregelt ist...


    hab leider gerade so viele andere baustellen, dass ich keine zeit finde
    da zu recherchieren. deswegen ja die frage ^^

  • Bei uns bietet das JA zum Betreuungsthema Sprechstunden an, vielleicht einfach mal hingehen und nachfragen welche Optionen du hast und wie du vorgehen solltest. Hab da ganz gute Erfahrungen gemacht.
    Berufe dich auf den Rechtsanspruch! Wenn du es möchtest, muss dein Kind einen Betreuungsplatz bekommen (ich glaube mind. halbtags so ca. 5 Stunden an jedem Tag der Woche), den könntest du notfalls einklagen.

  • sprechstunde und amt, puhhh


    die sind alle so überlastet, da geht nicht mal mehr jemand ans telefon, der AB macht ne entsprechende ansage.
    von der anderen stelle hab ich es sogar schriftlich, das wegen personalengpass auf unbestimmt nichts mehr bearbeitet werden kann.


    und ich bin wie gesagt selber so voll mit dringenden erledigungen das ich schon nicht mehr weiss wo mir der kopf steht.
    deswegen wollte ich im vorfeld schonmal infos sammeln. das ist grundsätzlich wichtig habe ich festgestellt, denn oft wird vergessen
    einem die möglichkeiten mitzuteilen, da muss man schon expizit nachfragen...

  • In dem einen wird einkommensabhängig der Beitrag berechnet, da bezahlen Menschen ohne Einkommen nur einen Mini-Pauschal-Beitrag. In dem anderen zahlen alle einkommensunabhängig dieselben Beiträge, außer man ist AE oder unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, dann wird es weniger (bis hin zu gar nix?). Wie ist es denn bei euch geregelt?


    das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe


    - der Kostensatz des Trägers ggfls. Einkommensabhängig
    - die Förderung vom Jugendamt nach (§ 90 Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch)


    die Stadt Osnabrück erklärt das ganz gut

  • Ich dachte den gesetzlichen Anspruch gibt es erst ab 3 Jahre. Im Sinne, wenn du selbst keinen Betreuungsplatz findest, dann müssen sie dir helfen einen zu finden mit max. einer halben Stunde Fahrzeit.
    Und vorher, wenn du einen hast, dann kannst du es machen auch wenn du nicht arbeitest. Bis 2 Jahre nur max 5 Stunden am Tag, von 2 bis 3 max 7 Stunden. Finanziert wird es doch vom JA.

  • Lena: Jugendamt finanziert immer einen Großteil des KiTa-Platzes. In Berlin z.B. kostet ein Kita-Platz für über Dreijährige zwischen 600-700 Euro. Einen Großteil davon finanziert das JA (zahlt also an Träger). Zudem werden aber auch von Eltern Beiträge erhoben und an den Träger gezahlt. Bei staatlichen KiTas ist das ja auch wieder das JA. Und in Berlin ist es z.B. so, dass zur Berechnung deines individuellen Kostenbeitrags dein Einkommen berücksichtigt wird. Hast du kein Einkommen (bzw. Hartz4), dann zahlst du pauschal 25 Euro, für über Dreijährige gar nichts mehr.
    Jetzt lebe ich in einer anderen Stadt, da findet das Einkommen keine Berücksichtigung, hier zahlen alle(!) dieselben Beiträge, außer AE und Hartz4-Empfänger.
    Da KiTa Länder- (oder Kommunen-) Sache ist, muss Frucade halt mal schauen, ob und in welcher Höhe Kosten auf sie zukommen.


    NemesisLady: Seit August 2013 haben alle Kinder ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Den kannst du einklagen. Bringt nur manchmal nichts, wenn du in einer Stadt wohnst, in der es nicht genügend Plätze gibt, dann werden Leute, die arbeiten gehen, bevorzugt (was man offiziell nicht mehr darf, da gleiches Recht für alle Kinder!).

  • Lena Jugendamt finanziert immer einen Großteil des KiTa-Platzes. In Berlin z.B. kostet ein Kita-Platz für über Dreijährige zwischen 600-700 Euro. Einen Großteil davon finanziert das JA (zahlt also an Träger). Zudem werden aber auch von Eltern Beiträge erhoben und an den Träger gezahlt. Bei staatlichen KiTas ist das ja auch wieder das JA. Und in Berlin ist es z.B. so, dass zur Berechnung deines individuellen Kostenbeitrags dein Einkommen berücksichtigt wird. Hast du kein Einkommen (bzw. Hartz4), dann zahlst du pauschal 25 Euro, für über Dreijährige gar nichts mehr.
    Jetzt lebe ich in einer anderen Stadt, da findet das Einkommen keine Berücksichtigung, hier zahlen alle(!) dieselben Beiträge, außer AE und Hartz4-Empfänger.
    Da KiTa Länder- (oder Kommunen-) Sache ist, muss Frucade halt mal schauen, ob und in welcher Höhe Kosten auf sie zukommen.


    Das JA springt da in Berlin ein - in anderen Ländern sind es die Städte, der Kreis usw.
    Die Förderung durch das JA ist da eine ganz andere Schiene - da ist eine Art "Kindergarten-ALG II" - weil man durch die Gebühren (egal welcher Träger und welche Höhe) nicht unter das Existenzminimum rutschen darf) - sprich
    die TS kann auch einen privaten Montessori Platz für 650 Euro (einkommensunabhängig) haben und kann diesen Antrag stellen.