Hallo,
langsam werde ich wirklich sauer und frage mich, was das soll. Ich hoffe die Profis hier können ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Ich war vom 1.1 bis 12.1 arbeitslos gemeldet, dann für eine gute Woche gearbeitet, nun wieder arbeitssuchend.
Also heute wieder bei dem Verein angerufen- ich dachte mich tritt ein Pferd.
Ich soll mich schon wieder persönlich melden und am besten schon morgen- geht weil ich noch arbeiten muss und nicht weg kann. Aber warum muss ich denn schon wieder da hin, die Beschäftigung war nicht länger als 6 Wochen, da muss doch der Anspruch normal weiterlaufen, wenn ich mich nicht irre.
Dann der nächste Kracher- da mein erster Antrag noch nicht bearbeitet werden konnte, hab ich nicht mal einen Termin von denen bekommen. Der Anspruch wäre abgelaufen, ergo neuer Antrag- ohne Termin- warum auch? Es gibt ja nix zu neuberechnen. Mein Einwand, dass ja noch die Frage im Raum steht, ob überhaupt ALG 1 zu zahlen ist, war egal. Sowas hat ja Zeit, erstmal melden und Vermittlung in Anspruch nehmen- Zuständigkeit muss nicht geklärt werden, kann ja der AV machen. :radab
Das hat die garnicht interessiert.
Frage: Wie kann ich Donnerstag, wenn ich da wieder hinrennen muss, klären lassen, ob die Agentur für Arbeit zuständig ist? Das erste Mal, kam nur ein Schulterzucken.
LG
Siri2012,
die nicht wochenlang an den falschen stellen runrennen will und ggf sogar Sperren kassiert, weil bestimmte Stellen geschlafen haben.