Unterhalt, Zwangsvollstreckung und damit zusammen hängende Anwaltskosten ?

  • Ok, das mit dem KU weiß ich.


    Scheidungstermin war schon und ist auch rechtswirksam. Wie können wir das mit dem Zugewinn rechtsicher machen? Notar ?


    Muss man wegen Zugewinnausgleichsverzicht unbedingt zum Gericht?

  • Scheidungstermin war schon und ist auch rechtswirksam. Wie können wir das mit dem Zugewinn rechtsicher machen?


    idR. wird der Zugewinnausgleich in der Scheidung geklärt....
    mir wäre neu, dass eine Scheidung ohne Klärung des Zugewinnausgleiches möglich wäre (mit ausnahme, der Zugewinnausgleich wird in ein anderes Verfahren ausgegliedert)...


    schau mal genau in das Urteil....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ok, also die Vereinbarung die wir jetzt haben ist so nicht rechtssicher. Ihr schreibt das kann nur ein Richter, normalerweise im Scheidungsverfahren oder auch in einem ausgegliederten Verfahren.


    Bei mir im Scheidungsurteil steht aber rein gar nichts vom Zugewinn, auch nicht dass dies ausgegliedert worden wäre. Es war auch nie die Rede vom Zugewinn, zumindest im Verlauf des Scheidungsverfahrens. Nur vorher haben unsere Anwälte da schon mal hin und her geschrieben, aber ohne Ergebnis.


    Meine Fragen:


    Können wir solch einen Zugewinnverzicht auch beim Notar machen?
    Ist das teuer?

  • Ich habe mir gerade noch mal meinen Scheidungsbeschluss durchgelesen. Da steht auch nicht ein Wort vom Zugewinn.


    Ich glaube auch nicht dass dies bei der Scheidung angesprochen werden muss. Im Normalfall wird sicher davon ausgegangen dass man sich darüber im Vorfeld einigt.


    Es ist ja auch nicht ganz einfach zu beweisen was vor der Ehe angeschafft wurde und was während der Ehe dazu kam. Wenn man sich darüber nicht einig werden kann muss man wahrscheinlich einen Haufen Geld in die Hand nehmen und es separat vom Gericht klären lassen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Aha, gut zu lesen dass ich nicht der einzige bin bei dem im Urteil nix steht über den Zugewinn.


    In meinem Fall geht es hauptsächlich um ein Haus welches ich bewohne. Das lässt sich sehr genau fest stellen wann und von wem gekauft etc. pipapo ;-)


    Meine Ex hat dem Grunde nach Anspruch auf die Hälfte des Wertzuwachses innerhalb der Ehezeit. Mehr nicht, da es schon vor der Ehe in meinem Alleineigentum stand.


    Im Moment ist auch alles gut so wie es ist, aber sollte es wieder einmal Zoff geben hätte ich gerne absolute Sicherheit dass der Zugewinnverzicht auch gültig ist.


    Ich möchte ja nur wissen ob wir diese Vereinbarung auch einfach nochmal vorm Notar unterzeichnen können und ob dies dann nicht mehr anfechtbar ist.


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man da jetzt unbedingt ein Gerichtsverfahren von machen muss.....

  • Im Bekanntenkreis wurde es über einen Notar gemacht. Da ging es um eine Eigentumswohnung die nach der Trennung, aber noch zu Ehezeiten gekauft wurde.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
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