Hallo,
ich will endlich meine Scheidung beantrage. Und jetzt habe ich den Prozesskostenhilfe - Antrag vor mir liegen. Und meine Frage ist jetzt, ob mein Noch-Ehemann auch seine Bruttoeinnahmen eintragen muss?
Laut der Anwaltsgehilfin ja, weil er vielleicht dann einen Prozesskostenhilfe-Vorschuss bezahlen könnte od. muss.
Danke für die Antworten.
Liebe Grüsse
Simone